Gutachten 366-0371-22-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TKEZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKEZ9BA51EK651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1350 2312 10/23
TKEZ9BA51EO651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1350 2312 10/23
TKEZ9BP51EK651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1350 2312 10/23
TKEZ9BP51EO651 PCD120 ET51 ohne 65,1 1350 2312 10/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrolls ysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 54891*02
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPV
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : ST; 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM;
7HMA; 7J0
200 Nm für Typ : SYMVE; SYMWE; SYN1E; SYN2E; SZN1E; SZN2E
Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 12T; 51G Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 12A; 51J Radhausverbreiterung
235/75R16 108 12A; 51J ab Werk;
245/70R16 111 12A Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 7BN; 7OJ;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74E; 76U;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-22-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TKEZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 51G Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 51J Ohne
235/75R16 108 51J Radhausverbreiterung;
245/70R16 111 11A; 245; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BN;
7OJ; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74E;
76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
225/60R16 102 5LA e1*2001/116*0289*25;
225/60R16C 5MK T6; ab
105/103
235/60R16 104 5MA e1*2001/116*0220*36;
75 215/65R16 106 5NA Lkw geschl.Kasten
215/65R16C 106 5NA (Serie);
§22 54891*02
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OJ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74E; 76U; 77E
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
225/60R16 102 nicht mit e1*2001/116*0289*25;
Höherlegung; nicht T6; ab
mit Tieferlegung; 5LA e1*2001/116*0220*36;
225/60R16C nicht mit Lkw geschl.Kasten
105/103 Höherlegung; nicht (Serie);
mit Tieferlegung; 5MK Allradantrieb;
235/60R16 104 nicht mit Frontantrieb;
Höherlegung; nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
mit Tieferlegung; 5MA 12A; 51A; 7OJ; 71C;
75 215/65R16 106 5NA 71K; 721; 725; 73C;
215/65R16C 106 5NA 74C; 74E; 76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-22-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TKEZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
225/60R16 102 nicht mit e1*2001/116*0289*25;
Höherlegung; nicht T6; ab
mit Tieferlegung; 5LA e1*2001/116*0220*36;
225/60R16C nicht mit Lkw geschl.Kasten
105/103 Höherlegung; nicht (Serie);
mit Tieferlegung; 5MK Allradantrieb;
235/60R16 104 nicht mit Frontantrieb;
Höherlegung; nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
mit Tieferlegung; 5MA 12A; 51A; 7OJ; 71C;
75 215/65R16 106 5NA 71K; 721; 725; 73C;
215/65R16C 106 5NA 74C; 74E; 76U; 77E
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
225/60R16 102 5LA e1*2001/116*0289*25;
225/60R16C 5MK T6; ab
105/103
235/60R16 104 5MA e1*2001/116*0220*36;
75 215/65R16 106 5NA Lkw geschl.Kasten
§22 54891*02
215/65R16C 106 5NA (Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OJ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74E; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: CRAFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYMVE e1*2007/46*1953*.. 130 235/65R16C 115 12A Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7BN; 7OJ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74E; 76U
SYMWE e1*2007/46*1935*.. 130 235/65R16C 115 12A Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7UJ; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74E; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-22-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TKEZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017-
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 205/75R16C 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
SYN2E e1*2007/46*1614*.. 215/75R16C 113 12A 51A; 7BN; 7H4; 7OJ;
SZN1E e1*2007/46*1619*.. 235/65R16C 115 12A 71C; 71K; 721; 725;
SZN2E e1*2007/46*1620*.. 73C; 74C; 74E; 76U;
77E
Verkaufsbezeichnung: MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
FLEX;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 85 205/65R16C 107 12T T5 ab MJ 2003; T5 ab
62 - 128 215/65R16C 106 12T MJ 2003; Nur bis
e1*2001/116*0289*10;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74E;
76U; 76W; 77E
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 85 205/65R16C 107 12T T5 ab MJ 2003; T5 ab
62 - 128 215/65R16C 106 12T MJ 2003; Nur bis
225/60R16 102 12A; 5LA e1*2001/116*0289*10;
235/60R16 104 12A Allradantrieb;
§22 54891*02
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
76W; 77E
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK bis
205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2007/46*0130*15;
215/65R16 102 12T; 5LA Lkw geschl.Kasten
215/65R16C 106 12T; 5NA (Serie);
225/60R16 102 12A; 5LA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16C 12A; 5MK 51A; 71C; 71K; 721;
105/103
725; 73C; 74C; 74E;
76U; 77E
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16C 103 bis
215/65R16C 106 e1*2007/46*0130*15;
Lkw geschl.Kasten
(Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
kurzer Radstand;
langer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74D;
744; 76W; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-22-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TKEZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
225/60R16 102 nicht mit e1*2001/116*0289*25;
Höherlegung; nicht T6; ab
mit Tieferlegung; 5LA e1*2001/116*0220*36;
225/60R16C nicht mit Lkw geschl.Kasten
105/103 Höherlegung; nicht (Serie);
mit Tieferlegung; 5MK Allradantrieb;
235/60R16 104 nicht mit Frontantrieb;
Höherlegung; nicht 10B; 11B; 11G; 11H;
mit Tieferlegung; 5MA 12A; 51A; 71C; 71K;
75 215/65R16 106 5NA 721; 725; 73C; 74C;
215/65R16C 106 5NA 74E; 76U; 77E
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK ab
225/60R16 102 5LA e1*2001/116*0289*25;
225/60R16C 5MK T6; ab
105/103
235/60R16 104 5MA e1*2001/116*0220*36;
75 215/65R16 106 5NA Lkw geschl.Kasten
§22 54891*02
215/65R16C 106 5NA (Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74E; 76U; 77E
7J0 L225 62 - 128 205/65R16C 103 Nur mit orig.VW-
215/65R16C 106 Pritsche; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74D;
744; 76W; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-22-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TKEZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK Ab
7HMA e1*2001/116*0289*.. 205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2001/116*0289*11;
215/65R16 102 12T; 5LA Ab
215/65R16C 106 12T; 5NA e1*2001/116*0220*20;
225/60R16 102 12A; 5LA bis
225/60R16C 12A; 5MK e1*2001/116*0289*24;
105/103
bis
e1*2001/116*0220*35;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OJ; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 77E
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 85 205/65R16C 107 12T T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 106 12T MJ 2003; Nur bis
7HK L148 e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 Allradantrieb;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7GU; 71C; 71K;
§22 54891*02
721; 725; 73C; 74C;
74E; 76U; 76W; 77E
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 85 205/65R16C 107 12T T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 106 12T MJ 2003; Nur bis
7HK L148 225/60R16 102 12A; 5LA e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 235/60R16 104 12A Allradantrieb;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7GU; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 76W; 77E
Verkaufsbezeichnung: T7 MULTIVAN, CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ST e1*2018/858*00018*.. 100 - 110 195/75R16 100V 12I; 51J Frontantrieb; inkl.
215/65R16 102 122 Hybrid;
225/60R16 102 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 100 12I 51A; 71C; 71K; 721;
235/60R16 100 12I 725; 73C; 74C; 76U;
77E
ST e1*2018/858*00018*.. 100 - 110 195/75R16 100V 12I; 51J Frontantrieb; inkl.
215/65R16 102 122 Hybrid;
225/60R16 102 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 100 12I 51A; 71C; 71K; 721;
235/60R16 100 124 725; 73C; 74C; 76U;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-22-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TKEZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§22 54891*02
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschlo ss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlic h
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-22-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TKEZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
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Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-22-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
ANLAGE: 14 VW Radtyp: TKEZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.02.2025
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76W) Die Verwendung der angeführten Rad-/ Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese bereits vom
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Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigt wurde, siehe WVTA bzw. CoC.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7GU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 2N0 907 275 A ( nur e1*2001/116*0220*..,e1*2001/116*0289*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7H4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3WA 907 255 ( nur e1*2007/46*1613*..,e1*2007/46*1619*..,e1*2007/ 46*1620*..) (nur wenn auch
original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7OJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 2N0 907 275 A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sys tem muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3WA 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.