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							               Gutachten 366-0372-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54889
               ANLAGE: 8 CITROEN                                                    Radtyp: TKEY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 01.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              CITROEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 63
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 118/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               TKEYQBA63K711           PCD118 ET63            ohne                        71,1                   1000      2312    10/23
               TKEYQBA63O711           PCD118 ET63            ohne                        71,1                   1000      2312    10/23
               TKEYQBP63K711           PCD118 ET63            ohne                        71,1                   1000      2312    10/23
               TKEYQBP63O711           PCD118 ET63            ohne                        71,1                   1000      2312    10/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54889*01




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm ( Jumper LK118 ) für Typ : Y; YB; YC; 250; 250D; 250L
                                                            180 Nm für Typ : H
                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 225/55R17C                11A; 241; 246; 248;      Van; Lkw
                YB           e2*2007/46*0252*..           104/102                   5MA                      geschl.Kasten (Serie);
                YC           e2*2007/46*0254*..                                                              Ohne
                250          L774                                                                            Radhausverbreiter.
                250D         L939                                                                            Serie; Frontantrieb;
                250L         L773                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7ND; 7UL;
                                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; 74H; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54889
               ANLAGE: 8 CITROEN                                                Radtyp: TKEY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 225/55R17C             5MA                     Van; Lkw
                                                         104/102
               YB           e2*2007/46*0252*..                                                          geschl.Kasten (Serie);
               YC           e2*2007/46*0254*..                                                          Mit
               250          L774                                                                        Radhausverbreiterung
               250D         L939                                                                        Serie; Frontantrieb;
               250L         L773                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7ND; 7UL;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74D; 74H; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 225/55R17C              11A; 241; 246; 248;     Van; Lkw
                                                        104/102                 5MA                     geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        Ohne
                                                                                                        Radhausverbreiter.
                                                                                                        Serie; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7ND; 7UL;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74D; 74H; 77E
§22 54889*01




               Y             e3*2007/46*0046*..   74 - 130 225/55R17C           5MA                     Van; Lkw
                                                           104/102
                                                                                                        geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        Mit
                                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                                        Serie; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7ND; 7UL;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74D; 74H; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     JUMPER / RELAY CABINE APPROFONDIE - JUMPER / RELAY BENNE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen      Auflagen zu Reifen Auflagen
               H            e2*2007/46*0736*.. 88 - 121 225/55R17C  5MA                Van; Lkw
                                                        104/102
                                                                                       geschl.Kasten (Serie);
                                                                                       Mit
                                                                                       Radhausverbreiterung
                                                                                       Serie; Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 7P3; 7UL;
                                                                                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                       73C; 74D; 74H; 75I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54889
               ANLAGE: 8 CITROEN                                                Radtyp: TKEY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     JUMPER / RELAY CABINE APPROFONDIE - JUMPER / RELAY BENNE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen      Auflagen zu Reifen  Auflagen
               H            e2*2007/46*0736*.. 88 - 121 225/55R17C  11A; 241; 246; 248; Van; Lkw
                                                        104/102     5MA                 geschl.Kasten (Serie);
                                                                                        Ohne
                                                                                        Radhausverbreiter.
                                                                                        Serie; Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 7P3; 7UL;
                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                        73C; 74D; 74H; 75I


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 54889*01




                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54889
               ANLAGE: 8 CITROEN                                                 Radtyp: TKEY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.08.2024
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                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hec kschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 54889*01




                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7ND) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1612474480 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0372-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54889
               ANLAGE: 8 CITROEN                                                Radtyp: TKEY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.08.2024
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               7P3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 1616456580 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 46862334 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 54889*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.