Gutachten 366-0186-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54557 ANLAGE: 4 FORD Radtyp: TKBP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKBPHBP50EC634 PCD108 ET50 ohne 63,4 700 2129 03/23 TKBPHSA50EC634 PCD108 ET50 ohne 63,4 700 2129 03/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54557*01 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B5Y; J2K; DYB; DYB-LPG; DXA-LPG; DA3; DEH; BWY; DXA; PU2; B4Y; DB3; DM2; PJ2; BA7 Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJC2 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PJ2; PU2; WA6 Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJL1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY; B4Y; B5Y 120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2 130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DXA-LPG; DYB; DYB-LPG 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 133 Nm ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6 135 Nm für Typ : DEH; J2K; PJ2; PU2 140 Nm für Typ : BA7 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0186-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54557 ANLAGE: 4 FORD Radtyp: TKBP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 205/55R16 51G; 52J Nur Ford Focus ST; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Z DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 51G Kombi; 205/55R16 89 FGQ; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 51G Schrägheck; 205/55R16 89 FGQ; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16 12A; 51G Ford Focus Coupe- Cabriolet; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U §22 54557*01 DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 51G Stufenheck; 205/55R16 89 FGQ; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 195/60R16 89 124 nicht FOCUS ACTIVE; 195/65R16 91 121 Kombi; Limousine; 205/55R16 91 124 Schrägheck; 205/60R16 92 124 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A 51A; 7OC; 7PA; 7PB; 215/60R16 95 12A 71C; 71K; 721; 725; 225/50R16 92 11A; 12A; 26P 73C; 74C; 74H; 76U 225/55R16 95 11A; 12A; 26P 235/55R16 98 11A; 12A; 245; 26N; 26P DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 205/50R16 91 121; 51J Kombi; Schrägheck; 205/55R16 91 12T Frontantrieb; 205/60R16 92 12A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0186-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54557 ANLAGE: 4 FORD Radtyp: TKBP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 205/50R16 91 121; 51J Kombi; Schrägheck; 205/55R16 91 12T Frontantrieb; 205/60R16 92 12A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 12A 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 51G Nur C-MAX; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E; MAO Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/65R16 98 12R Nur Kuga ab 225/60R16 98 12A Modelljahr 2013; bis 235/60R16 12A; 51G e13*2001/116*0109*39; §22 54557*01 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E; MAO DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 215/65R16 51G Nur Kuga bis 215/70R16 51G Modelljahr 2012; 235/60R16 100 Allradantrieb; 245/55R16 100 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E; MAO Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 205/55R16 91 bis 74 - 176 215/55R16 93 e13*2001/116*0249*25; 215/55R16 93 Kombi; Frontantrieb; 225/50R16 92 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92Y 12A; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0186-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54557 ANLAGE: 4 FORD Radtyp: TKBP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/55R16 91 bis 74 - 176 215/55R16 93 e13*2001/116*0249*25; 215/55R16 93 Stufenheck; 225/50R16 92 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 150 205/55R16 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 166 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U B4Y e1*98/14*0154*.. 66 - 150 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; B5Y e1*98/14*0155*.. 166 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 54557*01 WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 215/60R16 FGT; 51G Ford S-MAX; Ford 215/60R16 95W FGT Galaxy; bis 215/60R16 99 FGT e13*2001/116*0185*23; 225/55R16 95W FGT 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 75I; 76U; 84D; 4A9 Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 205/55R16 51G Nur Grand C-MAX; MPV; 215/55R16 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/55R16 51G Nur C-MAX; MPV; DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. 215/55R16 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0186-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54557 ANLAGE: 4 FORD Radtyp: TKBP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: PUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J2K e9*2007/46*3165*.. 70 - 114 205/65R16 95 Frontantrieb; inkl. 215/60R16 95 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OC; 7PA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U Verkaufsbezeichnung: TOURNEO CONNECT,TRANSIT CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 110 205/60R16 12T; 51G ab e1*2001/116*0207*16; bis e1*2001/116*0207*25; 10B; 11G; 11H; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FGD PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 125 205/60R16 12T; 51G ab e1*2001/116*0207*26; 10B; 11G; 11H; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; §22 54557*01 73C; 74C; 74H Verkaufsbezeichnung: TRANSIT CONNECT,TOURNEO CONNECT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PU2 e1*2007/46*0272*.. 55 - 110 205/60R16 51G ab e1*2007/46*0272*04; bis e1*2007/46*0272*13; bis MJ2018; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FGD PU2 e1*2007/46*0272*.. 55 - 125 205/60R16 12T; 51G ab e1*2007/46*0272*14; 10B; 11G; 11H; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0186-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54557 ANLAGE: 4 FORD Radtyp: TKBP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. §22 54557*01 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss ) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0186-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54557 ANLAGE: 4 FORD Radtyp: TKBP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den §22 54557*01 Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0186-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54557 ANLAGE: 4 FORD Radtyp: TKBP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 54557*01 7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: JX7T-1A 180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsys tem verwendet werden. 84D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der Hinterachse nicht zulässig. FGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0186-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54557 ANLAGE: 4 FORD Radtyp: TKBP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. §22 54557*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0186-22-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54557 ANLAGE: 4 FORD Radtyp: TKBP Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 200 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54557*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 350 8 VA 26J x = 200 y = 350 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.