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							               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 47 DAIMLER, MERCEDES                                         Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 47
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKF18BA47ED666          PCD112 ET47            ohne                        66,6                     750      2254    01/24
               TKF18BA47EO666          PCD112 ET47            ohne                        66,6                     750      2254    01/24
               TKF18BP47ED666          PCD112 ET47            ohne                        66,6                     750      2254    01/24
               TKF18BP47EO666          PCD112 ET47            ohne                        66,6                     750      2254    01/24
               TKF18SA47ED666          PCD112 ET47            ohne                        66,6                     750      2254    01/24
               TKF18SA47EO666          PCD112 ET47            ohne                        66,6                     750      2254    01/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55152*01




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen           Auflagen
                169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18         84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R18        85                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 60 - 142 215/35R18         84W                              721; 725; 73C; 74A
                                                           215/40R18        85W
                176          e1*2007/46*0928*..  66 - 135 215/40R18         89W                              A-Klasse;
                                                 155 - 160 215/40R18        89W 52J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 77E; 4B8



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 47 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18            51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A
               246           e1*2007/46*0751*..   66 - 155 215/40R18 89                                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                                                                        nicht Natural Gas
                                                                                                        Drive; nicht Electric
                                                                                                        Drive; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                                        7BU; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                        4B8

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89                                   B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                                                                        nicht Natural Gas
                                                                                                        Drive; nicht Electric
                                                                                                        Drive; Kombi;
§22 55152*01




                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                                        7BU; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                        4B8
               245G          e1*2001/116*0470*.. 66 - 135   215/40R18 89W                               A-Klasse;
                                                  155 - 160 215/40R18 89W 52J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 77E; 4B8
               245G          e1*2001/116*0470*.. 80 - 155   215/40R18 89W 570                           CLA; nicht
                                                                                                        Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                        Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E;
                                                                                                        4B8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 47 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P; 570                    CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                        CLA Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E;
                                                                                                        4B8

               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/45R18 95Y       YBG; 5HR                  Nur Baureihe 205;
               204 K        e1*2001/116*0457*..                                                         Cabrio;
                                                                                                        Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nur
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55152*01




                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7FG;
                                                                                                        7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                        77E; 98A; DEN; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   225/45R18 95Y     67O                       Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                                                        Cabrio;
                                                                                                        Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7FG;
                                                                                                        7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                        77E; 98A; DEN; 4B8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 47 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 570                               CLA; nicht
                                                                                                        Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                        Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E;
                                                                                                        4B8
               117           e1*2007/46*1007*..   80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P; 570                  CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                        CLA Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 76O; 77E;
§22 55152*01




                                                                                                        4B8


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 47 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.08.2024
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                      Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                      vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§22 55152*01




                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        215/40R18
                                    Hinterachse:                        245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           225/45R18
                                  Hinterachse:                           245/40R18


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 47 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.08.2024
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                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 55152*01




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 47 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 9
               DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R18
                                   Hinterachse:                          245/40R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 55152*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 47 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     245G
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0470*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA

                      Variante(n):     Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 330                  VA
                            26P                     x = 230              y = 280                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 280        y = 330             8                VA
§22 55152*01




                            26N                  x = 280        y = 330            30                VA
                            27F                  x = 300        y = 320            18                HA
                            27H                  x = 300        y = 320             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55152
               ANLAGE: 47 DAIMLER, MERCEDES                                     Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.08.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     117
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1007*..
                      Handelsbez.:     CLA-Klasse

                      Variante(n):     Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 330                  VA
                            26P                     x = 230              y = 280                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 280        y = 330             8                VA
§22 55152*01




                            26N                  x = 280        y = 330            30                VA
                            27F                  x = 300        y = 320            18                HA
                            27H                  x = 300        y = 320             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.