Gutachten 366-0373-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54888 ANLAGE: 13 SSANGYONG Radtyp: TKEF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller SSANGYONG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKEFLBA43EO841 PCD130 ET43 ohne 84,1 1200 2312 12/23 TKEFLBP43EO841 PCD130 ET43 ohne 84,1 1200 2312 12/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54888*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJL1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: ACTYON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ACTYON e1*2001/116*0405*.. 100 - 110 235/60R18 103 51J Allradantrieb; CJ 255/55R18 105 Heckantrieb; CJ e4*2001/116*0115*.. 255/60R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Verkaufsbezeichnung: ACTYON SPORTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ACTYON- N058 104 255/60R18 108 51G 10B; 11G; 11H; 12K; QJ 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0373-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54888 ANLAGE: 13 SSANGYONG Radtyp: TKEF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: KYRON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ e4*2001/116*0107*.. 100 - 162 235/60R18 103 Allradantrieb; KYRON-DJ e1*2001/116*0363*.. 255/55R18 105 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R18 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG/DAEWOO REXTON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Rexton- e1*2001/116*0223*.. 120 - 162 235/60R18 103 51J 5-Loch Fz; ab RJ 235/65R18 106 51J e1*2001/116*0223*05; RJ e4*2001/116*0060*.. 245/60R18 105 51J ab 255/55R18 105 e4*2001/116*0060*08; 255/60R18 51G bis e4*2001/116*0060*19; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7HY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H RJ e4*2001/116*0060*.. 114 - 131 255/60R18 51G ab e4*2001/116*0060*20; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 7OG; 71C; 71K; §22 54888*00 721; 725; 73C; 74C; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0373-22-WIRD zur Erteilung der ABE 54888 ANLAGE: 13 SSANGYONG Radtyp: TKEF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.01.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen §22 54888*00 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 7HY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 41990-34000 ( nur e4*2001/116*0060*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 41990-34000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.