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							               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 13 SKODA                                                     Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 31.05.2024
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                               Fahrzeughersteller              SKODA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKF98BA38EK571          PCD112 ET38            ohne                        57,1                     725      2172    01/24
               TKF98BA38EO571          PCD112 ET38            ohne                        57,1                     725      2172    01/24
               TKF98BP38EK571          PCD112 ET38            ohne                        57,1                     725      2172    01/24
               TKF98BP38EO571          PCD112 ET38            ohne                        57,1                     725      2172    01/24
               TKF98SA38EK571          PCD112 ET38            ohne                        57,1                     725      2172    01/24
               TKF98SA38EO571          PCD112 ET38            ohne                        57,1                     713      2208    01/24
               TKF98SA38EO571          PCD112 ET38            ohne                        57,1                     720      2178    01/24
               TKF98SA38EO571          PCD112 ET38            ohne                        57,1                     725      2172    01/24
§22 55148*02




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NX; 3T; 5E; 5L
                                                            140 Nm für Typ : NS; NU; PS; 3T
                Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                NU           e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 215/50R17          95      11A; 245; 248            inkl. SCOUT;
                                                         215/55R17          94      11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/60R17          96      11A; 245; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/50R17          94      11A; 24J; 248            721; 725; 73C; 74C;
                                                         225/55R17          97      11A; 24J; 248            76S; 77E
                                                         235/50R17          96      11A; 24J; 248
                                                         235/55R17          99      11A; 24J; 248




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 13 SKODA                                                 Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 147 215/65R17        99     12O                     Allradantrieb;
                                                         225/60R17       99     12O                     Frontantrieb;
                                                         225/65R17       101    12O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/60R17       102    12A                     51A; 7BN; 71C; 71K;
                                               176 - 180 215/65R17       M+S    12T; 52J                721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        75I; 76S; 77E
               PS            e8*2018/858*00107*.. 110 - 142 215/65R17 99        12O                     Allradantrieb;
                                                             225/60R17 99       12A                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 75I;
                                                                                                        76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5E           e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 205/45R17 88W         5FE                     ab
                            e11*2007/46*0244*..,          205/50R17 91          11A; 27I                e11*2007/46*0243*01;
                             e8*2007/46*0318*..                                                         ab
                                                                                                        e11*2007/46*0244*01;
                                                                                                        nicht Octavia Scout;
                                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
§22 55148*02




                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S; 77E
               5E            e11*2007/46*0243*.., 81 - 140   205/50R17   89     52J                     Octavia Scout;
                                                             M+S
                             e8*2007/46*0318*..              205/55R17   91     52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             M+S
                                                             215/50R17   91     52J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             M+S
                                                             215/55R17   94     52J                     721; 725; 73C; 74C;
                                                             M+S
                                                             225/50R17   94     52J                     77E
                                                             M+S

               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 140 205/55R17 95 12Q                                inkl. Octavia Scout;
                                               81 - 180 205/55R17 91 12Q; 52J                           Kombilimousine;
                                                        M+S
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                                        77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 13 SKODA                                                 Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 9

               Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93         11A; 245; 52J           bis
                             e11*2007/46*0014*..
                                                                                                        e11*2001/116*0326*31;
                                                                                                        Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7HB;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76S; 76Z;
                                                                                                        77E
               3T            e11*2001/116*0326*.., 88 - 206   215/50R17 92      12O                     inkl. Superb Scout;
                             e8*2007/46*0317*..
                                                              215/55R17   94    12O                     ab
                                                              225/50R17   94    12I                     e11*2001/116*0326*32;
                                                              225/55R17   97    12I                     Kombi; Limousine;
                                                              235/50R17   96    10V; 12A; 371           Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S; 77E
§22 55148*02




               Verkaufsbezeichnung:     YETI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17             51G; 52J                Allradantrieb;
                             e11*2007/46*0034*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76Z; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10V) Nicht für die Karosserieform Kombi/Kombilimousine zulässig!
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 13 SKODA                                                  Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.05.2024
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                                                                                                                   Seite: 4 von 9
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                    Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                    Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 55148*02




               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 13 SKODA                                                  Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               371) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
                    Allradantrieb.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
§22 55148*02




                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 13 SKODA                                                  Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.05.2024
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               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7HB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e11*2001/116*0326*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 55148*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 13 SKODA                                                 Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     5E
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0318*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 120              y = 200                  HA
                            26B                     x = 220              y = 275                  VA
                            26P                     x = 170              y = 225                  VA
                            27B                     x = 170              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55148*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 170        y = 250            30                HA
                            26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                            26N                  x = 220        y = 275            30                VA
                            27F                  x = 170        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 13 SKODA                                                 Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     5E
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0243*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                      Variante(n):     ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 120              y = 200                  HA
                            26B                     x = 220              y = 275                  VA
                            26P                     x = 170              y = 225                  VA
                            27B                     x = 170              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55148*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 170        y = 250            30                HA
                            26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                            26N                  x = 220        y = 275            30                VA
                            27F                  x = 170        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 13 SKODA                                                 Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.05.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     5E
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0244*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 120              y = 200                  HA
                            26B                     x = 220              y = 275                  VA
                            26P                     x = 170              y = 225                  VA
                            27B                     x = 170              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55148*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 170        y = 250            30                HA
                            26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                            26N                  x = 220        y = 275            30                VA
                            27F                  x = 170        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.