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							               Gutachten 366-0202-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54558
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                       Radtyp: TKCF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 31.01.2024
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 25
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
               TKCFDBA25EO106          PCD139.7 ET25          ohne                          106,1                  1150      2483    03/23
               1
               TKCFDBP25EO106          PCD139.7 ET25          ohne                          106,1                 1150      2483     03/23
               1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54558*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
               Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                                            N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
                                                            112 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN
                Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110             235/60R18   107                              ab Fzg.-Breite 1855mm;
                N)           e6*2007/46*0337*..                   235/65R18   110                              10B; 11B; 11G; 11H;
                AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..                  255/55R18   109                              12A; 51A; 7HJ; 7HK;
                N)-TMG                                            255/60R18   108                              71C; 71K; 721; 725;
                                                  110 - 150       265/60R18   110                              73C; 74C; FH2
                                                                  275/50R18   107
                                                                  275/60R18   113




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0202-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54558
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                 Radtyp: TKCF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.01.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
               N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18      100     11A; 24C; 24D; 5KA         Hilux N26; Lkw
               TMG                                       225/65R18      103     11A; 24C; 24D; 5LK         offener Kasten
                                                         235/55R18      100     11A; 24C; 24D; 5KA         (Serie); Ohne
                                                         235/60R18      107     11A; 24C; 24D              Radhausverbreiter.
                                                         235/65R18      106     11A; 24C; 24D              Serie; Allradantrieb;
                                                         245/60R18      105     11A; 24C; 24D; 5MK         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/55R18      109     11A; 24C; 24D              12A; 51A; 54F; 573;
                                                         255/60R18      108     11A; 24C; 24D              71C; 71K; 721; 725;
                                                         265/60R18      110     11A; 24C; 24D              73C; 74C; 4A0
               N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18      100     5KA                        Hilux N26; Lkw
               TMG                                       225/65R18      103     5LK                        offener Kasten
                                                         235/55R18      100     5KA                        (Serie); Mit
                                                         235/60R18      107                                Radhausverbreiterung
                                                         235/65R18      106                                Serie; Allradantrieb;
                                                         245/60R18      105     5MK                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/55R18      109                                12A; 51A; 54F; 573;
                                                         255/60R18      108                                71C; 71K; 721; 725;
                                                         265/60R18      110                                73C; 74C; 4A0

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW         Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
§22 54558*02




               N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126  225/60R18    100     5KA                        Lkw offener Kasten
               TMT)                                        225/65R18    103     5LK                        (Serie); Mit
               N2(EU,       e11*2007/46*0148*..            235/55R18    100     5KA                        Radhausverbreiterung
               TSAM)                                       235/60R18    107                                Serie; Allradantrieb;
                                                           235/65R18    106                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/60R18    105     5MK                        12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/55R18    109                                71C; 71K; 721; 725;
                                                           255/60R18    108                                73C; 74C; 4A0
                                                           265/60R18    110
               N2(EU,        e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/60R18    100     11A;   24C;   24D;   5KA Lkw offener Kasten
               TMT)                                        225/65R18    103     11A;   24C;   24D;   5LK (Serie); Ohne
               N2(EU,        e11*2007/46*0148*..           235/55R18    100     11A;   24C;   24D;   5KA Radhausverbreiter.
               TSAM)                                       235/60R18    107     11A;   24C;   24D        Serie; Allradantrieb;
                                                           235/65R18    106     11A;   24C;   24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/60R18    105     11A;   24C;   24D;   5MK 12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/55R18    109     11A;   24C;   24D        71C; 71K; 721; 725;
                                                           255/60R18    108     11A;   24C;   24D        73C; 74C; 4A0
                                                           265/60R18    110     11A;   24C;   24D

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
               J15TM        e1*2007/46*0231*.. 127 - 207 265/60R18 110                                     10B; 11G; 11H; 12K;
               TMG                                                                                         51A; 7NO; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                           76O




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0202-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54558
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                 Radtyp: TKCF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.01.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               J15TM-       e13*2007/46*1720*.. 130 - 207 265/60R18 110                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               TMG                                                                                      12K; 51A; 7NO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O
               J15TN         e6*2007/46*0002*..   127 - 207 265/60R18 110                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76O;
                                                                                                        4A0

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 SERIES)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 207 265/60R18 110                                  10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76O;
                                                                                                        4A0


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
§22 54558*02




                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0202-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54558
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                  Radtyp: TKCF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.01.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§22 54558*02




                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mit zuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1850kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0202-22-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54558
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                 Radtyp: TKCF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.01.2024
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               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewi ndegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführunge n, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7HJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0337*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 54558*02




               7HK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607-02030 ( nur e11*2007/46*2587*..,e13*2007/46*1698*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
                    Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
                    auszutauschen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.