Gutachten 366-0181-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54556 ANLAGE: 8 PEUGEOT Radtyp: TKBG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKBGHBP48ED651 PCD108 ET48 ohne 65,1 780 2327 05/23 TKBGHSA48ED651 PCD108 ET48 ohne 65,1 780 2327 05/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54556*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPT Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : M 100 Nm für Typ : L; 8 110 Nm für Typ : M 125 Nm für Typ : V Verkaufsbezeichnung: Expert, Expert Traveller, Vivaro, Scudo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0533*.. 75 - 130 235/45R18 98 5JA SCUDO; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74E; 74H; 75I; 77E V e2*2007/46*0533*.. 70 - 130 235/45R18 98 5JA Expert; Expert Traveller; Vivaro; nicht Fiat Scudo; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74E; 74H; 75I; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54556 ANLAGE: 8 PEUGEOT Radtyp: TKBG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: Expert Traveller/Zafira Life/Vivaro Life/Vivaro/Ulysse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e2*2007/46*0532*.. 88 - 130 235/45R18 98 5JA ULYSSE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74E; 74H; 75I V e2*2007/46*0532*.. 70 - 130 235/45R18 98 5JA Expert, Traveller; VIVARO / ZAFIRA LIFE; VIVARO LIFE; nicht Fiat Ulysse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74E; 74H; 75I Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 215/40R18 85 12A Schrägheck; 60 - 133 205/40R18 86 12A; 5EM Frontantrieb; 60 - 151 225/40R18 88 12T 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R18 90 12A 12K; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91 11A; 12A; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74C; 110 - 133 215/40R18 89 12A 74H; 740; 77E §22 54556*00 115 215/40R18 85 12A L e2*2007/46*0405*.. 68 - 115 205/40R18 86W 12A; 5EM Peugeot 308 SW; Kombi; 215/40R18 89 12A Frontantrieb; 68 - 151 225/40R18 89 12T 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 740; 77E L e2*2007/46*0405*.. 184 - 200 225/40R18 12T; 51G GTI; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 740; 76O; 77E; PDI Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8 e2*2007/46*0080*.. 120 225/50R18 95 12A Nur 508 RXH (Allroad); 235/45R18 94 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 121 51A; 573; 7AN; 71C; 245/45R18 121; 51G 71K; 721; 725; 73C; 255/45R18 99 12A 74C; 74H; 4AQ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54556 ANLAGE: 8 PEUGEOT Radtyp: TKBG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 225/55R18 98 11A; 26P PEUGEOT 3008; PEUGEOT 5008; nicht GT-Line; Frontantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76O; 77E M e2*2007/46*0534*.. 133 - 147 225/55R18 98 11A; 26N PEUGEOT 3008; PEUGEOT 5008; Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76O; 77E M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 225/55R18 98 11A; 26P PEUGEOT 3008; PEUGEOT 5008; nur GT-Line; Frontantrieb; nicht Hybrid; §22 54556*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76O; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54556 ANLAGE: 8 PEUGEOT Radtyp: TKBG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen §22 54556*00 Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54556 ANLAGE: 8 PEUGEOT Radtyp: TKBG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur §22 54556*00 Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54556 ANLAGE: 8 PEUGEOT Radtyp: TKBG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. §22 54556*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54556 ANLAGE: 8 PEUGEOT Radtyp: TKBG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e2*2007/46*0534*.. Handelsbez.: 3008, 5008 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54556*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 15 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0181-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54556 ANLAGE: 8 PEUGEOT Radtyp: TKBG Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: L Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*.. Handelsbez.: PEUGEOT 308 Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 280 HA 27I x = 240 y = 230 HA 26B x = 320 y = 260 VA 26P x = 270 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54556*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 280 21 HA 27H x = 290 y = 280 8 HA 26J x = 320 y = 260 23 VA 26N x = 320 y = 260 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.