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							               Gutachten 366-0371-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54891
               ANLAGE: 11 CITROEN                                                    Radtyp: TKEZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 14.11.2023
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                               Fahrzeughersteller              CITROEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)          : 65
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 118/5                       Zentrierart                : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-       zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff           Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                       last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg     in mm     datum
               TKEZQBA65O711           PCD118 ET65            ohne                        71,1                      1200      2312    10/23
               TKEZQBP65O711           PCD118 ET65            ohne                        71,1                      1200      2312    10/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54891*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm ( Jumper LK118 ) für Typ : Y; YB; YC; 250; 250D; 250L
                                                            180 Nm für Typ : H
                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 110 205/75R16C           110                             Van; Lkw
                YB           e2*2007/46*0252*..  74 - 130 215/60R16C           127   11A;   24J                geschl.Kasten (Serie);
                YC           e2*2007/46*0254*..           215/75R16C           113   11A;   24J                Ohne
                250          L774                         225/65R16C           112   11A;   24J; 248           Radhausverbreiter.
                250D         L939                         225/75R16C           116   11A;   24J; 248           Serie; Frontantrieb;
                250L         L773                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 7ND; 71C;
                                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74D; 74H; 77E
                Y             e3*2001/116*0234*.. 74 - 110        205/75R16C   110                             Van; Lkw
                YB            e2*2007/46*0252*..  74 - 130        215/60R16C   127                             geschl.Kasten (Serie);
                YC            e2*2007/46*0254*..                  215/75R16C   113                             Mit
                250           L774                                225/65R16C   112                             Radhausverbreiterung
                250D          L939                                225/75R16C   116                             Serie; Frontantrieb;
                250L          L773                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 7ND; 71C;
                                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74D; 74H; 77E



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54891
               ANLAGE: 11 CITROEN                                               Radtyp: TKEZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.11.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 110 205/75R16C        110                           Van; Lkw
                                               74 - 130 215/60R16C        127   11A;   24J              geschl.Kasten (Serie);
                                                        215/75R16C        113   11A;   24J              Ohne
                                                        225/65R16C        112   11A;   24J; 248         Radhausverbreiter.
                                                        225/75R16C        116   11A;   24J; 248         Serie; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7ND; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 74H; 77E
               Y             e3*2007/46*0046*..   74 - 110 205/75R16C 110                               Van; Lkw
                                                  74 - 130 215/60R16C 127                               geschl.Kasten (Serie);
                                                           215/75R16C 113                               Mit
                                                           225/65R16C 112                               Radhausverbreiterung
                                                           225/75R16C 116                               Serie; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7ND; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 74H; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     JUMPER / RELAY CABINE APPROFONDIE - JUMPER / RELAY BENNE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 54891*00




               H            e2*2007/46*0736*.. 88 - 121 215/75R16C 116                    Van; Lkw;
                                                        225/75R16C                        Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7P3; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74D; 74H; 744


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54891
               ANLAGE: 11 CITROEN                                                Radtyp: TKEZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54891*00




               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuläss ig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-22-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54891
               ANLAGE: 11 CITROEN                                                Radtyp: TKEZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.11.2023
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               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7ND) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1612474480 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7P3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1616456580 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 54891*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.