Gutachten 366-0188-22-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567 ANLAGE: 21 SUZUKI Radtyp: TKB9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKB90BP50EC601 PCD114.3 ET50 ohne 60,1 690 2105 02/23 TKB90SA50EC601 PCD114.3 ET50 ohne 60,1 690 2105 02/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmi ttel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54567*03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY-2S; (Kegelbund) Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY-2S; MZ; LY; JY Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : JY; LY; LY-2S; MZ 100 Nm für Typ : JY; JY-2S; NZ Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/40R17 81 Frontantrieb; 195/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0188-22-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567 ANLAGE: 21 SUZUKI Radtyp: TKB9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/40R17 81 Frontantrieb; 195/45R17 51G Radschrauben; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7AV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/55R17 12K bis e6*2018/858*00006*01; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY-2S e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/55R17 12K ab e6*2018/858*00006*02; §22 54567*03 Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/50R17 89 12N bis 205/55R17 91 12N e4*2007/46*0779*03; Schräghecklimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D JY e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/55R17 12K ab e4*2007/46*0779*04; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0188-22-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567 ANLAGE: 21 SUZUKI Radtyp: TKB9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/55R17 12I; 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D LY e6*2018/858*00005*.. 75 - 103 215/55R17 12I bis e6*2018/858*00005*01; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D LY-2S e6*2018/858*00005*.. 75 - 95 215/55R17 12I ab e6*2018/858*00005*02; Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D §22 54567*03 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0188-22-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54567 ANLAGE: 21 SUZUKI Radtyp: TKB9 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 07.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrz eughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. §22 54567*03 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.