Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0080-24-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002291 ANLAGE: 9.16 Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller ALFA ROMEO S.p.A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKFY7BA37EO651 TKFY ET37 ohne 65,1 725 2251 01/24 TKFY7BA37EX651 TKFY ET37 ohne 65,1 725 2251 01/24 TKFY7BP37EO651 TKFY ET37 ohne 65,1 725 2251 01/24 TKFY7BP37EX651 TKFY ET37 ohne 65,1 725 2251 01/24 TKFY7SA37EO651 TKFY ET37 ohne 65,1 725 2251 01/24 R124 E1*124R00/03*2291*02 TKFY7SA37EX651 TKFY ET37 ohne 65,1 725 2251 01/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 21 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: TONALE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AV1 e3*2018/858*00061*.. 96 - 132 215/60R17 12K; 51G inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 7P6; 711; 714; 721; 73C; 74D; 76V; 77E; AGD Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0080-24-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002291 ANLAGE: 9.16 Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. R124 E1*124R00/03*2291*02 714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7P6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 50155542 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sy stem muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.