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                            Prüfbericht 366-0419-24-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002429
                            ANLAGE: 9.3                                                          Radtyp: TKC9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2025
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                                            Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 54
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                            TKC9ZBA54EK841         TKC9 ET54               ohne                        84,1                   1400      2251    09/24
                            TKC9ZBP54EK841         TKC9 ET54               ohne                        84,1                   1400      2251    09/24
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
R124 E1*124R00/03*2429*01




                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                            Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJPM
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             906 AC       e1*2001/116*0354*.. 84 - 140 235/60R17C              12K; 51G                   ab
                             35                                                                                           e1*2001/116*0354*21;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 4B8;
                                                                                                                          51A; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74C; 76V
                             906BA35       e1*2007/46*0300*..        84 - 140 235/60R17C       12K; 51G                   ab
                                                                                                                          e1*2007/46*0300*14;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 4B8;
                                                                                                                          51A; 7OK; 711; 714;
                                                                                                                          721; 73C; 74C; 76V
                             906BB35       e1*2007/46*0301*..        84 - 140 235/60R17C       12K; 51G                   ab
                                                                                                                          e1*2007/46*0301*16;
                                                                                                                          Van; Heckantrieb;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 4B8;
                                                                                                                          51A; 7OK; 711; 714;
                                                                                                                          721; 73C; 74C; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0419-24-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002429
                            ANLAGE: 9.3                                                      Radtyp: TKC9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2025
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                                  Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                                  und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                                  das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                                  angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                                  Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                                  zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
R124 E1*124R00/03*2429*01




                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                                 Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.



                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.