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							               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 12 MG                                                            Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                            Stand: 25.09.2025
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                               Fahrzeughersteller                MG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                     Einpreßtiefe (mm)       : 43
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                           Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                         och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung              in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TKF18BA43ED571          PCD112 ET43            ohne                            57,1                     750      2254    01/24
               TKF18BA43EO571          PCD112 ET43            ohne                            57,1                     750      2254    01/24
               TKF18BP43ED571          PCD112 ET43            ohne                            57,1                     750      2254    01/24
               TKF18BP43EO571          PCD112 ET43            ohne                            57,1                     750      2254    01/24
               TKF18SA43ED571          PCD112 ET43            ohne                            57,1                     750      2254    01/24
               TKF18SA43EO571          PCD112 ET43            ohne                            57,1                     750      2254    01/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55152*04




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm    für   Typ : AS23; AS23P-L
                                                            130 Nm    für   Typ : ZP2A
                                                            140 Nm    für   Typ : SEH3
                                                            150 Nm    für   Typ : ZS3E
                Verkaufsbezeichnung:     MG HS, ROEWE HS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                          Auflagen zu Reifen         Auflagen
                AS23         e4*2018/858*00111*.. 119 215/50R18 92                                               Frontantrieb;
                                                      215/55R18 95                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/50R18 95                                               12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                 74A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 12 MG                                                     Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.09.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               AS23P-L      e5*2018/858*00003*.. 119  215/50R18 92                                       Frontantrieb; Hybrid;
                                                      215/55R18 95                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/50R18 95                                       12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A

               Verkaufsbezeichnung:     MG S5 EV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZS3E         e4*2018/858*00236*.. 54 - 84     215/55R18   95    NBK; 12N                  MG S5 EV; Heckantrieb;
                                                             225/50R18   95    NBK; 12A                  Elektro;
                                                             225/55R18   98    NBJ; 12N                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/50R18   97    12A                       51A; 7UO; 71C; 71K;
                                                             245/50R18   100   NBJ; 11A; 12A; 26P        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         76O

               Verkaufsbezeichnung:     MG3, MG3 Hybrid+
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZP2A         e4*2018/858*00192*.. 75 - 85 205/40R18 82          11A; 26P                  Frontantrieb; inkl.
                                                         215/35R18 84          11A; 26N; 26P             Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7PG; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
§22 55152*04




                                                                                                         74A

               Verkaufsbezeichnung:     MG4 Electric, MGB EV, MGC EV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SEH3         e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 215/45R18 93          122                       ab
                                                         225/45R18 91          12A                       e4*2018/858*00093*02;
                                                                                                         Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 7PG; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         76O
               SEH3          e4*2018/858*00093*.. 54 - 68    215/45R18 93      122                       bis
                                                             225/45R18 91      12A                       e4*2018/858*00093*01;
                                                                                                         Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 7PG; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 12 MG                                                    Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 6
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 55152*04




               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 12 MG                                                    Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.09.2025
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               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h si nd nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7PG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 11082920 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10290600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 55152*04




                    werden.
               7UO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10718213 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
                    werden.
               NBJ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
                    ausschließlich die Reifengröße 215/60R17 serienmäßig, laut COC-Papier
                    (EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeuhersteller, freigegeben is t.
               NBK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen
                    ausschließlich die Reifengröße 225/55R18 serienmäßig, laut COC-Papier
                    (EG-Übereinstimmungserklärung) vom Fahrzeuhersteller, freigegeben ist.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 12 MG                                                    Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MG
                      Fahrzeugtyp:     ZP2A
                      Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00192*..
                      Handelsbez.:     MG3, MG3 Hybrid+

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 300                  VA
                            26P                     x = 200              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA
§22 55152*04




                            26N                  x = 250        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 300            30                VA
                            27F                  x = 280        y = 280            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 12 MG                                                    Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.09.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MG
                      Fahrzeugtyp:     ZS3E
                      Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00236*..
                      Handelsbez.:     MG S5 EV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA
§22 55152*04




                            26J                  x = 310        y = 300            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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