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							               Gutachten 366-0190-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
               ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                   Radtyp: TKBF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.07.2024
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                               Fahrzeughersteller              PEUGEOT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 44
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKBFHBP44ED651          PCD108 ET44            ohne                        65,1                     750      2254    03/24
               TKBFHSA44ED651          PCD108 ET44            ohne                        65,1                     750      2254    03/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54561*03




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm,
                                                            für Typ : 6*RHL*; 6*6FY*; 6*UHZ*; 6*3FY*; 6*****; 6*RFJ*; 6*4HP*;
                                                            6*4HT*; 6*9HZ*; 6*RHR*; 6*3FZ*; 6*9HY*; L; 6*XFV*; 8; M; 6*6FZ*;
                                                            6*RFN*
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPT


               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, für Typ : V
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPT


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : M; 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
                                                            6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
                                                            6*9HZ*
                                                            100 Nm für Typ : L; 8
                                                            110 Nm für Typ : M
                                                            125 Nm für Typ : V




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0190-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
               ANLAGE: 83 PEUGEOT                                               Radtyp: TKBF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Expert, Expert Traveller, Vivaro, Scudo
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
               V            e2*2007/46*0533*..  75 - 130 215/55R18 99       5JK                         SCUDO;
                                                         225/50R18 99W      5JK                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/45R18 98       5JA                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         235/50R18 101      11A; 26P; 5KK               721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74E; 74H; 75I; 77E
               V             e2*2007/46*0533*..   70 - 130 215/55R18 99         11A; 26P; 5JK           Expert; Expert
                                                           225/50R18C                                   Traveller; Vivaro;
                                                           107/105
                                                           235/45R18 98         5JA                     nicht Fiat Scudo;
                                                           235/50R18 101        11A; 26B; 26N; 5KK      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74E; 74H; 75I; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Expert Traveller/Zafira Life/Vivaro Life/Vivaro/Ulysse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
               V            e2*2007/46*0532*..  57 - 130 235/50R18 101       11A; 26P; 5KK              ULYSSE; inkl. Elektro;
                                                88 - 130 215/55R18 99        5JK                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R18 99W       5JK                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         235/45R18 98        5JA                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74E; 74H; 75I
                             e2*2007/46*0532*..
§22 54561*03




               V                                  57 - 130 225/50R18C                                   Expert, Traveller;
                                                           107/105
                                                           235/50R18 101        11A; 26B; 26N; 5KK      VIVARO / ZAFIRA LIFE;
                                                  70 - 130 215/55R18 99         11A; 26P; 5JK           VIVARO LIFE; nicht
                                                           235/45R18 98         5JA                     Fiat Ulysse; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74E; 74H; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 308
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L            e2*2007/46*0405*.. 68 - 115 205/40R18 86W           5EM                     Peugeot 308 SW;
                                                                                                        Kombi;
                                                           205/45R18 90                                 Frontantrieb;
                                                           215/40R18 89                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  68 - 151 225/40R18 89                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 740; 77E
               L             e2*2007/46*0405*..   60 - 96   215/40R18 85                                Schrägheck;
                                                  60 - 133 205/40R18 86         5EM                     Frontantrieb;
                                                            205/45R18 86        5EM                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  60 - 151 225/40R18 88                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  110 - 133 215/40R18 89                                721; 725; 73C; 74C;
                                                  115       215/40R18 85                                74H; 740; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0190-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
               ANLAGE: 83 PEUGEOT                                               Radtyp: TKBF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6*****       e2*2001/116*0369*.. 80 - 120    225/45R18 91                                Kombi; Limousine;
               6*RFJ*       e2*2001/116*0331*.. 80 - 155    225/45R18 91Y       5GG                     10B; 11B; 11G; 11H;
               6*RFN*       e2*2001/116*0293*..             225/45R18 95        5GG                     12A; 51A; 54F; 71C;
               6*RHL*       e2*2001/116*0312*..                                                         71K; 721; 725; 73C;
               6*RHR*       e2*2001/116*0297*..                                                         74C; 74H; 4AQ
               6*UHZ*       e2*2001/116*0328*..
               6*XFV*       e2*2001/116*0295*..
               6*3FY*       e2*2001/116*0332*..
               6*3FZ*       e2*2001/116*0294*..
               6*4HP*       e2*2001/116*0352*..
               6*4HT*       e2*2001/116*0346*..
               6*6FY*       e2*2001/116*0330*..
               6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
               6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
               6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..
               6*****       e2*2001/116*0369*.. 100 - 120   225/45R18 95        51J                     Coupe;
               6*UHZ*       e2*2001/116*0328*.. 100 - 155   235/45R18           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               6*XFV*       e2*2001/116*0295*..                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
               6*3FY*       e2*2001/116*0332*..                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76T; 4AQ

               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
§22 54561*03




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8            e2*2007/46*0080*.. 120          225/50R18 95                                Nur 508 RXH (Allroad);
                                                            235/45R18 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18 96                                12A; 51A; 573; 7AN;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74H; 76T;
                                                                                                        4AQ
               8             e2*2007/46*0080*..   82 - 150 225/45R18 95W                                Nicht 508 RXH
                                                           235/45R18            51G                     (Allroad); Kombi;
                                                           235/45R18 98         11A; 248                Limousine;
                                                           245/45R18 96W        11A; 22M; 245; 248      Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H; 76O; 4AQ

               Verkaufsbezeichnung:     3008, 5008
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               M            e2*2007/46*0534*..  133 - 147 225/55R18 98          11A; 26N                PEUGEOT 3008;
                                                                                                        PEUGEOT
                                                            235/50R18 97        11A; 26N                5008; Allradantrieb;
                                                            235/55R18 100       11A; 26N                Frontantrieb; Hybrid;
                                                            245/50R18 100       11A; 24J; 248; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26P                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0190-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
               ANLAGE: 83 PEUGEOT                                               Radtyp: TKBF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     3008, 5008
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               M            e2*2007/46*0534*..  73 - 133 215/55R18 95           11A; 26P                PEUGEOT 3008;
                                                                                                        PEUGEOT
                                                            215/60R18   98      11A;   26P              5008; nicht GT-Line;
                                                            225/55R18   98      11A;   26P              Frontantrieb; nicht
                                                            235/50R18   97      11A;   248; 26B         Hybrid;
                                                            235/55R18   100     11A;   248; 26B         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/50R18   100     11A;   24J; 248; 26B;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26N                     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76O; 77E
               M             e2*2007/46*0534*..   73 - 133 215/55R18 95         11A; 26P                PEUGEOT 3008;
                                                                                                        PEUGEOT
                                                            215/60R18   98      11A;   26P              5008; nur GT-Line;
                                                            225/55R18   98      11A;   26P              Frontantrieb; nicht
                                                            235/50R18   97      11A;   26B              Hybrid;
                                                            235/55R18   100     11A;   26B              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/50R18   100     11A;   26B; 26N         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76O; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 54561*03




                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0190-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
               ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                Radtyp: TKBF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 10
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungsl asche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 54561*03




                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0190-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
               ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                Radtyp: TKBF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.07.2024
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                                                                                                                   Seite: 6 von 10
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                      werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 54561*03




               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläs sigen
                    Achslast von 1060kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0190-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
               ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                Radtyp: TKBF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 10
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
§22 54561*03




                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0190-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
               ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                Radtyp: TKBF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.07.2024
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                                                                                                                  Seite: 8 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      PEUGEOT
                      Fahrzeugtyp:     V
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0533*..
                      Handelsbez.:     Expert, Expert Traveller, Vivaro, Scudo

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 240                  VA
                            26P                     x = 250              y = 190                  VA
                            27B                     x = 290              y = 310                  HA
                            27I                     x = 240              y = 260                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54561*03




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 240            15                VA
                            26N                   x = 300        y = 240             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0190-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
               ANLAGE: 83 PEUGEOT                                                 Radtyp: TKBF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      PEUGEOT
                      Fahrzeugtyp:     V
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0532*..
                      Handelsbez.:     Expert Traveller/ Zafira Life/Vivaro Life/Vivaro/Ulysse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 240                 VA
                            26P                      x = 250              y = 190                 VA
                            27B                      x = 290              y = 310                 HA
                            27I                      x = 240              y = 260                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
§22 54561*03




                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 240             15                VA
                            26N                   x = 300        y = 240              8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0190-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
               ANLAGE: 83 PEUGEOT                                               Radtyp: TKBF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      PEUGEOT
                      Fahrzeugtyp:     M
                      Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0534*..
                      Handelsbez.:     3008, 5008

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54561*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 350            15                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.