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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54837*04




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 54837*04
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     ALCAR Wheels GmbH
                     AT-1030 Wien

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     TKCZ
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54837*04
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54837*04




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     21.02.2025

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0359-22-WIRD/N4
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54837*04
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-8

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.

               10.   Bemerkungen:
§22 54837*04




                     Remarks:
                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54837*04
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       10.03.2025
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54837*04




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54837*04
               Approval No.


               Ausgabedatum:        26.06.2023                 letztes Änderungsdatum: 10.03.2025
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0359-22-WIRD                                                  02.06.2023
                     366-0359-22-WIRD/N1                                               29.08.2023
                     366-0359-22-WIRD/N2                                               30.01.2024
                     366-0359-22-WIRD/N3                                               28.08.2024
                     366-0359-22-WIRD/N4                                               21.02.2025
§22 54837*04




                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     TKCZ                                                              12.01.2023
                     TKCZ                                                              12.12.2023

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See item V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54837*04

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 54837

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54837*04




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54837*04

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 54837*04




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               TÜV AUSTRIA GMBH                    Deutschstraße 10            2025-AT-AUTO-EX-0-000104
               Räder- und Reifenprüfung            A-1230 Wien




                                                                                                                           Seite: 1 von 5


                      G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
                                                  AB E 5 4 8 3 7
                                                           366-0359-22-WIRD/N4

               Antragsteller:                             ALCAR WHEELS GmbH

                                                          A-1030 Wien
               Art:                                       Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2
               Typ:                                       TKCZ

               Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
               den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               0.        Hinweise
               Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
               I.        Übersicht
               Ausführung                 Ausführungsbezeichnung                      Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
§22 54837*04




                                                                                      kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                          Kennzeichnung        Kennzeichnung          in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                          Rad                  Zentrierring           -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
               TKCZGBA50EK746             PCD120 ET50          ohne                       120/6     74,6     50    1350    2312     12/23
               TKCZGBP50EK746             PCD120 ET50          ohne                       120/6     74,6     50    1350    2312     12/23
               TKCZZBA54EK841             PCD130 ET54          ohne                       130/6     84,1     54    1350    2312     04/23
               TKCZZBA62EK841             PCD130 ET62          ohne                       130/6     84,1     62    1350    2312     04/23
               TKCZZBP54EK841             PCD130 ET54          ohne                       130/6     84,1     54    1350    2312     04/23
               TKCZZBP62EK841             PCD130 ET62          ohne                       130/6     84,1     62    1350    2312     04/23
               TKCZDBA55EK931             PCD139.7 ET55        ohne                     139,7/6     93,1     55    1310    2385     04/23
               TKCZDBA55EK931             PCD139.7 ET55        ohne                     139,7/6     93,1     55    1350    2312     04/23
               TKCZDBP55EK931             PCD139.7 ET55        ohne                     139,7/6     93,1     55    1310    2385     04/23
               TKCZDBP55EK931             PCD139.7 ET55        ohne                     139,7/6     93,1     55    1350    2312     04/23
               I.1.      Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                       : ALCAR WHEELS GmbH

                                                    A-1030 Wien
               Hersteller                          : ALCAR WHEELS GmbH
                                                   :
                                                   : A-1030 Wien
               Handelsmarke                        : Dezent KC
               Art der Sonderräder                 : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
               Korrosionsschutz                    : Mehrschicht-Einbrennlackierung
               Masse des Rades                     : ca. 11,6 kg




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2                             Radtyp: TK CZ
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               I.2.     Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TKCZDBP55EK931:

                                                   : Außenseite                             : Innenseite
               Radtyp                              : --                                     : TKCZ
               Radausführung                       : --                                     : PCD139.7 ET55
               Radgröße                            : --                                     : 6 1/2 J X 16 H2
               Typzeichen                          : KBA 54837                              : --
               Einpreßtiefe                        : --                                     : ET55
               Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                            : z.B. 04/23
               Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MIT
               Gießereikennzeichnung               : --                                     : DS
               Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
§22 54837*04




               Weitere Kennzeichnung               : --                                     : DEZENT
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
               II.      Sonderradprüfung
               Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
               und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
               II.1.    Felge
               Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
               Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
               Unterlagen überein.
               II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
               Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
               Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
               II.3.    Festigkeitsprüfung:
               Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
               Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
               Technischer Bericht      RP-005747-B0-144                 30.01.2024    TÜV NORD




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2                             Radtyp: TK CZ
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.   Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.      Zusammenfassung:
               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
§22 54837*04




               Bedenken.
               Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
               - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
               ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.

               - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
               fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2                            Radtyp: TK CZ
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                   Stand: 21.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               V.      Unterlagen und Anlagen:
               V.1.    Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
               ergänzt:
               Anl Hersteller                                    Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
               age                                                                                                      Hinweise
                 1 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                    TKCZZBA54EK841;                54      21.02.2025      liegt bei
                                                                 TKCZZBP54EK841
                    2 VOLKSWAGEN                                 TKCZZBA54EK841;                54      21.02.2025      liegt bei
                                                                 TKCZZBP54EK841
                    3 VOLKSWAGEN                                 TKCZZBA62EK841;                62      21.02.2025      liegt bei
                                                                 TKCZZBP62EK841
                    4 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                 TKCZZBA62EK841;                62      21.02.2025      liegt bei
                                                                 TKCZZBP62EK841
                    5 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA               TKCZDBA55EK931;                55      21.02.2025      liegt bei
                                                                 TKCZDBA55EK931;
                                                                 TKCZDBP55EK931;
                                                                 TKCZDBP55EK931
                    6 VOLKSWAGEN                                 TKCZDBA55EK931;                55      21.02.2025      liegt bei
                                                                 TKCZDBA55EK931;
                                                                 TKCZDBP55EK931;
                                                                 TKCZDBP55EK931
§22 54837*04




                    7 FORD                                       TKCZGBA50EK746;                50      21.02.2025      liegt bei
                                                                 TKCZGBP50EK746
                    8 VOLKSWAGEN                                 TKCZGBA50EK746;                50      21.02.2025      liegt bei
                                                                 TKCZGBP50EK746




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 H2                                Radtyp: TK CZ
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 21.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 5


               V.2.    Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.    Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
               V.4.    Änderungen:
               :Einzelheiten zum Antrag vom                                                          Datum       21.02.2025

               :Es wird geändert
                Verwendungsbereich der Anlagen 7 wurde aktualisiert.
               :Es wird hinzugefügt
                Anlagen 8 neu
§22 54837*04




               Fleischer

               Sachverständiger
               Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
               Wien, 21.02.2025
               KUB




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               ANLAGE: 5 FORD                                                       Radtyp: TKCZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 4

                               Fahrzeughersteller              FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 55
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TKCZDBA55EK931          PCD139.7 ET55          ohne                        93,1                   1310      2385    04/23
               TKCZDBA55EK931          PCD139.7 ET55          ohne                        93,1                   1350      2312    04/23
               TKCZDBP55EK931          PCD139.7 ET55          ohne                        93,1                   1310      2385    04/23
               TKCZDBP55EK931          PCD139.7 ET55          ohne                        93,1                   1350      2312    04/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54837*04




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 2AB; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : OE-Mutter


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 2AB
               Zubehör                                    : OE-Mutter


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 2AB
                                                            135 Nm für Typ : 2AB




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               ANLAGE: 5 FORD                                                   Radtyp: TKCZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 4
               Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               2AB          e11*2007/46*0154*.. 92 - 157 215/70R16C             nicht Allradantrieb;    bis
                                                                                12T; 51G                e5*2007/46*0080*08;
                                                            215/75R16 107       nicht Allradantrieb;    HA Trommelbremse;
                                                                                12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/80R16 107       nicht Allradantrieb;    51A; 7AX; 71C; 71K;
                                                                                12A                     721; 725; 73C; 74D;
                                                            225/70R16 107       nicht Allradantrieb;    76U
                                                                                12A
                                                            225/75R16 108       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            235/65R16 107       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            235/70R16 106       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            235/75R16 108       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            235/80R16 109       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            245/70R16 107       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
                                                            245/75R16 111       nicht Allradantrieb;
                                                                                12A
§22 54837*04




                                                            255/70R16           12T; 51G

               Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               2AB          e5*2007/46*0080*.. 125   255/70R16 111 122                                  nicht Ranger Raptor;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e5*2007/46*0080*09;
                                                                                                        nur mit OE-
                                                                                                        Kunststoffspritzschutz
                                                                                                        hinten; Nicht für
                                                                                                        Fahrzeugbreite 1949
                                                                                                        mm; Mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        Serie; Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7OY; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76U




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               ANLAGE: 5 FORD                                                   Radtyp: TKCZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 4
               Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               2AB          e5*2007/46*0080*.. 92 - 157 215/70R16C    nicht Allradantrieb;              bis
                                                                      12T; 51G                          e5*2007/46*0080*08;
                                                        215/75R16 107 nicht Allradantrieb;              HA Trommelbremse;
                                                                      12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/80R16 107 nicht Allradantrieb;              51A; 7OY; 71C; 71K;
                                                                      12A                               721; 725; 73C; 74D;
                                                        225/70R16 107 nicht Allradantrieb;              76U
                                                                      12A
                                                        225/75R16 108 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        235/65R16 107 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        235/70R16 106 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        235/75R16 108 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        235/80R16 109 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        245/70R16 107 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
                                                        245/75R16 111 nicht Allradantrieb;
                                                                      12A
§22 54837*04




                                                        255/70R16     12T; 51G


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0359-22-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54837
               ANLAGE: 5 FORD                                                   Radtyp: TKCZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 54837*04




                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweis e des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: EV6T-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.