Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKCZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025
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Fahrzeughersteller DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 54
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/6 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKCZZBA54EK841 PCD130 ET54 ohne 84,1 1350 2312 04/23
TKCZZBP54EK841 PCD130 ET54 ohne 84,1 1350 2312 04/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 54837*04
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPM
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35;
906AC35G; 906BA35; 906BB35
180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
KL3A4; KL3A5
200 Nm für Typ : 906 AC 35/4x4; 906BA35/4x4; 906BB35/4x4
Verkaufsbezeichnung: SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FL3A4 e1*2007/46*1761*.. 70 - 130 225/65R16C 112 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
FL3A5 e1*2007/46*1763*.. 225/75R16C 116 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
KL3A4 e1*2007/46*1760*.. 235/65R16C 115 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
KL3A5 e1*2007/46*1762*.. 721; 725; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
906 AC e1*2001/116*0353*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite
30 205/80R16 104 5MA; 51J 1993mm; ab
906 AC e1*2001/116*0354*.. 215/75R16 107 5NK; 51J e1*2001/116*0354*21;
35 225/70R16 107 5NK nicht Fzg. mit
906 KA L765 225/75R16C Zwillingsbereifung
30 235/65R16 107 5NK Serie;
906 KA L766 235/65R16C 115 10B; 11B; 11G; 11H;
35 235/70R16 106 5NA 12K; 51A; 71C; 71K;
906AC35G e1*2007/46*0569*.. 235/70R16 109 5PM 721; 725; 73C; 74C;
76U; 77E; 4B8
906 AC e1*2001/116*0353*.. 65 - 190 205/75R16C 5QE; 51J nur Fzg.-Breite
30 205/80R16 104 5MA; 51J 1993mm; bis
906 AC e1*2001/116*0354*.. 215/75R16 107 5NK; 51J e1*2001/116*0354*20;
35 225/70R16 107 5NK Van; Lkw geschl.
906 KA L765 225/75R16C Kasten; Heckantrieb;
30 235/65R16 107 5NK nicht Fzg. mit
906 KA L766 235/65R16C 115 Zwillingsbereifung
35 235/70R16 106 5NA Serie;
906AC35G e1*2007/46*0569*.. 235/70R16 109 5PM 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
§22 54837*04
76U; 77E; 4B8
906BA35 e1*2007/46*0300*.. 84 - 140 205R16C 110 12T; 5QE ab
e1*2007/46*0300*19;
205/75R16C 110 12T; 5QE 10B; 11B; 11G; 11H;
215/75R16C 113 12A 51A; 7OK; 71C; 71K;
225/65R16C 12T; 5RI 721; 725; 73C; 74C;
112/110
225/75R16C 116 12T 76U; 4B8
235/65R16C 115 12T
906BA35 e1*2007/46*0300*.. 84 - 140 205R16C 110 12T; 5QE ab
e1*2007/46*0300*14;
205/75R16C 110 12T; 5QE bis
215/75R16C 113 12A e1*2007/46*0300*18;
225/65R16C 12T; 5RI 10B; 11B; 11G; 11H;
112/110
225/75R16C 116 12T 51A; 7OK; 71C; 71K;
235/65R16C 115 12T 721; 725; 73C; 74C;
76U; 4B8
906BB35 e1*2007/46*0301*.. 84 - 140 205R16C 110 12T; 5QE ab
e1*2007/46*0301*16;
205/75R16C 110 12T; 5QE 10B; 11B; 11G; 11H;
215/75R16C 113 12A 51A; 7OK; 71C; 71K;
225/65R16C 12T; 5RI 721; 725; 73C; 74C;
112/110
225/75R16C 116 12T 76U; 4B8
235/65R16C 115 12T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKCZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
906BB35 e1*2007/46*0301*.. 80 225/75R16C 116 12T ab
e1*2007/46*0301*16;
235/65R16C 115 12T Van; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Heckantrieb; Elektro;
nicht Fzg. mit
Zwillingsbereifung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OK; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 4B8
Verkaufsbezeichnung: SPRINTER 4x4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
906 AC e1*2001/116*0424*.. 80 - 140 225/75R16C 116 12K ab
e1*2007/46*0312*12;
35/4x4 245/75R16 115 11A; 12A; 54A ab
906BA35/4x4 e1*2007/46*0312*.. e1*2001/116*0424*15;
906BB35/4x4 e1*2007/46*0305*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OK; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
§22 54837*04
77E; 4B8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKCZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025
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Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54837*04
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdec kung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
ANLAGE: 1 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TKCZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2025
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5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2060kg.
5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2120kg.
5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2240kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstell ers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 54837*04
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.