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                            Prüfbericht 366-0417-23-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002288
                            ANLAGE: 9.12                                                         Radtyp: TKF9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 09.02.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller              AUDI, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TKF98BP38EO571         TKF9 ET38               ohne                        57,1                     725      2172    01/24
                            TKF98SA38EO571         TKF9 ET38               ohne                        57,1                     725      2172    01/24
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
R124 E1*124R00/03*2288*00




                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                            Zubehör                                    : nur ZJV8
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 215/65R17       12K; 51G                           Q3; Q3 Sportback;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                          73C; 74A; 76V




                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, S.A.
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Tarraco
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             KN           e9*2007/46*6666*..  110 - 180 215/65R17              12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                          74C; 76V; 77E




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0417-23-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002288
                            ANLAGE: 9.12                                                         Radtyp: TKF9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 09.02.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 3
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 215/65R17                 12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         7BN; 711; 714; 721;
                                                                                                                         73C; 74C; 75I; 76V;
                                                                                                                         77E




                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8
R124 E1*124R00/03*2288*00




                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            5N           e1*2001/116*0450*.. 85 - 180 215/65R17                12K; 51G                  ab
                                                                                                                         e1*2001/116*0450*24;
                                                                                                                         10B; 11H; 11N; 4CA;
                                                                                                                         51A; 7BN; 711; 714;
                                                                                                                         721; 73C; 74C; 75I;
                                                                                                                         76V; 77E
                            5N             e1*2007/46*0487*..      110 - 180 215/65R17         12K; 51G                  ab
                                                                                                                         e1*2007/46*0487*15;
                                                                                                                         10B; 11H; 11N; 4CA;
                                                                                                                         51A; 7BN; 711; 714;
                                                                                                                         721; 73C; 74C; 76V;
                                                                                                                         77E


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0417-23-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002288
                            ANLAGE: 9.12                                                      Radtyp: TKF9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 09.02.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 3
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
R124 E1*124R00/03*2288*00




                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                 beachten.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der A nlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das S ystem muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.