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							               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               ANLAGE: 5 FORD                                                       Radtyp: TKCZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 30.01.2024
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                               Fahrzeughersteller              FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 55
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TKCZDBA55EK931          PCD139.7 ET55          ohne                        93,1                   1310      2385    04/23
               TKCZDBA55EK931          PCD139.7 ET55          ohne                        93,1                   1350      2312    04/23
               TKCZDBP55EK931          PCD139.7 ET55          ohne                        93,1                   1310      2385    04/23
               TKCZDBP55EK931          PCD139.7 ET55          ohne                        93,1                   1350      2312    04/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54837*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 2AB; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : OE-Mutter


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 2AB
               Zubehör                                    : OE-Mutter


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 2AB
                                                            135 Nm für Typ : 2AB




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               ANLAGE: 5 FORD                                                   Radtyp: TKCZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.01.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               2AB          e11*2007/46*0154*.. 92 - 157 215/70R16C             nicht Allradantrieb;    bis
                                                                                12T; 51G                e5*2007/46*0080*08;
                                                            215/75R16 107       nicht Allradantrieb;    HA Trommelbremse;
                                                                                12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/80R16 107       nicht Allradantrieb;    51A; 7AX; 71C; 71K;
                                                                                12A                     721; 725; 73C; 74D;
                                                            225/70R16 107       nicht Allradantrieb;    76U
                                                                                12A
                                                            225/75R16 108       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            235/65R16 107       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            235/70R16 106       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            235/75R16 108       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            235/80R16 109       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            245/70R16 107       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            245/75R16 111       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
§22 54837*02




                                                            255/70R16           12T; 51G

               Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               2AB          e5*2007/46*0080*.. 125   255/70R16 111 122                                  nicht Ranger Raptor;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e5*2007/46*0080*09;
                                                                                                        nur mit OE-
                                                                                                        Kunststoffspritzschutz
                                                                                                        hinten; Nicht für
                                                                                                        Fahrzeugbreite 1949
                                                                                                        mm; Mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        Serie; Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76U




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               ANLAGE: 5 FORD                                                   Radtyp: TKCZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.01.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               2AB          e5*2007/46*0080*.. 92 - 157 215/70R16C    nicht Allradantrieb;              bis
                                                                      12T; 51G                          e5*2007/46*0080*08;
                                                        215/75R16 107 nicht Allradantrieb;              HA Trommelbremse;
                                                                      12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/80R16 107 nicht Allradantrieb;              51A; 7OY; 71C; 71K;
                                                                      12A                               721; 725; 73C; 74D;
                                                        225/70R16 107 nicht Allradantrieb;              76U
                                                                      12A
                                                        225/75R16 108 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        235/65R16 107 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        235/70R16 106 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        235/75R16 108 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        235/80R16 109 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        245/70R16 107 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        245/75R16 111 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
§22 54837*02




                                                        255/70R16     12T; 51G


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               ANLAGE: 5 FORD                                                   Radtyp: TKCZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.01.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 4
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 54837*02




                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: EV6T-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.