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                            Prüfbericht 366-0417-23-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002288
                            ANLAGE: 9.7                                                          Radtyp: TKF9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.04.2024
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                                            Fahrzeughersteller              HONDA




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                           Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TKF90BP50HEK64 TKF9 ET50                       ohne                        64,1                     714      2208    01//24
                            TKF90BP50HEK64 TKF9 ET50                       ohne                        64,1                     725      2172     01/24
                            TKF90BP50HEO64 TKF9 ET50                       ohne                        64,1                     714      2208    01//24
                            1
                            TKF90BP50HEO64 TKF9 ET50                       ohne                        64,1                    725      2172     01/24
R124 E1*124R00/03*2288*01




                            1
                            TKF90SA50HEK64 TKF9 ET50                       ohne                        64,1                    714      2208 01//24
                            1
                            TKF90SA50HEK64 TKF9 ET50                       ohne                        64,1                    725      2172     01/24
                            1
                            TKF90SA50HEO64 TKF9 ET50                       ohne                        64,1                    714      2208     01/24
                            1
                            TKF90SA50HEO64 TKF9 ET50                       ohne                        64,1                    725      2172     01/24
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                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundmuttern M12x1,5,       Durchm. 24 mm
                            Zubehör                                    : OE-Mutter
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             RE5          e11*2001/116*0301*.. 110 - 114 225/65R17             12K; 51G                   bis
                                                                                                                          e11*2001/116*0301*09;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                          74D; 76V; 77E




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0417-23-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002288
                            ANLAGE: 9.7                                                          Radtyp: TKF9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.04.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                            Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            RE6          e11*2001/116*0302*.. 88 - 110 225/65R17               12K; 51G                  bis
                                                                                                                         e11*2001/116*0302*10;
                                                                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                         74D; 76V; 77E
                            RE7            e11*2001/116*0322*.. 122          225/65R17         12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                         74D; 76V




                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundmuttern M12x1,5,      Durchm. 24 mm
                            Zubehör                                    : OE-Mutter
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     ZR-V
R124 E1*124R00/03*2288*01




                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            RZ           e6*2018/858*00266*.. 105            215/60R17         12K; 51G                  Frontantrieb;
                                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                                         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                         711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                         74D; 76V; 77E


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0417-23-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002288
                            ANLAGE: 9.7                                                       Radtyp: TKF9
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.04.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 3
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
R124 E1*124R00/03*2288*01




                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.