Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics Europe Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKF10BA45ED671 PCD114.3 ET45 ohne 67,1 750 2254 01/24 TKF10BA45EO671 PCD114.3 ET45 ohne 67,1 750 2254 01/24 TKF10BP45ED671 PCD114.3 ET45 ohne 67,1 750 2254 01/24 TKF10BP45EO671 PCD114.3 ET45 ohne 67,1 750 2254 01/24 TKF10SA45ED671 PCD114.3 ET45 ohne 67,1 750 2254 01/24 TKF10SA45EO671 PCD114.3 ET45 ohne 67,1 750 2254 01/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der §22 55152*01 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics Europe Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter ww. ZJC2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE; NC1; NC1E 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ 125 Nm für Typ : DR 126 Nm für Typ : DJ1 130 Nm für Typ : BP; BPE 135 Nm für Typ : DM 140 Nm für Typ : BL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/55R18 95 12Q Kombilimousine; 225/50R18 95 12Q Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18 98 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 225/60R18 100 5; Allradantrieb; 235/55R18 100 Frontantrieb; 235/60R18 103 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 12A; 51A; 573; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E KFE e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R18 98 nur CX-5; 225/60R18 100 Allradantrieb; 235/55R18 100 Frontantrieb; 235/60R18 103 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 12A; 51A; 573; 7AS; §22 55152*01 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DR e13*2007/46*2300*.. 60 - 81 215/55R18 95 12T Frontantrieb; Hybrid; 225/50R18 95 12Q Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX-5 NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/40R18 85 11A; 24J; 24M "Roadster Coupe"; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2, MAZDA CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89 12O Mazda CX-3; Kombi; 215/50R18 92 124 Allradantrieb; 225/45R18 91 12N Frontantrieb; 225/50R18 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 191 215/45R18 89 11A; 22I Mazda 3 MPS; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85 Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/45R18 90 12N ab Mj.2013; ab §22 55152*01 215/45R18 89 11A; 12A; 26P e11*2001/116*0262*10; 225/45R18 91 11A; 12A; 26P; 27I (Typ BM/BN); Limousine; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 22I; 51J bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. Stufenheck; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76T; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 122 215/45R18 11A; 22I; 51G Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 215/45R18 11A; 22I; 51G Nur Mazda MPS; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98 inkl. Mj.2015; nur CX- 225/60R18 100 5; Allradantrieb; 235/55R18 100 Frontantrieb; 235/60R18 103 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 12A; 51A; 573; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91 11A; 22I; 245 ab GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 132 215/45R18 93 51J e13*2007/46*1075*02; 225/45R18 91W 11A; 22I; 245 ab e1*2001/116*0448*06; bis Mj.2012; Stufenheck; §22 55152*01 Schrägheck; Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76T; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 5FM; 51J bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 83 - 136 215/45R18 93 51J Frontantrieb; nur 225/45R18 91 11A; 21S; 24J; 24M Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76T; 77E GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 225/50R18 95 Mj.2015; Kombi; 235/50R18 97 Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 5FM; 51J nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 225/45R18 91 11A; 22I; 24J; 24M e13*2007/46*1075*01; 88 - 136 215/45R18 93 51J nur bis 225/45R18 91W 11A; 22I; 24J; 24M e1*2001/116*0448*05; Schrägheck; Frontantrieb; nur Mazda 6; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76T; 77E GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/45R18 91 Kombi; Stufenheck; 225/50R18 95 Frontantrieb; 235/50R18 97 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/45R18 90 124 Limousine; BPE e13*2007/46*2249*.. 215/45R18 89 12T Schräghecklimousine; §22 55152*01 225/45R18 91 11A; 12A; 26P Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7G3; 7OX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. §22 55152*01 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (eins chließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der B etriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B . Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. §22 55152*01 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Aus zug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröß e zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, di e serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems m it Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 55152*01 Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BDMC-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System mus s gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BPE Genehm.Nr.: e13*2007/46*2249*.. Handelsbez.: MAZDA3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 325 VA 26P x = 340 y = 375 VA 27B x = 285 y = 365 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55152*01 26J x = 290 y = 325 30 VA 26J x = 290 y = 325 8 VA 27F x = 285 y = 365 22 HA 27H x = 285 y = 365 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BP Genehm.Nr.: e13*2007/46*1972*.. Handelsbez.: MAZDA3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 325 VA 26P x = 340 y = 375 VA 27B x = 285 y = 365 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55152*01 26J x = 290 y = 325 30 VA 26J x = 290 y = 325 8 VA 27F x = 285 y = 365 22 HA 27H x = 285 y = 365 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152 ANLAGE: 35 MAZDA Radtyp: TKF1 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA 27B x = 350 y = 400 HA 26P x = 320 y = 375 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55152*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 370 y = 400 8 VA 26J x = 370 y = 400 30 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.