Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller KIA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43,5 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKFY0BA435EO67 PCD114,3 ET43.5 ohne 67,1 725 2251 01/24 1 TKFY0BA435EX671 PCD114,3 ET43.5 ohne 67,1 725 2251 01/24 TKFY0BP435EO67 PCD114,3 ET43.5 ohne 67,1 725 2251 01/24 1 TKFY0BP435EX671 PCD114,3 ET43.5 ohne 67,1 725 2251 01/24 TKFY0SA435EO67 PCD114,3 ET43.5 ohne 67,1 725 2251 01/24 1 TKFY0SA435EX671 PCD114,3 ET43.5 ohne 67,1 725 2251 01/24 §22 55150*01 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DE; (Kegelbund) Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UM; SG2; AM; PS; GE; XM FL; LD; PSEV; DE; SK3; JF; TF; QL Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 107 Nm für Typ : SK3; XM FL 108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF; UM 110 Nm für Typ : GE; JF; LD 120 Nm für Typ : DE; QL; SG2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 106 205/50R17 89 51J nur bis 100 - 138 215/50R17 91 e4*2001/116*0100*06; 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96W 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: NIRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG2 e9*2018/858*11241*.. 50 - 59 215/55R17 94 11A; 248; 26P; 27I Frontantrieb; Elektro; 225/50R17 94 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I 12A; 51A; 7P1; 71C; 235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 27B; 27H 74C; 76S SG2 e9*2018/858*11241*.. 68 - 78 205/50R17 89 11A; 26P Frontantrieb; Hybrid; 205/55R17 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55150*01 215/50R17 91 11A; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 7P1; 71C; 215/55R17 94 11A; 248; 26P; 27I 71K; 721; 725; 73C; 225/50R17 94 11A; 246; 248; 26B; 74C; 76S 27H; 27I 235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26B; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: Niro, Niro Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DE e4*2007/46*1139*.. 77 205/50R17 89 12N nicht Niro Plus; 205/55R17 91 12A Frontantrieb; 215/50R17 91 124 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 11A; 12A; 26P 51A; 7MX; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 12A; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74C; 76S DE e4*2007/46*1139*.. 27 - 29 215/55R17 94 11A; 26P nicht Niro Plus; 225/50R17 94 11A; 26N; 26P; 27H Frontantrieb; 235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 7MX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: Optima Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 132 205/55R17 91 Kombi; Limousine; 215/50R17 91 11A; 245 Frontantrieb; 215/55R17 94 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 7MX; 71C; 225/55R17 97 11A; 245; 248; 26P 71K; 721; 725; 73C; 235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26N; 74C; 76S 26P Verkaufsbezeichnung: OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91 Limousine; Stufenheck; 215/50R17 91 Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 7AK; 71C; 225/50R17 94 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 4CQ Verkaufsbezeichnung: SORENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UM e4*2007/46*0894*.. 136 - 204 235/65R17 51G Allradantrieb; Frontantrieb; §22 55150*01 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 82T; 4CT XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/65R17 104 12I Kombi; Allradantrieb; 245/60R17 108 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4CT Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/50R17 89 51J Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 215/45R17 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 54F 721; 725; 73C; 74C; 76S; 4CQ PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 205/50R17 89 124 Ohne PSEV e9*2007/46*6160*.. 205/55R17 91 124 Radhausverbreiter. 215/50R17 91 11A; 12A; 245; 248 Serie; Frontantrieb; 215/55R17 94 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R17 94 11A; 12A; 24J; 248; 725; 73C; 74C; 76S; 26P 4B9 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 205/50R17 89 124 nur mit Radabdeckung 205/55R17 91 124 Serie; Frontantrieb; 215/50R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R17 94 11A; 12A; 248; 26P 725; 73C; 74C; 76S; 4B9 SK3 e4*2007/46*1365*.. 27 - 29 215/55R17 94 Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 7MX; 71C; 27H 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: Sportage Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/60R17 96 12O Allradantrieb; 215/65R17 99 12Q Frontantrieb; 225/60R17 99 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 51A; 7OT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Auflagen §22 55150*01 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. §22 55150*01 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 55150*01 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von §22 55150*01 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 7P1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52940 CG100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das S ystem muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 82T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser ab 340mm an der Vorderachse nicht zulässig. §22 55150*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro, Niro Plus Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 220 VA 26B x = 250 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 270 24 VA §22 55150*01 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA 26N x = 250 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SK3 Genehm.Nr.: e4*2007/46*1365*.. Handelsbez.: SOUL Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 230 VA 27B x = 300 y = 255 HA 26B x = 300 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55150*01 26N x = 300 y = 280 8 VA 27F x = 300 y = 255 20 HA 27H x = 300 y = 255 8 HA 26J x = 300 y = 280 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SG2 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11241*.. Handelsbez.: NIRO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 230 y = 300 HA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 350 25 HA 27H x = 280 y = 350 8 HA 26J x = 270 y = 250 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: DE Genehm.Nr.: e4*2007/46*1139*.. Handelsbez.: Niro, Niro Plus Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 220 VA 26B x = 250 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 270 24 VA §22 55150*01 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 27 HA 26N x = 250 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: SG2 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11241*.. Handelsbez.: NIRO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 200 VA 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 230 y = 300 HA 26B x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 250 8 VA 27F x = 280 y = 350 30 HA 27H x = 280 y = 350 8 HA 26J x = 270 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: JF Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*.. Handelsbez.: Optima Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 250 VA 26B x = 350 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA §22 55150*01 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 350 y = 300 28 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0211-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55150 ANLAGE: 68 KIA Radtyp: TKFY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: PS Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*.. Handelsbez.: SOUL Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 290 VA 27I x = 250 y = 290 HA 27B x = 300 y = 340 HA 26P x = 290 y = 240 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55150*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 340 y = 290 23 VA 27H x = 300 y = 340 8 HA 27F x = 300 y = 340 25 HA 26N x = 340 y = 290 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.