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							               Gutachten 366-0201-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54555
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                     Radtyp: TKC7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 30
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TKC7DBA30EO106          PCD139,7 ET30          ohne                        106,1                  1150      2392    12/22
               1
               TKC7DBP30EO106          PCD139,7 ET30          ohne                        106,1                 1150      2392     12/22
               1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54555*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
               Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110           225/70R17   108                              ab Fzg.-Breite 1855mm;
                N)           e6*2007/46*0337*..                 235/65R17   108                              10B; 11B; 11G; 11H;
                AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..                235/70R17   107                              12K; 51A; 7HJ; 7HK;
                N)-TMG                                          235/75R17   109                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                245/65R17   107                              73C; 74C; 76S; FH2
                                                                245/70R17   110
                                                                255/60R17   110
                                                                255/65R17   110
                                                      110 - 150 265/65R17   112




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0201-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54555
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                 Radtyp: TKC7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17      102     122; 5LA                Hilux N26; Lkw
               TMG                                       225/70R17      108     122                     offener Kasten
                                                         235/60R17      102     122; 5LA                (Serie); Mit
                                                         235/65R17      108     122                     Radhausverbreiterung
                                                         235/70R17      107     12A                     Serie; Allradantrieb;
                                                         245/65R17      107     122                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/70R17      110     12A                     51A; 54F; 573; 71C;
                                                         255/55R17      104     122; 5MA                71K; 721; 725; 73C;
                                                         255/60R17      106     122                     74C; 4A0
                                                         255/65R17      110     12A
                                                         265/65R17              12A; 51G
               N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/65R17      102     11A; 122; 24C; 24M;     Hilux N26; Lkw
               TMG                                                              5LA                     offener Kasten
                                                         225/70R17      108     11A; 122; 24C; 24M      (Serie); Ohne
                                                         235/60R17      102     11A; 122; 24C; 24D;     Radhausverbreiter.
                                                                                5LA                     Serie; Allradantrieb;
                                                            235/65R17   108     11A; 122; 24C; 24D      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/70R17   107     11A; 12A; 24C; 24D      51A; 54F; 573; 71C;
                                                            245/65R17   107     11A; 122; 24C; 24D      71K; 721; 725; 73C;
                                                            245/70R17   110     11A; 12A; 24C; 24D      74C; 4A0
                                                            255/55R17   104     11A; 122; 24C; 24D;
§22 54555*02




                                                                                5MA
                                                            255/60R17 106       11A; 122; 24C; 24D
                                                            255/65R17 110       11A; 12A; 24C; 24D
                                                            265/65R17           11A; 12A; 24C; 24D;
                                                                                51G

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126   225/65R17   102     122; 5LA                Lkw offener Kasten
               TMT)                                         225/70R17   108     122                     (Serie); Mit
               N2(EU,       e11*2007/46*0148*..             235/60R17   102     122; 5LA                Radhausverbreiterung
               TSAM)                                        235/65R17   108     122                     Serie; Allradantrieb;
                                                            235/70R17   107     12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/65R17   107     122                     51A; 54F; 573; 71C;
                                                            245/70R17   110     12A                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            255/55R17   104     122; 5MA                74C; 4A0
                                                            255/60R17   106     122
                                                            255/65R17   110     12A
                                                            265/65R17           12A; 51G




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0201-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54555
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                 Radtyp: TKC7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126   225/65R17 102       11A; 122; 24C; 24M;     Lkw offener Kasten
               TMT)                                                             5LA                     (Serie); Ohne
               N2(EU,       e11*2007/46*0148*..             225/70R17 108       11A; 122; 24C; 24M      Radhausverbreiter.
               TSAM)                                        235/60R17 102       11A; 122; 24C; 24D;     Serie; Allradantrieb;
                                                                                5LA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/65R17   108     11A; 122; 24C; 24D      51A; 54F; 573; 71C;
                                                            235/70R17   107     11A; 12A; 24C; 24D      71K; 721; 725; 73C;
                                                            245/65R17   107     11A; 122; 24C; 24D      74C; 4A0
                                                            245/70R17   110     11A; 12A; 24C; 24D
                                                            255/55R17   104     11A; 122; 24C; 24D;
                                                                                5MA
                                                            255/60R17 106       11A; 122; 24C; 24D
                                                            255/65R17 110       11A; 12A; 24C; 24D
                                                            265/65R17           11A; 12A; 24C; 24D;
                                                                                51G


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
§22 54555*02




                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0201-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54555
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                 Radtyp: TKC7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 5
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im obe n
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 54555*02




                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0201-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54555
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                  Radtyp: TKC7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 54555*02




               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7HJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0337*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607-02030 ( nur e11*2007/46*2587*..,e13*2007/46*1698*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
                    Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
                    auszutauschen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.