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							               Gutachten 366-0371-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
               ANLAGE: 24 RENAULT                                                   Radtyp: TKEZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 01.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              RENAULT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 66
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TKEZLBA66EK891          PCD130 ET66            ohne                        89,1                   1150      2312    10/23
               TKEZLBA66EO891          PCD130 ET66            ohne                        89,1                   1150      2312    10/23
               TKEZLBP66EK891          PCD130 ET66            ohne                        89,1                   1150      2312    10/23
               TKEZLBP66EO891          PCD130 ET66            ohne                        89,1                   1150      2312    10/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54891*01




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJL2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm für Typ : MA; MAEVA; MB; MF; ML; MM
                                                            180 Nm für Typ : MC
                Verkaufsbezeichnung:     MASTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                MA           e2*2007/46*0016*.. 43 - 132          215/65 R16C       12T; 51G                 Geschl. Kasten
                MB           e2*2007/46*0019*..                   225/65R16C        12T; 51G                 (Serie); Frontantrieb;
                MF           e2*2007/46*0023*..                   235/65R16C        12T; 51G                 nicht Fzg. mit
                ML           e2*2007/46*0022*..                                                              Zwillingsbereifung
                MM           e2*2007/46*0029*..                                                              Serie;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 7G5; 7G6;
                                                                                                             7G8; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74C;
                                                                                                             76U



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
               ANLAGE: 24 RENAULT                                               Radtyp: TKEZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MASTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MC           e2*2007/46*0017*.. 81 - 125 215/65 R16C                                     Frontantrieb;
                                                        225/65R16C              51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                        235/65R16C              51G                     51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4B2

               Verkaufsbezeichnung:     MASTER Z.E.
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MAEVA        e2*2007/46*0348*.. 43 - 132 215/65 R16C             12T; 51G                Geschl. Kasten
                                                        225/65R16C              12T; 51G                (Serie); Frontantrieb;
                                                        235/65R16C              12T; 51G                nicht Fzg. mit
                                                                                                        Zwillingsbereifung
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74C; 76U; 4B2


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
§22 54891*01




                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
               ANLAGE: 24 RENAULT                                               Radtyp: TKEZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.08.2024
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               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 54891*01




                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7G5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 99 87R ( nur e2*2007/46*0016*..,e2*2007/46*0019*..,e2*2007/46*0022*..) (nur wenn auch
                    original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
                    Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7G6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 16 28R ( nur e2*2007/46*0016*..,e2*2007/46*0019*..,e2*2007/46*0022*..) (nur wenn auch
                    original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
                    Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0371-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54891
               ANLAGE: 24 RENAULT                                               Radtyp: TKEZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 4
               7G8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e2*2007/46*0023*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 54891*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.