Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0062-24-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002293 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKF10BA35ED601 TKF1 ET35 ohne 60,1 750 2254 01/24 TKF10BA35EO601 TKF1 ET35 ohne 60,1 750 2254 01/24 TKF10BP35ED601 TKF1 ET35 ohne 60,1 750 2254 01/24 TKF10BP35EO601 TKF1 ET35 ohne 60,1 750 2254 01/24 TKF10SA35ED601 TKF1 ET35 ohne 60,1 750 2254 01/24 R124 E1*124R00/03*2293*01 TKF10SA35EO601 TKF1 ET35 ohne 60,1 750 2254 01/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Flachbundmuttern M12x1,5 Zubehör : OE-Mutter ww. ZOET1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX2T(M) e6*2018/858*00294*.. 72 - 112 225/55R18 12K; 51G Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V AX2T(M)- e13*2018/858*00573*. 72 - 112 225/55R18 12K; 51G Hybrid; . TGRE 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74D; 76V Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0062-24-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002293 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA5(EU, e6*2007/46*0289*.. 129 - 131 225/60R18 12K; 51G 10B; 11H; 11N; 51A; M) 7NO; 711; 714; 721; XA5(EU, e13*2007/46*1991*.. 73C; 74C; 76V M)-TMG XA5P(EU, e6*2007/46*0429*.. M) Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwende nden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nic ht länger als R124 E1*124R00/03*2293*01 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0062-24-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002293 ANLAGE: 9.4 Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. 7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. R124 E1*124R00/03*2293*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.