Gutachten 366-0202-22-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54558 ANLAGE: 6 Isuzu Radtyp: TKCF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller ISUZU, Isuzu Sales Deutschland GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 139,7/6 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKCFDBA33EO100 PCD139.7 ET33 ohne 100,1 1150 2483 03/23 1 TKCFDBP33EO100 PCD139.7 ET33 ohne 100,1 1150 2483 03/23 1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54558*02 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ISUZU, Isuzu Sales Deutschland GmbH Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: D-Max Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BTF e13*2007/46*2324*.. 120 265/60R18 110 12T nicht Single Cab; Mit Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D BTF e13*2007/46*2324*.. 120 265/60R18 110 12T nicht Single Cab; Ohne Radhausverbreiter. Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0202-22-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54558 ANLAGE: 6 Isuzu Radtyp: TKCF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: D-Max Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WTF e1*2018/858*00269*.. 120 265/60R18 110 12T nicht Single Cab; Ohne Radhausverbreiter. Serie; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D WTF e1*2018/858*00269*.. 120 265/60R18 110 12T nicht Single Cab; Mit Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: D-Max Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BTF e13*2007/46*2324*.. 120 265/60R18 110 12T nicht Single Cab; Mit Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PV; 71C; 71K; §22 54558*02 721; 725; 73C; 74D BTF e13*2007/46*2324*.. 120 265/60R18 110 12T nicht Single Cab; Ohne Radhausverbreiter. Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D WTF e1*2018/858*00269*.. 120 265/60R18 110 12T nicht Single Cab; Ohne Radhausverbreiter. Serie; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D WTF e1*2018/858*00269*.. 120 265/60R18 110 12T nicht Single Cab; Mit Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0202-22-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54558 ANLAGE: 6 Isuzu Radtyp: TKCF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. §22 54558*02 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers z u beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 7PV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsy stems mit Sensoren Art. Nr.: 8974993680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.