Gutachten 366-0359-22-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: TKCZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 55 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKCZDBA55EK931 PCD139.7 ET55 ohne 93,1 1310 2385 04/23 TKCZDBA55EK931 PCD139.7 ET55 ohne 93,1 1350 2312 04/23 TKCZDBP55EK931 PCD139.7 ET55 ohne 93,1 1310 2385 04/23 TKCZDBP55EK931 PCD139.7 ET55 ohne 93,1 1350 2312 04/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54837*02 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 2AB; (Kegelbund) Zubehör : OE-Mutter Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 2AB Zubehör : OE-Mutter Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 2AB 135 Nm für Typ : 2AB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0359-22-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: TKCZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: FORD RANGER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2AB e11*2007/46*0154*.. 92 - 157 215/70R16C nicht Allradantrieb; bis 12T; 51G e5*2007/46*0080*08; 215/75R16 107 nicht Allradantrieb; HA Trommelbremse; 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/80R16 107 nicht Allradantrieb; 51A; 7AX; 71C; 71K; 12A 721; 725; 73C; 74D; 225/70R16 107 nicht Allradantrieb; 76U 12A 225/75R16 108 nicht Allradantrieb; 12A 235/65R16 107 nicht Allradantrieb; 12A 235/70R16 106 nicht Allradantrieb; 12A 235/75R16 108 nicht Allradantrieb; 12A 235/80R16 109 nicht Allradantrieb; 12A 245/70R16 107 nicht Allradantrieb; 12A 245/75R16 111 nicht Allradantrieb; 12A §22 54837*02 255/70R16 12T; 51G Verkaufsbezeichnung: FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2AB e5*2007/46*0080*.. 125 255/70R16 111 122 nicht Ranger Raptor; ab e5*2007/46*0080*09; nur mit OE- Kunststoffspritzschutz hinten; Nicht für Fahrzeugbreite 1949 mm; Mit Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0359-22-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: TKCZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Verkaufsbezeichnung: FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2AB e5*2007/46*0080*.. 92 - 157 215/70R16C nicht Allradantrieb; bis 12T; 51G e5*2007/46*0080*08; 215/75R16 107 nicht Allradantrieb; HA Trommelbremse; 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/80R16 107 nicht Allradantrieb; 51A; 7OY; 71C; 71K; 12A 721; 725; 73C; 74D; 225/70R16 107 nicht Allradantrieb; 76U 12A 225/75R16 108 nicht Allradantrieb; 12A 235/65R16 107 nicht Allradantrieb; 12A 235/70R16 106 nicht Allradantrieb; 12A 235/75R16 108 nicht Allradantrieb; 12A 235/80R16 109 nicht Allradantrieb; 12A 245/70R16 107 nicht Allradantrieb; 12A 245/75R16 111 nicht Allradantrieb; 12A §22 54837*02 255/70R16 12T; 51G Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0359-22-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837 ANLAGE: 5 FORD Radtyp: TKCZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht §22 54837*02 werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: EV6T-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.