Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
ANLAGE: 7 FORD Radtyp: TKCZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025
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Fahrzeughersteller FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/6 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKCZGBA50EK746 PCD120 ET50 ohne 74,6 1350 2312 12/23
TKCZGBP50EK746 PCD120 ET50 ohne 74,6 1350 2312 12/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 54837*04
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : OE-Mutter
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : FAD; FCD; FED
204 Nm für Typ : NRN; NXN
Verkaufsbezeichnung: TOURNEO CUSTOM, TRANSIT CUSTOM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NXN e5*2018/858*00191*.. 85 215/65R16C 12T Van; Lkw
109/107
geschl.Kasten (Serie);
Heckantrieb; Elektro;
Wohn-/ Campingmobil
Serie ab Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
ANLAGE: 7 FORD Radtyp: TKCZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: TOURNEO CUSTOM, TRANSIT CUSTOM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NXN e5*2018/858*00191*.. 81 - 125 215/65R16C 12R Van; Lkw
109/107
geschl.Kasten (Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
Wohn-/ Campingmobil
Serie ab Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FAD e5*2007/46*1032*.. 96 - 110 215/65R16C NBD; 12T; 5PM Lkw geschl.Kasten
109/107
225/60R16C NBD; 12A; 5QR (Serie); MPV; nicht
111/109
235/65R16C 121 NBE; 12T Elektro; nicht Fzg.
mit
Zwillingsbereifung
Serie;
§22 54837*04
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PM; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76U
FCD e1*2007/46*1100*.. 77 - 121 215/65R16C NBD; 12T; 5PM Van; Lkw
109/107
225/60R16C NBD; 12A; 5QR geschl.Kasten (Serie);
111/109
235/65R16C 121 NBE; 12T nicht Elektro; nicht
Fzg. mit
Zwillingsbereifung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7NE; 7OC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76U; 77E
FED e1*2007/46*1096*.. 77 - 121 215/65R16C NBD; 12T; 5PM Lkw; nicht Elektro;
109/107
225/60R16C NBD; 12A; 5QR nicht Fzg. mit
111/109
235/65R16C 121 NBE; 12T Zwillingsbereifung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7NE; 7OC; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
ANLAGE: 7 FORD Radtyp: TKCZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: TRANSIT CUSTOM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NRN e5*2018/858*00192*.. 85 215/65R16C 12T Van; Lkw
109/107
geschl.Kasten (Serie);
Heckantrieb; Elektro;
Wohn-/ Campingmobil
Serie ab Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
NRN e5*2018/858*00192*.. 81 - 125 215/65R16C 12R Van; Lkw
109/107
geschl.Kasten (Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
Wohn-/ Campingmobil
Serie ab Werk;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Auflagen
§22 54837*04
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
ANLAGE: 7 FORD Radtyp: TKCZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2060kg.
5QR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2180kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
§22 54837*04
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherst ellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7NE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BB5T-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sys tem muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsys tems mit Sensoren Art.
Nr.: BB5T-1A180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
ANLAGE: 7 FORD Radtyp: TKCZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025
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NBD) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
ausschließlich die Reifengröße 215/65R16C serienmäßig, laut COC-Papier
(EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeuhersteller, freigegeben ist.
NBE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
ausschließlich die Reifengröße 235/65R16C serienmäßig, laut COC-Papier
(EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeuhersteller, freigegeben ist.
§22 54837*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.