Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							               Gutachten 366-0199-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54563
               ANLAGE: 6 FORD                                                       Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 4

                               Fahrzeughersteller              FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 139,7/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TKCSDBA35FD931          PCD139,7 ET35          ohne                        93,1                   1125      2538    12/22
               TKCSDBA35FD931          PCD139,7 ET35          ohne                        93,1                   1150      2483    12/22
               TKCSDBP35FD931          PCD139,7 ET35          ohne                        93,1                   1125      2538    12/22
               TKCSDBP35FD931          PCD139,7 ET35          ohne                        93,1                   1150      2483    12/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54563*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 2AB
                                                            135 Nm für Typ : 2AB
                Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                2AB          e11*2007/46*0154*.. 92 - 157 255/55R17         108    11A; 24J; 24M             nur N1G; Nicht für
                                                          255/60R17         106    11A; 24J; 24M             Fahrzeugbreite 2028
                                                          255/65R17         110    11A; 24J; 24M             mm; nicht Ranger
                                                          265/60R17         108    11A; 24J; 24M             Raptor; bis
                                                          265/65R17                11A; 24J; 24M             e5*2007/46*0080*08;
                                                          275/55R17         109    11A; 24C; 24D             HA Trommelbremse;
                                                          275/60R17         110    11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7AX; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; 76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0199-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54563
               ANLAGE: 6 FORD                                                   Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 4
               Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               2AB          e11*2007/46*0154*.. 157 285/70R17 116             11A; 24J; 24M             nur N1G; Ranger
                                                                                                        Raptor; bis
                                                                                                        e5*2007/46*0080*08;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AX; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D

               Verkaufsbezeichnung:     FORD RANGER, FORD RANGER RAPTOR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               2AB          e5*2007/46*0080*.. 215   285/70R17 116 11A; 24J; 24M                        nur N1G; Ranger
                                                                                                        Raptor; ab
                                                                                                        e5*2007/46*0080*09;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D
               2AB           e5*2007/46*0080*..   92 - 157 255/55R17    108   11A;   24J; 24M           nur N1G; Nicht für
                                                           255/60R17    106   11A;   24J; 24M           Fahrzeugbreite 2028
                                                           255/65R17    110   11A;   24J; 24M           mm; nicht Ranger
                                                           265/60R17    108   11A;   24J; 24M           Raptor; bis
                                                           265/65R17          11A;   24J; 24M           e5*2007/46*0080*08;
                                                           275/55R17    109   11A;   24C; 24D           HA Trommelbremse;
§22 54563*00




                                                           275/60R17    110   11A;   24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OY; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76S
               2AB           e5*2007/46*0080*..   157       285/70R17 116     11A; 24J; 24M             nur N1G; Ranger
                                                                                                        Raptor; bis
                                                                                                        e5*2007/46*0080*08;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OY; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0199-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54563
               ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 4
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 54563*00




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0199-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54563
               ANLAGE: 6 FORD                                                   Radtyp: TKCS
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 4
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 54563*00




               7OY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: EV6T-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.