Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 37 KIA MOTORS                                                   Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 1 von 9

                               Fahrzeughersteller              KIA MOTORS (SK)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               TKF10BA45ED671          PCD114.3 ET45          ohne                           67,1                     750      2254    01/24
               TKF10BA45EO671          PCD114.3 ET45          ohne                           67,1                     750      2254    01/24
               TKF10BP45ED671          PCD114.3 ET45          ohne                           67,1                     750      2254    01/24
               TKF10BP45EO671          PCD114.3 ET45          ohne                           67,1                     750      2254    01/24
               TKF10SA45ED671          PCD114.3 ET45          ohne                           67,1                     750      2254    01/24
               TKF10SA45EO671          PCD114.3 ET45          ohne                           67,1                     750      2254    01/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55152*04




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : RP
                                                            107 Nm   für   Typ : EL; JD; YNS
                                                            108 Nm   für   Typ : ED
                                                            120 Nm   für   Typ : CD; QLE
                                                            130 Nm   für   Typ : NQ5e
                Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 215/45R18 93                                          Kombi; Frontantrieb;
                                                          225/45R18 91                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                4CT



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 37 KIA MOTORS                                            Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R18      86    5EM; 51J                  Pro Cee'd (2-türig
                                                         205/45R18      90    51J                       Schrägheck);
                                                         215/40R18      85    11A; 24M; 5EG             Frontantrieb;
                                                         215/40R18      89    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4BO
               ED            e4*2001/116*0121*.., 66 - 106  205/45R18 86      5EM; 51J                  Sporty wagon (Kombi);
                             e4*2007/46*0132*..             215/40R18 89                                Cee'd (4-türig
                                                   77 - 106 215/40R18 85      5EG                       Schrägheck);
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4BO
               JD            e4*2007/46*0496*..,   66 - 100 205/40R18 86                                Kombi; Van;
                             e4*2007/46*0497*..             205/45R18 86                                Schrägheck; 3-türig;
                                                            215/40R18 89      11A; 26P; 27H             5-türig; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4CT
§22 55152*04




               Verkaufsbezeichnung:     Ceed, ProCeed, XCeed
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CD           e4*2007/46*1299*.. 73 - 150 205/40R18 86          11A; 26P; 5EM             CEED; PRO CEED;
                                                                                                        PRO
                                                             205/45R18 90                               CEED GT; nicht Xceed;
                                                             215/40R18 89     11A; 26N; 26P             Kombi;
                                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OL; 7UM;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C
               CD            e4*2007/46*1299*..    73 - 150 215/50R18 92                                Xceed; Frontantrieb;
                                                            225/45R18 91                                inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OL; 7UM;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 225/50R18 95                                   Allradantrieb;
                                                         225/55R18 98                                   Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H; 4AY


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 37 KIA MOTORS                                             Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 9

               Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               QLE          e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 215/55R18      95                              Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1081*..            215/60R18      98                              Frontantrieb;
                                                          225/55R18      98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/50R18      97    11A; 248                  12A; 51A; 7OT; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C

               Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NQ5e         e4*2018/858*00079*.. 85 - 133 215/55R18      95    12R                       Allradantrieb;
                                                          215/60R18      98    12R                       Frontantrieb; inkl.
                                                          225/55R18      98    12N                       Hybrid;
                                                          235/50R18      97    11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/55R18      100   11A; 12A; 26P             51A; 7PJ; 7UK; 71C;
                                                          245/50R18      100   11A; 12A; 26P             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     VENGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YNS          e4*2007/46*0261*.., 55 - 94      215/40R18 89                                Schrägheck;
                             e4*2007/46*0262*..                                                          Frontantrieb;
§22 55152*04




                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         74H; 4CQ; 4CT


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RU NGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung i st dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 37 KIA MOTORS                                            Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 9
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (eins chließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 55152*04




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 37 KIA MOTORS                                             Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                      werden.
               4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
§22 55152*04




                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 37 KIA MOTORS                                            Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 9
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7OL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52940 J7000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkont rollsystem verwendet
                    werden.
               7PJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52940 BV100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52940 E2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System mus s gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 55152*04




                    Nr.: 52940 BE000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 37 KIA MOTORS                                            Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA MOTORS
                      Fahrzeugtyp:     CD
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1299*..
                      Handelsbez.:     Ceed, ProCeed, XCeed

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 55152*04




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 37 KIA MOTORS                                            Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA MOTORS
                      Fahrzeugtyp:     JD
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0496*..
                      Handelsbez.:     CEE'D

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 340              y = 350                  VA
                            26P                     x = 290              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 340        y = 350            27                VA
§22 55152*04




                            26N                  x = 340        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 290            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 290             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 37 KIA MOTORS                                            Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.09.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA MOTORS
                      Fahrzeugtyp:     NQ5e
                      Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00079*..
                      Handelsbez.:     SPORTAGE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     y = 330              y = 285                  VA
                            26P                     x = 280              x = 235                  VA
§22 55152*04




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen