Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKF10BP34EO661 PCD114.3 ET34 ohne 66,1 750 2254 01/24 TKF10SA34EO661 PCD114.3 ET34 ohne 66,1 750 2254 01/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmi ttel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55152*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RZG; RJL Zubehör : OE-Mutter Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RFE; RFD Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RFK Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SR Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RFK Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1 (26mm) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RHN Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RCB Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1 (26mm) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RJB; (Kegelbund) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SR; R; JZ; RFB; Z; RJB Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RHN §22 55152*00 Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : R; SR 108 Nm für Typ : RZG 110 Nm für Typ : JZ; RFE; RHN; RJB; RJL; Z 120 Nm für Typ : RFK 130 Nm für Typ : RCB; RFB; RFD; RHN; T 145 Nm für Typ : T Verkaufsbezeichnung: ARKANA, MEGANE CONQUEST, ARKANA E-TECH, MEGANE CONQUEST E-TECH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJL e6*2018/858*00003*.. 69 - 116 215/55R18 95 12T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: AUSTRAL, ESPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 215/55R18 95 11A; 26P Fahrzeuge mit 215/60R18 98 11A; 26P Befestigung M14x1,5; 225/55R18 98 11A; 26P AUSTRAL; mit 235/50R18 97 11A; 26P Radhausverbreiterung 235/55R18 100 11A; 26P (Flap) Serie; 245/50R18 100 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; inkl. 26N Hybrid; 255/50R18 102 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 76O; 77E RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 215/55R18 95 11A; 26P Fahrzeuge mit 215/60R18 98 11A; 26P Befestigung M12x1,5; 225/55R18 98 11A; 26P AUSTRAL; mit 235/50R18 97 11A; 245; 26P Radhausverbreiterung 235/55R18 100 11A; 245; 26P (Flap) Serie; 245/50R18 100 11A; 24J; 26B; 26N; Frontantrieb; inkl. 27H Hybrid; 255/50R18 102 11A; 24J; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 76O; 77E §22 55152*00 Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/40R18 86 11A; 24J; 24M; 26P; Clio 4 ab Mj. 2012; 27F Schrägheck; Clio RS; 215/35R18 84W 11A; 24J; 24M; 26P; Clio RS TROPHY; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 7ME; 71C; 27F 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E; 4B2; 4GS Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/50R18 92 Allradantrieb; 215/55R18 95 Frontantrieb; 225/50R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Verkaufsbezeichnung: KANGOO, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFK e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 225/45R18 95 12A bis 55 - 96 215/45R18 93 124; 5HA e2*2018/858*00001*06; Frontantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 77E RFK e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 225/45R18 95 11A; 24M; 5HR ab 55 - 96 215/45R18 93 11A; 248; 5HA e2*2018/858*00001*07; Frontantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 75I; 77E Verkaufsbezeichnung: KANGOO, KANGOO VAN, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 215/45R18 93 11A; 248; 5HA ab 225/45R18 95 11A; 24M; 5HR e2*2018/858*00002*08; Frontantrieb; inkl. §22 55152*00 Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 215/45R18 93 124 bis 225/45R18 95 12A e2*2018/858*00002*07; Frontantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 77E Verkaufsbezeichnung: KOLEOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 140 225/60R18 100 12R 10B; 11B; 11G; 11H; e6*2007/46*0269*.. 235/55R18 100 12I 51A; 7MN; 71C; 71K; 235/60R18 103 12A 721; 725; 73C; 74D; 245/55R18 103 12A 74U; 76O 255/50R18 102 11A; 12A; 248 255/55R18 105 11A; 12A; 248 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 215/45R18 93 Latitude (Stufenheck); 81 - 127 225/45R18 95 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 4CD T e2*2001/116*0363*.. 81 - 175 225/45R18 11A; 245; 51G Coupe; Frontantrieb; Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 76T; 4CD T e2*2001/116*0363*.., 81 - 175 225/45R18 11A; 24M; 51G Kombi; Schrägheck; e2*2007/46*0012*.. Frontantrieb; nicht Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 76T; 4CD Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 55152*00 SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/50R18 92 11A; 241; 246; 248 Duster bis MJ2017; 215/55R18 95 11A; 241; 246; 248 Frontantrieb; 225/50R18 95 11A; 24M; 241; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 22H; 22M; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 244; 247 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 215/50R18 92 11A; 24J; 24M Duster; Duster ab 215/55R18 95 11A; 24J; 24M MJ2017; Allradantrieb; 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247 Frontantrieb; 235/50R18 97 11A; 22M; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 77E SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/50R18 92 11A; 245 Duster bis MJ2017; 215/55R18 95 11A; 245 Allradantrieb; 225/50R18 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E Verkaufsbezeichnung: MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RCB e2*2018/858*00018*.. 55 195/60R18 96 12T MEGANE E-TECH; Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Verkaufsbezeichnung: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 120 215/40R18 89 11A; 26N; 26P; 5FM Kombi; Limousine; Schräghecklimousine; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/45R18 95 11A; 26P; 27B Frontantrieb; J-Cross; X-Mod; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 76T; 4CD JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/45R18 95 11A; 21P; 22B; 248 Scenic; Grand Scenic; e2*2007/46*0011*.. kurzer Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55152*00 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 76T; 4CD Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89 Schrägheck; 4-türig; e2*2007/46*0010*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 4CD Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89 11A; 22L Kombi; Frontantrieb; e2*2007/46*0010*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 4CD Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18 89 Fluence (Stufenheck); e2*2007/46*0010*.. 225/45R18 91 11A; 22H; 248 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 4CD Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 215/40R18 89 Coupe; 2-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 4CD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 132 215/40R18 89W Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 4CD Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJB e2*2007/46*0684*.. 67 - 116 215/50R18 92 MITSUBISHI ASX; 215/55R18 95 Frontantrieb; 225/50R18 95 Mehrlenkerhinterachse; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E RJB e2*2007/46*0684*.. 67 - 116 215/50R18 92 MITSUBISHI ASX; 215/55R18 95 Frontantrieb; 225/50R18 95 Verbundlenkerhinterach se; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 55152*00 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E Verkaufsbezeichnung: RENAULT CAPTUR, CAPTUR E-TECH PLUG-IN HYBRID, CAPTURE E-TECH HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJB e2*2007/46*0684*.. 67 - 116 215/50R18 92 RENAULT CAPTUR; 215/55R18 95 Frontantrieb; 225/50R18 95 Mehrlenkerhinterachse; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E RJB e2*2007/46*0684*.. 67 - 116 215/50R18 92 RENAULT CAPTUR; 215/55R18 95 Frontantrieb; 225/50R18 95 Verbundlenkerhinterach se; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 Verkaufsbezeichnung: TALISMAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/45R18 89 Kombi; Limousine; e2*2007/46*0653*.. 81 - 165 215/50R18 92 11A; 26P Frontantrieb; 215/55R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 95 12A; 51A; 7MN; 71C; 225/50R18 95 11A; 248; 26N; 26P 71K; 721; 725; 73C; 235/50R18 97 11A; 248; 26B; 26N; 74D; 74U; 76O 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem §22 55152*00 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über §22 55152*00 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fac he Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch §22 55152*00 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreic hend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4CD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 70 004 35 R (nur wenn auch original verbaut) ist zuläs sig. Das System muss gemäß den §22 55152*00 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4GS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet §22 55152*00 sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e2*2007/46*0653*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA §22 55152*00 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFD Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*.. Handelsbez.: TALISMAN Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 270 8 VA §22 55152*00 26J x = 290 y = 270 30 VA 27H x = 290 y = 320 8 HA 27F x = 290 y = 320 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: SR Genehm.Nr.: e2*2001/116*0323*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO, DUSTER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 270 y = 280 HA 27V y = 270 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 270 8 HA §22 55152*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFB Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*.. Handelsbez.: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 260 VA 26P x = 240 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 260 8 VA §22 55152*00 26J x = 290 y = 260 30 VA 27H x = 270 y = 330 8 HA 27F x = 270 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RHN Genehm.Nr.: e9*2018/858*30002*.. Handelsbez.: AUSTRAL, ESPACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 310 y = 350 HA 27I x = 260 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55152*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 310 y = 350 30 HA 27H x = 310 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 375 y = 310 VA 26P x = 325 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 375 y = 310 20 VA §22 55152*00 26N x = 375 y = 310 8 VA 27F x = 265 y = 230 25 HA 27H x = 265 y = 230 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55152 ANLAGE: 32 RENAULT Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: JZ Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*.. Handelsbez.: MEGANE SCENIC Variante(n): J-Cross, X-Mod Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 335 VA 26B x = 350 y = 385 VA 27I x = 350 y = 325 HA 27B x = 400 y = 375 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55152*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 385 10 VA 27H x = 400 y = 375 10 HA 27F x = 400 y = 375 10 HA 26N x = 350 y = 385 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.