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							               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 2 SKODA                                                        Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 31.05.2024
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                               Fahrzeughersteller                  SKODA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 39
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung              Kennzeichnung        in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                        Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
               TKF96BA39EK571          PCD100 ET39                ohne                      57,1                     725      2172    01/24
               TKF96BA39EO571          PCD100 ET39                ohne                      57,1                     725      2172    01/24
               TKF96BP39EK571          PCD100 ET39                ohne                      57,1                     725      2172    01/24
               TKF96BP39EO571          PCD100 ET39                ohne                      57,1                     725      2172    01/24
               TKF96SA39EK571          PCD100 ET39                ohne                      57,1                     725      2172    01/24
               TKF96SA39EO571          PCD100 ET39                ohne                      57,1                     725      2172    01/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55148*02




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
               Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                      : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FABIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                PJ           e8*2018/858*00014*.. 48 - 110 185/50R17 86               11A; 248                 Frontantrieb;
                                                           195/45R17 81                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/45R17 84               11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                               77E
                6Y            e11*98/14*0123*..         44 - 85     195/40R17 81      51J                      Kombi; Stufenheck;
                                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                               77E; MBD




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 2 SKODA                                                  Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.05.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     FABIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85        195/40R17 81       51J                     Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; MBD

               Verkaufsbezeichnung:     PRAKTIK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5J           N083              51 - 63        195/40R17 81       5DV; 51J                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; MBD

               Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/40R17 81          5DV; 51J                Roomster, Praktik;
                             e11*2007/46*0013*..
                                                                                                        Nicht Scout;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55148*02




                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; MBD
               5J            e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/40R17 81       11A; 24M; 5DV; 51J      Fabia Schrägheck; bis
                             e11*2007/46*0013*..
                                                                                                        e11*2007/46*0013*19;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e11*2001/116*0291*42;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; MBD
               5J            e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   195/40R17 81       11A; 24M; 5DV; 51J      Nicht Scout; Fabia
                             e11*2007/46*0013*..
                                                                                                        Kombi; bis
                                                                                                        e11*2007/46*0013*19;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e11*2001/116*0291*42;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E; MBD




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 2 SKODA                                                  Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.05.2024
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                                                                                                                  Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     SCALA, KAMIQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NW           e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 205/50R17 89            124                     KAMIQ; Schrägheck;
                                                        205/55R17 91            121                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                                        77E
               NW            e8*2007/46*0349*..   66 - 110 205/50R17 89         121                     SCALA; Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                                        77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
§22 55148*02




                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                    Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                    Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 2 SKODA                                                   Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.05.2024
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               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 55148*02




               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 924kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 2 SKODA                                                   Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.05.2024
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               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmes ser 288 mm
                    (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 55148*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.