Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
ANLAGE: 85 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKBF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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Fahrzeughersteller FORD, FORD MOTOR
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKBFHBP46ED634 PCD108 ET46 ohne 63,4 715 2364 06/24
TKBFHBP46ED634 PCD108 ET46 ohne 63,4 750 2254 06/24
TKBFHBP46EP634 PCD108 ET46 ohne 63,4 750 2254 06/24
TKBFHSA46ED634 PCD108 ET46 ohne 63,4 750 2254 06/24
TKBFHSA46EP634 PCD108 ET46 ohne 63,4 750 2254 06/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 54561*05
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DFK; DYB; PH2; DYB-LPG; BA7H; BA7; DEH; BA7-HEV;
DA3; PT2; DFHK; DXA; J2K; PU2; DB3; DM2; PJ2
Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJC2
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; WAH6;
LSK; WA6
Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJL1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DYB; DYB-LPG
130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
133 Nm ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6
135 Nm für Typ : DEH; DFHK; DFK; J2K
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
ANLAGE: 85 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKBF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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140 Nm für Typ : BA7; BA7H; BA7-HEV
180 Nm für Typ : SBF; WAH6
180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
204 Nm für Typ : LSK
Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 175 235/60R18 103 12O Allradantrieb;
245/55R18 103 124 Frontantrieb;
245/60R18 105 124 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 105 12A 51A; 71C; 71K; 721;
275/50R18 107 11A; 12A; 24J; 248 725; 73C; 74C; 74H;
76O; 4A9
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/40R18 51G Nur Ford Focus ST;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76Z
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J Kombi;
225/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54561*05
225/40R18 88 FGQ; 11A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 92 215/40R18 85 FGQ; 11A; 5EG; 51J Schrägheck;
59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 51G 721; 725; 73C; 74C;
225/40R18 88 FGQ; 11A 74H
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89 51J Ford Focus Coupe-
225/40R18 51G Cabriolet;
225/40R18 88 FGP; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 92 215/40R18 85 FGQ; 11A; 5EG; 51J Stufenheck;
59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 51G 721; 725; 73C; 74C;
225/40R18 88 FGQ; 11A 74H
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 205/45R18 86 nicht FOCUS ACTIVE;
215/40R18 89 Kombi; Limousine;
215/45R18 89 Schrägheck;
225/40R18 88 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 26P 12A; 51A; 7OC; 7PA;
235/45R18 94 11A; 26P 7PB; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
ANLAGE: 85 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKBF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 215/50R18 92 11A; 26P FOCUS ACTIVE;
225/45R18 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R18 95 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 7OC; 7PA;
235/45R18 94 11A; 26P 7PB; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H
DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 225/40R18 91 11A; 26P FOCUS ST;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OC; 7PA;
7PB; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H;
76O
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/40R18 92 Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BE;
7BY; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H
Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92 Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb;
§22 54561*05
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 215/40R18 89 Nur C-MAX;
225/40R18 88 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 77E
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/50R18 95 51J Nur Kuga ab
235/45R18 94 51J Modelljahr 2013;
235/50R18 97 inkl. Facelift 2017;
245/45R18 96 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76O;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
ANLAGE: 85 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKBF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97 Nur Kuga bis
245/45R18 96 Modelljahr 2012;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: FORD KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DFHK e13*2018/858*00042*. 112 225/60R18 100 12R Frontantrieb; Hybrid;
.
235/55R18 100 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R18 103 12I 51A; 7PA; 71C; 71K;
245/55R18 103 12Q 721; 725; 73C; 74C;
74H; 76O
DFK e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 225/60R18 100 12R Allradantrieb;
235/55R18 100 12I Frontantrieb; inkl.
235/60R18 103 12I Hybrid;
245/55R18 103 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54561*05
51A; 7OC; 7PA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74H; 76O
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab
235/45R18 94 e13*2001/116*0249*26;
245/45R18 96 Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AD; 7AX;
7BY; 7OC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76O
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab
235/45R18 94 e13*2001/116*0249*26;
245/45R18 96 11A; 248 Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AD; 7AX;
7BY; 7OC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
ANLAGE: 85 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKBF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 225/40R18 11A; 24D; 53S Pkw geschlossen; Lkw
PT2 L071 225/40R18 92 11A; 24D; 5GM geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 744; 75I
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WAH6 e13*2007/46*2374*.. 110 - 121 235/50R18 97 S-Max; Galaxy; inkl.
245/45R18 96 Hybrid;
245/50R18 100 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74H; 76O
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97 ab
245/45R18 100 e13*2001/116*0185*24;
Galaxy; S-MAX;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54561*05
12A; 51A; 7AD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74H; 76O; 4A9
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/45R18 FGT; 51G Ford S-MAX; Ford
235/45R18 94W FGT; 5HI Galaxy; bis
235/45R18 94Y FGT; 5HI e13*2001/116*0185*23;
235/45R18 98 FGT 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 FGT 12A; 51A; 7AD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74H; 4A9
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92 51J Nur Grand C-MAX;
MPV;
77 - 92 215/45R18 93 51J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76T
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W 51J Nur C-MAX; MPV;
215/45R18 89W 51J Frontantrieb;
225/40R18 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
ANLAGE: 85 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKBF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: MONDEO HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7H e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 225/45R18 95 Kombi; Stufenheck;
BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. 235/45R18 94 Schrägheck; Ohne
245/45R18 96 11A; 248 Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
7OC; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H;
76O
Verkaufsbezeichnung: Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LSK e13*2007/46*2387*.. 100 - 130 225/60R18 100 124 Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76O
LSK e13*2007/46*2387*.. 124 225/60R18 M+S 124; 52J Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
§22 54561*05
74H; 75I; 76O
Verkaufsbezeichnung: PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J2K e9*2007/46*3165*.. 52 215/50R18 92 11A; 26P Frontantrieb; Elektro;
225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 26P 12A; 51A; 7OC; 7PA;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76O
J2K e9*2007/46*3165*.. 117 - 147 215/45R18 89 Puma ST; Frontantrieb;
215/50R18 92 11A; 26P inkl. Hybrid;
225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 26P 12A; 51A; 7OC; 7PA;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76O
J2K e9*2007/46*3165*.. 70 - 114 215/45R18 89 121 Frontantrieb; inkl.
215/50R18 92 11A; 12A; 26P Hybrid;
225/45R18 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R18 95 11A; 12A; 26P 51A; 7OC; 7PA; 71C;
235/45R18 94 11A; 12A; 26P 71K; 721; 725; 73C;
74C; 74H; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
ANLAGE: 85 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKBF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 225/40R18 11A; 24D; 53S bis
PT2 e1*2007/46*0271*.. 225/40R18 92 11A; 24D; 5GM e1*2001/116*0207*15;
PU2 L072 Pkw geschlossen; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BE;
7BY; 7OC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 744; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 54561*05
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschlos s)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
ANLAGE: 85 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKBF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54561*05
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
§22 54561*05
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
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Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
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76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
§22 54561*05
7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: JX7T-1A 180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsys tem verwendet
werden.
FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b z ur StVZO unter Angabe von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
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Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 295 y = 245 VA
26P x = 245 y = 195 VA
27B x = 290 y = 330 HA
27I x = 240 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54561*05
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 330 15 HA
27H x = 290 y = 330 8 HA
26J x = 295 y = 245 30 VA
26N x = 295 y = 245 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 200 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54561*05
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
26N x = 200 y = 350 8 VA
26J x = 200 y = 350 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: WAH6
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2374*..
Handelsbez.: GALAXY, S-MAX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 285 VA
26P x = 260 y = 235 VA
27B x = 265 y = 360 HA
27I x = 215 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54561*05
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 265 y = 360 15 HA
27H x = 265 y = 360 8 HA
26J x = 310 y = 285 15 VA
26N x = 310 y = 285 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 275 VA
26P x = 250 y = 225 VA
27B x = 290 y = 315 HA
27I x = 240 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54561*05
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 315 15 HA
27H x = 290 y = 315 8 HA
26J x = 300 y = 275 28 VA
26N x = 300 y = 275 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0190-22-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54561
ANLAGE: 85 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKBF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: J2K
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3165*..
Handelsbez.: PUMA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 225 VA
26B x = 290 y = 275 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 275 20 VA
§22 54561*05
26N x = 290 y = 275 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.