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							               Gutachten 366-0204-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55152
               ANLAGE: 42 HYUNDAI                                                      Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 20.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
                                                               Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
                                                               EUROPE




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               TKF10BP50EO671          PCD114.3 ET50          ohne                           67,1                     750      2254    01/24
               TKF10SA50EO671          PCD114.3 ET50          ohne                           67,1                     750      2254    01/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55152*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                                            HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : SX2E; SX2; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : OS; TLE; FS;
                                                            OSE; JC-HME; TLE-HME; GDH-HME; YN; TL
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : TL; TLE; TLE-HME
                                                            107 Nm   für   Typ : FS; GDH-HME; YN
                                                            110 Nm   für   Typ : JC-HME
                                                            120 Nm   für   Typ : SX2; SX2E
                                                            127 Nm   für   Typ : OS; OSE
                Verkaufsbezeichnung:     IX20
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                JC-HME       e13*2007/46*1605*.. 57 - 94        205/40R18 86                                    Schrägheck 4-türig;
                                                                205/45R18 86                                    Frontantrieb;
                                                                215/40R18 89                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                                                                                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                73C; 74C; 74H



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55152
               ANLAGE: 42 HYUNDAI                                               Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     i30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GDH-HME      e13*2007/46*1604*.. 66 - 100 215/40R18 89                                   Kombi; Schrägheck; 3-
                                                                                                        türig; 5-türig;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 4CT

               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OSE          e4*2007/46*1522*.. 26 - 28       225/45R18 91                               KONA EV; Frontantrieb;
                                                                                                        Höchste Dreißig-
                                                                                                        Minuten-Leistung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H
               SX2           e4*2018/858*00153*.. 77 - 146   215/50R18 92     124                       mit
                                                             215/55R18 95     124                       Radhausverbreiterung
                                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                                        Allradantrieb;
§22 55152*00




                                                                                                        Frontantrieb; nicht
                                                                                                        Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76O; 77E
               SX2E          e4*2018/858*00168*.. 38 - 54    215/50R18 92     124                       mit
                                                             215/55R18 95     124                       Radhausverbreiterung
                                                             225/50R18 95     11A; 12A; 26P             (Flap) Serie;
                                                                                                        Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OS           e4*2007/46*1259*.. 77 - 146 225/45R18 91                                    KONA; nicht KONA EV;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H; DE0; MAO




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55152
               ANLAGE: 42 HYUNDAI                                               Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28  225/45R18 91                                    KONA EV; Frontantrieb;
                                                                                                        Höchste Dreißig-
                                                                                                        Minuten-Leistung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TL           e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 225/55R18 98                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e5*2007/46*1084*..                                                         12A; 51A; 7MI; 71C;
               TLE           e11*2007/46*2724*..,                                                       71K; 721; 725; 73C;
                             e5*2007/46*1076*..                                                         74C; 74H
               TLE-HME       e13*2007/46*1612*..

               Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84                                   Schrägheck;
                                                         215/40R18 85                                   Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
§22 55152*00




                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 839; 4C0

               Verkaufsbezeichnung:     VENGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     215/40R18 89                                Schrägheck;
                             e4*2007/46*0131*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 4CQ; 4CT


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55152
               ANLAGE: 42 HYUNDAI                                               Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2024
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               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 55152*00




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55152
               ANLAGE: 42 HYUNDAI                                                Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.02.2024
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               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 55152*00




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0204-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55152
               ANLAGE: 42 HYUNDAI                                               Radtyp: TKF1
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     SX2E
                      Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00168*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 205                  VA
                            26B                     x = 290              y = 255                  VA
                            27I                     x = 200              y = 150                  HA
                            27B                     x = 200              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55152*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 255             8                VA
                            26J                  x = 290        y = 255            10                VA
                            27H                  x = 200        y = 280             8                HA
                            27F                  x = 200        y = 280            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.