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							               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 47 BYD                                                       Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.07.2025
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                               Fahrzeughersteller              BYD AUTO CO LTD, BYD Auto Industry Company Ltd.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKF90BA40EK601          PCD114.3 ET40          ohne                        60,1                     725      2172    01/24
               TKF90BA40EO601          PCD114.3 ET40          ohne                        60,1                     725      2172    01/24
               TKF90BP40EK601          PCD114.3 ET40          ohne                        60,1                     725      2172    01/24
               TKF90BP40EO601          PCD114.3 ET40          ohne                        60,1                     725      2172    01/24
               TKF90SA40EK601          PCD114.3 ET40          ohne                        60,1                     725      2172    01/24
               TKF90SA40EO601          PCD114.3 ET40          ohne                        60,1                     725      2172    01/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55148*05




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BYD AUTO CO LTD, BYD Auto Industry Company Ltd.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EM2E-1; EM2E; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : OE-Mutter


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SC3E; SC2E
               Zubehör                                    : OE-Mutter


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 47 BYD                                                   Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     ATTO 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SC3E         e4*2018/858*00231*.. 65         215/60R17 96        12I                     Frontantrieb; Elektro;
                                                            225/55R17 97        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R17 99        11A; 12A; 26P           51A; 7P5; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     ATTO 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SC2E         e9*2018/858*11147*.. 65         215/60R17   96      12M                     Frontantrieb; Elektro;
                                                            225/55R17   97      12O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/60R17   99      12A                     51A; 7P5; 71C; 71K;
                                                            235/55R17   99      12R                     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     DOLPHIN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EM2E         e9*2018/858*11468*.. 35 - 65    205/50R17 89        11A; 26P                Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7P5; 7UD;
                                                                                                        7UF; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76S
               EM2E-1        e9*KS18/858*11459*.. 35 - 65   205/50R17 89        11A; 26P                Frontantrieb; Elektro;
§22 55148*05




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7P5; 7UD;
                                                                                                        7UF; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D; 76S


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 47 BYD                                                    Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.07.2025
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließli ch
§22 55148*05




                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 47 BYD                                                   Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
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                                                                                                                  Seite: 4 von 7
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7P5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: SC-3609200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: SC-3609200B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: SC-3609200H (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 55148*05




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 47 BYD                                                   Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BYD
                      Fahrzeugtyp:     EM2E-1
                      Genehm.Nr.:      e9*KS18/858*11459*..
                      Handelsbez.:     DOLPHIN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 220              y = 250                  HA
                            27B                     x = 270              y = 300                  HA
                            26P                     x = 220              y = 260                  VA
                            26B                     x = 270              y = 310                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55148*05




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 270        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 270        y = 300            10                HA
                            26N                  x = 270        y = 310             8                VA
                            26J                  x = 270        y = 310            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 47 BYD                                                   Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BYD
                      Fahrzeugtyp:     SC3E
                      Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00231*..
                      Handelsbez.:     ATTO 2

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 280              y = 250                  VA
                            26B                     x = 330              y = 300                  VA
§22 55148*05




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0206-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55148
               ANLAGE: 47 BYD                                                   Radtyp: TKF9
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 7

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BYD
                      Fahrzeugtyp:     EM2E
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11468*..
                      Handelsbez.:     DOLPHIN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 220              y = 250                  HA
                            27B                     x = 270              y = 300                  HA
                            26P                     x = 220              y = 260                  VA
                            26B                     x = 270              y = 310                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55148*05




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 270        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 270        y = 300            10                HA
                            26N                  x = 270        y = 310             8                VA
                            26J                  x = 270        y = 310            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.