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							               Gutachten 366-0199-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54563
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                     Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 03.06.2025
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 20
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               PISTKCSDSA20D1          PCD139,7 ET20          ohne                        106,1                  1150      2483    12/22
               061
               PISTKCSDSA20P1          PCD139,7 ET20          ohne                        106,1                 1150      2483     12/22
               061
               TKCSDBA20D1061          PCD139,7   ET20        ohne                        106,1                 1150      2483     12/22
               TKCSDBA20P1061          PCD139,7   ET20        ohne                        106,1                 1150      2483     12/22
               TKCSDBP20D1061          PCD139,7   ET20        ohne                        106,1                 1150      2483     12/22
               TKCSDBP20P1061          PCD139,7   ET20        ohne                        106,1                 1150      2483     12/22
§22 54563*03




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, TOYOTA/USA
               Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                                            N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
                                                            112 Nm für Typ : J15TM; J15TM TMG; J15TM-TMG; J15TN
                                                            113 Nm für Typ : J12 (EU)




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0199-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54563
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                 Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.06.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.., 110        235/65R17   108                             ab Fzg.-Breite 1855mm;
               N)           e6*2007/46*0337*..              235/70R17   107                             10B; 11B; 11G; 11H;
               AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..             235/75R17   109                             12A; 51A; 7HJ; 7HK;
               N)-TMG                                       245/65R17   107                             71C; 71K; 721; 725;
                                                            245/70R17   110                             73C; 74C; 76S; FH2
                                                            255/60R17   110
                                                            255/65R17   110
                                                  110 - 150 265/60R17   108
                                                            265/65R17   112
                                                            275/55R17   109   11A;   247
                                                            275/60R17   110   11A;   247
               N2-TSAM-      e1*2007/46*1219*..   106 - 126 225/65R17   102   11A;   24C;   24D; 5LA    Hilux N26; Lkw
               TMG                                          235/60R17   102   11A;   24C;   24D; 5LA    offener Kasten
                                                            235/65R17   108   11A;   24C;   24D         (Serie); Ohne
                                                            235/70R17   107   11A;   24C;   24D         Radhausverbreiter.
                                                            245/65R17   107   11A;   24C;   24D         Serie; Allradantrieb;
                                                            245/70R17   110   11A;   24C;   24D         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/55R17   104   11A;   24C;   24D; 5MA    12A; 51A; 54F; 573;
                                                            255/60R17   106   11A;   24C;   24D         71C; 71K; 721; 725;
                                                            255/65R17   110   11A;   24C;   24D         73C; 74C; 4A0
                                                            265/65R17   112   11A;   24C;   24D
§22 54563*03




                                                            275/55R17   109   11A;   24C;   24D
                                                            275/60R17   110   11A;   24C;   24D
               N2-TSAM-      e1*2007/46*1219*..   106 - 126 225/65R17   102   5LA                       Hilux N26; Lkw
               TMG                                          235/60R17   102   5LA                       offener Kasten
                                                            235/65R17   108                             (Serie); Mit
                                                            235/70R17   107                             Radhausverbreiterung
                                                            245/65R17   107                             Serie; Allradantrieb;
                                                            245/70R17   110                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/55R17   104   5MA                       12A; 51A; 54F; 573;
                                                            255/60R17   106                             71C; 71K; 721; 725;
                                                            255/65R17   110                             73C; 74C; 4A0
                                                            265/65R17   112   11A; 245
                                                            275/55R17   109   11A; 24J; 24M
                                                            275/60R17   110   11A; 24J; 24M




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0199-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54563
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                 Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.06.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW         Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126  225/65R17    102   11A; 24C; 24D; 5LA        Lkw offener Kasten
               TMT)                                        235/60R17    102   11A; 24C; 24D; 5LA        (Serie); Ohne
               N2(EU,       e11*2007/46*0148*..            235/65R17    108   11A; 24C; 24D             Radhausverbreiter.
               TSAM)                                       235/70R17    107   11A; 24C; 24D             Serie; Allradantrieb;
                                                           245/65R17    107   11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/70R17    110   11A; 24C; 24D             12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/55R17    104   11A; 24C; 24D; 5MA        71C; 71K; 721; 725;
                                                           255/60R17    106   11A; 24C; 24D             73C; 74C; 4A0
                                                           255/65R17    110   11A; 24C; 24D
                                                           265/65R17    112   11A; 24C; 24D
                                                           275/55R17    109   11A; 24C; 24D
                                                           275/60R17    110   11A; 24C; 24D
               N2(EU,        e11*2007/46*0149*.. 106 - 126 225/65R17    102   5LA                       Lkw offener Kasten
               TMT)                                        235/60R17    102   5LA                       (Serie); Mit
               N2(EU,        e11*2007/46*0148*..           235/65R17    108                             Radhausverbreiterung
               TSAM)                                       235/70R17    107                             Serie; Allradantrieb;
                                                           245/65R17    107                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/70R17    110                             12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/55R17    104   5MA                       71C; 71K; 721; 725;
                                                           255/60R17    106                             73C; 74C; 4A0
                                                           255/65R17    110
§22 54563*03




                                                           265/65R17    112   11A; 245
                                                           275/55R17    109   11A; 24J; 24M
                                                           275/60R17    110   11A; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R17     108   XDC; 12H                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                          245/65R17     107   XDC; 12H                  11H; 12A; 51A; 573;
                                                          255/60R17     106   XDC; 12H                  581; 71C; 71K; 721;
                                                          255/65R17     110   XDC; 12H                  725; 73C; 74C
                                                          265/60R17     108   XDC; 12H
                                                          265/65R17     112   XDC; 12H
                                                          275/60R17     110   XDC; 11A; 12A
                                                          285/60R17     111   XDC; 11A; 12A
               J15TM        e1*2007/46*0231*..  127 - 207 245/70R17     110                             10B;   11B; 11G; 11H;
               TMG                                        255/65R17     110                             12A;   51A; 7NO; 71C;
                                                          255/70R17     112                             71K;   721; 725; 73C;
                                                          265/65R17     112                             74C;   76S
                                                          265/70R17     115   11A; 54A
                                                          275/60R17     110
                                                          285/60R17     114   11A; 24J; 24M; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               J15TM-       e13*2007/46*1720*.. 130 - 140 245/70R17 110                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               TMG                                        255/65R17 110                                 12A; 51A; 7NO; 71C;
                                                130 - 207 265/65R17 112                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0199-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54563
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                 Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.06.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 Series)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               J15TN        e6*2007/46*0002*.. 127 - 207 245/70R17 110                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/65R17 110                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         255/70R17 112                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                         265/65R17 112                                  76S; 4A0
                                                         265/70R17 115 11A; 54A
                                                         275/60R17 110
                                                         285/60R17 114 11A; 24J; 24M; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER (150 SERIES)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 207 245/70R17 110                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/65R17 110                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         255/70R17 112                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                         265/65R17 112                                  76S; 4A0
                                                         265/70R17 115 11A; 54A
                                                         275/60R17 110
                                                         285/60R17 114 11A; 24J; 24M; 54A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
§22 54563*03




                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0199-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54563
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                  Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.06.2025
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließli ch
                    Kettenschloss) auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustel len. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54563*03




               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferl egung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0199-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54563
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                  Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.06.2025
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                                                                                                                   Seite: 6 von 7
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54563*03




               581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                    Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                    werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0199-22-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54563
               ANLAGE: 7 TOYOTA                                                 Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.06.2025
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               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugaus führungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7HJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 ( nur e6*2007/46*0337*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607-02030 ( nur e11*2007/46*2587*..,e13*2007/46*1698*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
                    Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
                    auszutauschen.
               XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
                    Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.
§22 54563*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.