Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
ANLAGE: 23 BMW, BMW AG Radtyp: TKF1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.09.2025
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Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKF18BA47ED666 PCD112 ET47 ohne 66,6 750 2254 01/24
TKF18BA47EO666 PCD112 ET47 ohne 66,6 750 2254 01/24
TKF18BP47ED666 PCD112 ET47 ohne 66,6 750 2254 01/24
TKF18BP47EO666 PCD112 ET47 ohne 66,6 750 2254 01/24
TKF18SA47ED666 PCD112 ET47 ohne 66,6 750 2254 01/24
TKF18SA47EO666 PCD112 ET47 ohne 66,6 750 2254 01/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55152*04
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: Aceman E, Aceman SE, JCW Aceman E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM5 e1*2018/858*00382*.. 55 - 65 225/45R18 95 124 Frontantrieb; Elektro;
55 - 75 225/45R18 M+S 124; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
ANLAGE: 23 BMW, BMW AG Radtyp: TKF1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 215/55R18 95 BMW X1 (F48);
225/50R18 95 11A; 248 Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 854; 4DL
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 215/50R18 92 11A; 248 BMW X2 (F39);
215/55R18 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R18 95 11A; 248 12A; 51A; 7NM; 71C;
235/50R18 97 11A; 244 71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 854
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 215/55R18 99 12O Allradantrieb;
225/50R18 99W 12O Frontantrieb; nicht
225/55R18 98 12O Elektro; inkl. Hybrid;
235/50R18 97 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R18 100 11A; 12A; 246 51A; 7OO; 71C; 71K;
100 - 221 215/55R18 M+S 12O; 52J 721; 725; 73C; 74C;
§22 55152*04
225/50R18 M+S 12O; 52J 76O; 854
225/55R18 M+S 12O; 52J
235/50R18 M+S 12R; 52J
245/50R18 M+S 11A; 12A; 246; 52J
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 215/55R18 99 12O Allradantrieb;
225/50R18 99W 12O Frontantrieb; Elektro;
225/55R18 102 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 101 12R 51A; 7OO; 71C; 71K;
245/50R18 100 11A; 12A; 246 721; 725; 73C; 74C;
75I; 76O; 854
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 215/55R18 M+S 12N; 52J mit Standard
225/50R18 M+S 12N; 52J Radhausverbreiterung;
225/55R18 M+S 12N; 52J Allradantrieb;
235/50R18 M+S 124; 52J Frontantrieb; Elektro;
245/50R18 M+S 11A; 12A; 246; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76O; 854
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
ANLAGE: 23 BMW, BMW AG Radtyp: TKF1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 221 215/55R18 M+S 12N; 52J mit M Sportpaket
225/50R18 M+S 12N; 52J Radhausverbreiterung;
225/55R18 M+S 12N; 52J Allradantrieb;
235/50R18 M+S 124; 52J Frontantrieb; nicht
245/50R18 M+S 12A; 52J Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 854
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 215/55R18 M+S 12N; 52J mit M Sportpaket
225/50R18 M+S 12N; 52J Radhausverbreiterung;
225/55R18 M+S 12N; 52J Allradantrieb;
235/50R18 M+S 124; 52J Frontantrieb; Elektro;
245/50R18 M+S 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
75I; 76O; 854
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 215/55R18 M+S 12N; 52J mit Standard
225/50R18 M+S 12N; 52J Radhausverbreiterung;
225/55R18 M+S 12N; 52J Allradantrieb;
235/50R18 M+S 124; 52J Frontantrieb; nicht
§22 55152*04
245/50R18 M+S 11A; 12A; 246; 52J Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 854
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F7 e1*2018/858*00397*.. 90 - 221 205/45R18 M+S 52J 2ER REIHE;
225/45R18 M+S 52J Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 854
F7 e1*2018/858*00397*.. 90 - 221 205/45R18 M+S 52J 1ER REIHE;
225/45R18 M+S 52J Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 854
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
ANLAGE: 23 BMW, BMW AG Radtyp: TKF1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 215/50R18 92 5GM Allradantrieb;
225/50R18 99W Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24J; 244; 27Q; Mini F55/F56/F57; ab
5DK e1*2007/46*0371*10;
205/40R18 86 11A; 24J; 244; 27Q Cabrio;
215/35R18 84W 11A; 24J; 244; 27Q Schräghecklimousine;
215/40R18 85W 11A; 24J; 244; 27Q 3-türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 77E; 4DA; 4DL
Verkaufsbezeichnung: Cooper C, Cooper S, JCW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 55152*04
FM6 e1*2018/858*00373*.. 100 - 170 205/40R18 86 nicht Cabrio; 3-türig;
215/40R18 85 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
FM6 e1*2018/858*00373*.. 100 - 150 205/40R18 86 5-türig; Mit
215/40R18 89 Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
FM6 e1*2018/858*00373*.. 120 - 170 205/40R18 86 Cabrio; Mit
215/40R18 89 Radhausverbreiterung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
ANLAGE: 23 BMW, BMW AG Radtyp: TKF1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.09.2025
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Verkaufsbezeichnung: Cooper SE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FML2E e1*2007/46*2063*.. 75 205/40R18 86 11A; 248 Schrägheck;
215/40R18 85 11A; 248 Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C
Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 225/50R18 95 12N mit
225/55R18 98 12N Radhausverbreiterung
235/50R18 97 124 (Flap) Serie;
245/50R18 100 12A Allradantrieb;
100 - 221 215/55R18 M+S 12N; 52J Frontantrieb; nicht
225/50R18 M+S 12N; 52J Elektro; inkl. Hybrid;
225/55R18 M+S 12N; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 M+S 124; 52J 51A; 7OO; 71C; 71K;
245/50R18 M+S 12A; 52J 721; 725; 73C; 74C;
76O; 854
UMX e1*2018/858*00370*.. 68 - 104 215/55R18 M+S 12N; 52J mit
§22 55152*04
225/50R18 M+S 12N; 52J Radhausverbreiterung
225/50R18 99 12N (Flap) Serie;
225/55R18 M+S 12N; 52J Allradantrieb;
225/55R18 102 12N Frontantrieb; Elektro;
235/50R18 M+S 124; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 101 124 51A; 7OO; 71C; 71K;
245/50R18 M+S 12A; 52J 721; 725; 73C; 74C;
245/50R18 100 12A 75I; 76O; 854
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 205/40R18 82 11A; 24J; 244; 27Q; COOPER (F57); ONE
5DK (F57); Cabrio;
205/40R18 86 11A; 24J; 244; 27Q Frontantrieb;
215/35R18 84W 11A; 24J; 244; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85W 11A; 24J; 244; 27Q 12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 4DL
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
ANLAGE: 23 BMW, BMW AG Radtyp: TKF1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.09.2025
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 55152*04
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" si nd die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüs tzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
ANLAGE: 23 BMW, BMW AG Radtyp: TKF1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.09.2025
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 55152*04
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
ANLAGE: 23 BMW, BMW AG Radtyp: TKF1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.09.2025
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74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 55152*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
ANLAGE: 23 BMW, BMW AG Radtyp: TKF1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.09.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
§22 55152*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0204-23-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
ANLAGE: 23 BMW, BMW AG Radtyp: TKF1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.09.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMCA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
§22 55152*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.