Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller PSA Automobiles SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKFYHBA42EO651 PCD108 ET42 ohne 65,1 725 2251 01/24 TKFYHBA42EX651 PCD108 ET42 ohne 65,1 725 2251 01/24 TKFYHBP42EO651 PCD108 ET42 ohne 65,1 725 2251 01/24 TKFYHBP42EX651 PCD108 ET42 ohne 65,1 725 2251 01/24 TKFYHSA42EO651 PCD108 ET42 ohne 65,1 725 2251 01/24 TKFYHSA42EX651 PCD108 ET42 ohne 65,1 725 2251 01/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 55150*01 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PSA Automobiles SA Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, für Typ : N; (Flachbund lose) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPT Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, für Typ : A; X; E; F Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPT Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : F 110 Nm für Typ : A 115 Nm für Typ : E; F; N; X Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA SPOURTS TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 81 - 100 205/50R17 93 12R Opel Astra; Opel 215/45R17 91 12N Astra Sports Tourer; 81 - 132 225/45R17 91 12I Frontantrieb; nicht Elektro; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: C5 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e2*2007/46*0642*.. 96 - 133 215/65R17 99 12T Frontantrieb; 225/60R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 225/65R17 101 51A; 71C; 71K; 721; 235/60R17 102 11A; 26P 725; 73C; 74C; 74H; 245/55R17 102 11A; 245; 248; 26P; 76S; 77E 27I Verkaufsbezeichnung: C5 X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e9*2018/858*11066*.. 96 - 133 205/65R17 96 12I C5 X; Frontantrieb; 215/65R17 99 12T inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: DS4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 96 - 165 205/65R17 96 12Q DS4; Frontantrieb; 215/60R17 96 12Q inkl. Hybrid; 215/65R17 99 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55150*01 225/60R17 99 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 235/55R17 99 11A; 12A; 245; 248; 725; 73C; 74C; 74H; 26P 76S; 77E 235/60R17 102 11A; 12A; 245; 248; 26P 245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248; 26B; 26N 255/50R17 101 11A; 12A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27I 255/55R17 104 11A; 12A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27I Verkaufsbezeichnung: DS9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e2*2007/46*0718*.. 133 - 165 215/60R17 100 12Q Frontantrieb; inkl. 225/55R17 97 121 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: PARTNER, BERLINGO, RIFTER, DOBLO, e -RIFTER, e-PARTNER, e-BERLINGO, e-DOBLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR Frontantrieb; inkl. 215/60R17 96 11A; 26P Elektro; 225/50R17 94 11A; 26P; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 98 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R17 97 11A; 26P 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E Verkaufsbezeichnung: PARTNER, RIFTER, BERLINGO, DOBLO, e -RIFTER, e-BERLINGO, e-DOBLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 205/55R17 95 5HR Frontantrieb; inkl. 215/60R17 96 11A; 26P Elektro; 225/50R17 94 11A; 26P; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 98 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R17 97 11A; 26P 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 81 - 100 205/50R17 93 12Q Peugeot 308; 215/45R17 91 12Q Kombilimousine; §22 55150*01 81 - 132 225/45R17 93 11A; 12A; 26P Schräghecklimousine; Frontantrieb; nicht Elektro; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 408 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 96 - 132 205/65R17 96 12N Peugeot 408; 215/60R17 96 12Q Frontantrieb; inkl. 215/65R17 99 12Q Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e2*2007/46*0628*.. 96 - 165 215/50R17 91 124 Peugeot 508; Kombi; 215/55R17 94 12A Schrägheck; 225/50R17 94 12A Frontantrieb; inkl. 225/55R17 97 12A Hybrid; 235/50R17 96 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71C; 71K; 721; 26N; 26P 725; 73C; 74C; 74H; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, §22 55150*01 sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführt en Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einsc hließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglic hen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), §22 55150*01 im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesam te Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. §22 55150*01 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0623*.. Handelsbez.: COMBO, COMBO-e CARGO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0622*.. Handelsbez.: COMBO LIFE, COMBO-e LIFE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: A Genehm.Nr.: e2*2007/46*0642*.. Handelsbez.: C5 AIRCROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 250 y = 300 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 300 8 VA 26J x = 250 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e2*2007/46*0628*.. Handelsbez.: PEUGEOT 508 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 250 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0625*.. Handelsbez.: PARTNER, BERLINGO, RIFTER, DOBLO, e-RIFTER, e-PARTNER, e-BERLINGO, e-DOBLO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 55150*01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0624*.. Handelsbez.: PARTNER, RIFTER, BERLINGO, DOBLO, e-RIFTER, e-BERLINGO, e-DOBLO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e2*2007/46*0628*.. Handelsbez.: PEUGEOT 308 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 210 VA 26P x = 230 y = 160 VA 27B x = 260 y = 280 HA 27I x = 210 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 210 30 VA 26N x = 280 y = 210 8 VA 27F x = 260 y = 280 25 HA 27H x = 260 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PSA Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e2*2007/46*0628*.. Handelsbez.: DS4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 280 VA 26P x = 245 y = 230 VA 27B x = 270 y = 270 HA 27I x = 220 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 295 y = 280 30 VA 26N x = 295 y = 280 8 VA 27F x = 270 y = 270 25 HA 27H x = 270 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0686*.. Handelsbez.: PROACE CITY, PROACE CITY ELECTRIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 13 PSA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E Genehm.Nr.: e2*2007/46*0685*.. Handelsbez.: PROACE CITY VERSO, PROACE CITY VERSO ELECTRIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 240 VA 26B x = 290 y = 290 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 8 VA 26N x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.