Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Fahrzeughersteller TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKF90BP30EK601 PCD114.3 ET30 ohne 60,1 725 2172 01/24
TKF90BP30EO601 PCD114.3 ET30 ohne 60,1 725 2172 01/24
TKF90SA30EK601 PCD114.3 ET30 ohne 60,1 725 2172 01/24
TKF90SA30EO601 PCD114.3 ET30 ohne 60,1 725 2172 01/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 55148*01
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Flachbundmuttern M12x1,5,
für Typ : XG1TJ(JP,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M); XW6(M); (Flachbund
lose)
Zubehör : OE-Mutter ww. ZOET1
Befestigungsteile : Flachbundmuttern M12x1,5, für Typ : XPB1F(M); AX2T(M); XA3(a);
AX2T(M)-TGRE; XG1TJ(JP,M)-TGRE; XA3(a)-TMG;
ZA1(EU,M)-TMG; AX1T(EU,M); XA4(EU,M); XG1TJ(JP,M);
XPB1F(EU,M)-TGRE; ZA1(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG;
XA4(EU,M)-TMG
Zubehör : OE-Mutter ww. ZOET1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung: COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112 215/60R17 96 11A; 26P Allradantrieb; Hybrid;
225/55R17 97 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 245; 26B; 27I 12A; 51A; 7PZ; 71C;
235/55R17 99 11A; 245; 26B; 27I 71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Verkaufsbezeichnung: COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 215/60R17 96 11A; 26P Frontantrieb; Hybrid;
225/55R17 97 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 245; 26B 12A; 51A; 7PZ; 71C;
235/55R17 99 11A; 245; 26B 71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 - 112 215/60R17 96 11A; 26P Frontantrieb; Hybrid;
-TGRE .
225/55R17 97 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 245; 26B 12A; 51A; 7PZ; 71C;
235/55R17 99 11A; 245; 26B 71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S
XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112 215/60R17 96 11A; 26P Allradantrieb; Hybrid;
-TGRE .
225/55R17 97 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 245; 26B; 27I 12A; 51A; 7PZ; 71C;
235/55R17 99 11A; 245; 26B; 27I 71K; 721; 725; 73C;
74C; 76S
Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 215/60R17 96 11A; 26P UX250H;
§22 55148*01
M) 225/55R17 97 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 27I 12A; 51A; 7FX; 7GQ;
M)-TMG 235/50R17 96 11A; 245; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725;
27I 73C; 74C; 76S
235/55R17 99 11A; 245; 248; 26B;
27I
Verkaufsbezeichnung: PRIUS PHEV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW6(M) e6*2018/858*00260*.. 111 195/60R17 90 11A; 26J mit
205/60R17 93 11A; 24J; 26J; 27I Radhausverbreiterung
215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26J; (Flap) Serie;
27I Frontantrieb; Hybrid;
225/55R17 97 11A; 24J; 24M; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 7NO; 71C;
235/50R17 96 11A; 24C; 24M; 26J; 71K; 721; 725; 73C;
27B; 27H 74C; 76O
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 215/60R17 96 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
M) e6*2007/46*0338*.. 26N; 27H; 27I Frontantrieb;
AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 7NO; 71C;
235/50R17 96 11A; 24M; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26J; 27B; 27F 74C; 76S
235/55R17 99 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AX2T(M) e6*2018/858*00294*.. 72 - 112 215/60R17 96 12I mit
225/55R17 97 121 Radhausverbreiterung
225/60R17 99 12A (Flap) Serie;
235/55R17 99 11A; 12A; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76S
AX2T(M)- e13*2018/858*00573*. 72 - 112 215/60R17 96 12I mit
.
TGRE 225/55R17 97 121 Radhausverbreiterung
225/60R17 99 12A (Flap) Serie;
235/55R17 99 11A; 12A; 26P Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76S
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 215/60R17 96 ab
XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 215/65R17 99 e6*2001/116*0105*09;
§22 55148*01
TMG 225/60R17 99 Allradantrieb;
XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 225/65R17 102 Frontantrieb;
M) 235/55R17 99 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 235/60R17 102 11A; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG 721; 725; 73C; 74C;
76S; 4A0; 4N5
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 205/55R17 91 11A; 24J Frontantrieb; inkl.
)-TGRE .
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 215/55R17 94 11A; 24J; 248 Hybrid;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27I 12A; 51A; 7PZ; 71C;
225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
27I 74C; 76S
235/50R17 96 11A; 24C; 248; 26P;
27I
XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 205/55R17 91 11A; 24J; 248 Allradantrieb; inkl.
)-TGRE .
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 215/55R17 94 11A; 24J; 248 Hybrid;
225/50R17 94 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26P; 27I 12A; 51A; 7PZ; 71C;
225/55R17 97 11A; 242; 244; 245; 71K; 721; 725; 73C;
247; 26P; 27I 74C; 76S
235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247;
26P; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 55148*01
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli chen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§22 55148*01
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw. )
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 55148*01
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4N5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 50011 ( nur e6*2001/116*0105*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
7FX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607-48020 ( nur e6*2007/46*0263*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7GQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 48020 ( nur e13*2007/46*2005*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
§22 55148*01
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00186*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55148*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPB1F(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00013*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 290 VA
26P x = 255 y = 240 VA
27I y=0 y = 300 HA
§22 55148*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX2T(M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00573*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 210 VA
26B x = 280 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 320 y = 320 8 HA
§22 55148*01
27F x = 320 y = 320 25 HA
26N x = 280 y = 260 8 VA
26J x = 280 y = 260 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55148*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX2T(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00294*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 230 y = 210 VA
26B x = 280 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 320 y = 320 8 HA
§22 55148*01
27F x = 320 y = 320 25 HA
26N x = 280 y = 260 8 VA
26J x = 280 y = 260 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPB1F(EU,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00156*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 290 VA
26P x = 255 y = 240 VA
27I y=0 y = 300 HA
§22 55148*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)-TGRE
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00420*..
Handelsbez.: COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 250 VA
26P x = 265 y = 200 VA
27B x = 310 y = 280 HA
27I x = 260 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55148*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 280 25 HA
27H x = 310 y = 280 8 HA
26J x = 315 y = 250 15 VA
26N x = 315 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XW6(M)
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00260*..
Handelsbez.: PRIUS PHEV
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 230 y = 240 HA
27B x = 280 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 290 8 HA
§22 55148*01
27F x = 280 y = 290 15 HA
26N x = 295 y = 240 8 VA
26J x = 295 y = 240 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2005*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55148*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55148*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)
Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 55148*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0263*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55148*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 55148*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1657*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 55148*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
______________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1658*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
§22 55148*01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0206-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
ANLAGE: 42 TOYOTA Radtyp: TKF9
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.04.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55148*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.