Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7 J x 19 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 55195*03
special wheels for passenger cars 7 J x 19 H2
Genehmigungsnummer: 55195*03
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
ALCAR Wheels GmbH
AT-1030 Wien
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
TKF9I
elektronisch gesiegelt
Kraftfahrt-Bundesamt
Typgenehmigung
08:19:20 UTC
25.06.2025
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 55195*03
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 55195*03
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
27.05.2025
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0213-23-WIRD/N3
Kraftfahrt-Bundesamt
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3
Genehmigungsnummer: 55195*03
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
Pkw“ nur gemäß
The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
accordance with
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 20
und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
and under the specified conditions mentioned there.
10. Bemerkungen:
Remarks:
§22 55195*03
Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
Aktualisierung der Ausführungen
Update of the versions
Kraftfahrt-Bundesamt
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4
Genehmigungsnummer: 55195*03
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 23.06.2025
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Anlagen:
§22 55195*03
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 55195*03
Approval No.
Ausgabedatum: 03.05.2024 letztes Änderungsdatum: 23.06.2025
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0213-23-WIRD 17.04.2024
366-0213-23-WIRD/N1 21.10.2024
366-0213-23-WIRD/N2 20.02.2025
366-0213-23-WIRD/N3 27.05.2025
§22 55195*03
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
TKF9I 06.10.2023
TKF9I 10.10.2024
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
See item V.4. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 55195*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 55195
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 55195*03
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 55195*03
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 55195*03
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA GMBH Deutschstraße 10 2025-AT-AUTO-EX-0-001786
Räder- und Reifenprüfung A-1230 Wien
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G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
AB E 5 5 1 9 5
366-0213-23-WIRD/N3
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH
A-1030 Wien
Art: Sonderrad 7 J X 19 H2
Typ: TKF9I
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
§22 55195*03
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
TKF9IHBA475E16D PCD108 ET47.5 ohne 108/5 63,4 47,5 750 2297 03/24
634
TKF9IHBP475E16D PCD108 ET47.5 ohne 108/5 63,4 47,5 750 2297 03/24
634
TKF9IHSA475E16D PCD108 ET47.5 ohne 108/5 63,4 47,5 750 2297 03/24
634
TKF9IHBA38ED651 PCD108 ET38 ohne 108/5 65,1 38 750 2297 03/24
TKF9IHBP38ED651 PCD108 ET38 ohne 108/5 65,1 38 750 2297 03/24
TKF9IHSA38ED651 PCD108 ET38 ohne 108/5 65,1 38 750 2297 03/24
TKF9I8BA38ED571 PCD112 ET38 ohne 112/5 57,1 38 750 2297 09/24
TKF9I8BA43ED571 PCD112 ET43 ohne 112/5 57,1 43 750 2297 03/24
TKF9I8BP38ED571 PCD112 ET38 ohne 112/5 57,1 38 750 2297 09/24
TKF9I8BP43ED571 PCD112 ET43 ohne 112/5 57,1 43 750 2297 03/24
TKF9I8SA38ED571 PCD112 ET38 ohne 112/5 57,1 38 750 2297 09/24
TKF9I8SA43ED571 PCD112 ET43 ohne 112/5 57,1 43 750 2297 03/24
TKF9I0BA35ED601 PCD114.3 ET35 ohne 114,3/5 60,1 35 750 2297 03/24
TKF9I0BP35ED601 PCD114.3 ET35 ohne 114,3/5 60,1 35 750 2297 03/24
TKF9I0SA35ED601 PCD114.3 ET35 ohne 114,3/5 60,1 35 750 2297 03/24
TKF9I0BA31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 114,3/5 66,1 31 750 2297 04/25
TKF9I0BA32ED661 PCD114.3 ET32 ohne 114,3/5 66,1 32 750 2297 03/24
TKF9I0BP31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 114,3/5 66,1 31 750 2297 04/25
TKF9I0BP32ED661 PCD114.3 ET32 ohne 114,3/5 66,1 32 750 2297 03/24
TKF9I0SA31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 114,3/5 66,1 31 750 2297 04/25
TKF9I0SA32ED661 PCD114.3 ET32 ohne 114,3/5 66,1 32 750 2297 03/24
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
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TKF9I0BA45ED671 PCD114.3 ET45 ohne 114,3/5 67,1 45 750 2297 03/24
TKF9I0BP45ED671 PCD114.3 ET45 ohne 114,3/5 67,1 45 750 2297 03/24
TKF9I0SA45ED671 PCD114.3 ET45 ohne 114,3/5 67,1 45 750 2297 03/24
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : ALCAR WHEELS GmbH
A-1030 Wien
Hersteller : ALCAR WHEELS GmbH
:
: A-1030 Wien
Handelsmarke : Dezent KF
Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Verchromung
Masse des Rades : ca. 11,7 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
§22 55195*03
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TKF9I0BA31ED661:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : TKF9I
Radausführung : -- : PCD114.3 ET45
Radgröße : -- : 7 J X 19 H2
Typzeichen : KBA 55195 : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 03/24
Herkunftsmerkmal : -- : MIG
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Die Kennzeichnung des Sonderrades erfolgt nicht über den Radtyp, sondern über die
Ausführungskennzeichnung.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
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II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Bes chreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-005850-C0-144 27.05.2025 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
§22 55195*03
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
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- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
§22 55195*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FORD TKF9IHBA475E16D634; 47,5 27.05.2025 liegt bei
TKF9IHBP475E16D634;
TKF9IHSA475E16D634
2 OPEL / VAUXHALL TKF9IHBA38ED651; 38 27.05.2025 liegt bei
TKF9IHBP38ED651;
TKF9IHSA38ED651
3 STELLANTIS TKF9IHBA38ED651; 38 27.05.2025 liegt bei
TKF9IHBP38ED651;
TKF9IHSA38ED651
4 PEUGEOT TKF9IHBA38ED651; 38 27.05.2025 liegt bei
TKF9IHBP38ED651;
TKF9IHSA38ED651
5 SKODA TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei
TKF9I8BP43ED571;
TKF9I8SA43ED571
6 VOLKSWAGEN TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei
§22 55195*03
TKF9I8BP43ED571;
TKF9I8SA43ED571
7 Jiangling Motor Holding Co.Ltd TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei
TKF9I8BP43ED571;
TKF9I8SA43ED571
8 AUDI TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei
TKF9I8BP43ED571;
TKF9I8SA43ED571
9 SEAT, S.A. TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei
TKF9I8BP43ED571;
TKF9I8SA43ED571
10 Gumpert Aiways Automobile GmbH TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei
TKF9I8BP43ED571;
TKF9I8SA43ED571
11 TOYOTA, TKF9I0BA35ED601; 35 27.05.2025 liegt bei
Toyota Motor Europe NV/SA, TKF9I0BP35ED601;
TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA TKF9I0SA35ED601
12 Nissan International S. A. TKF9I0BA32ED661; 32 27.05.2025 liegt bei
TKF9I0BP32ED661;
TKF9I0SA32ED661
13 RENAULT TKF9I0BA32ED661; 32 27.05.2025 liegt bei
TKF9I0BP32ED661;
TKF9I0SA32ED661
14 MAZDA, Mazda Motor Corporation TKF9I0BA45ED671; 45 27.05.2025 liegt bei
TKF9I0BP45ED671;
TKF9I0SA45ED671
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 7
15 HYUNDAI Motor Company, TKF9I0BA45ED671; 45 27.05.2025 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ), TKF9I0BP45ED671;
HYUNDAI MOTOR EUROPE TKF9I0SA45ED671
16 KIA TKF9I0BA45ED671; 45 27.05.2025 liegt bei
TKF9I0BP45ED671;
TKF9I0SA45ED671
17 MG TKF9I8BA38ED571; 38 27.05.2025 liegt bei
TKF9I8BP38ED571;
TKF9I8SA38ED571
18 Nissan International S. A. TKF9I0BA31ED661; 31 27.05.2025 liegt bei
TKF9I0BP31ED661;
TKF9I0SA31ED661
19 AUTOMOBILES DACIA S.A. TKF9I0BA31ED661; 31 27.05.2025 liegt bei
TKF9I0BP31ED661;
TKF9I0SA31ED661
20 AMPERE, RENAULT TKF9I0BA31ED661; 31 27.05.2025 liegt bei
TKF9I0BP31ED661;
TKF9I0SA31ED661
§22 55195*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 7
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Änderungen:
:Einzelheiten zum Antrag vom Datum 27.05.2025
:Es wird geändert
Verwendungsbereich der Anlagen 3 wurde aktualisiert.
:Es wird hinzugefügt
die Radausführung TKF9I0BP31ED661 (Anlage 18-20) kommt neu hinzu.
Anlagen 18,19,20 neu
§22 55195*03
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 27.05.2025
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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Fahrzeughersteller AMPERE, RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKF9I0BA31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 66,1 750 2297 04/25
TKF9I0BP31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 66,1 750 2297 04/25
TKF9I0SA31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 66,1 750 2297 04/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 55195*03
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AMPERE, RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RJL; RZG
Zubehör : OE-Mutter ww. ZMX1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RHN; (Kegelbund)
Zubehör : OE-Schraube
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RHN
Zubehör : OE-Schraube
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : P01; RFE; RCB
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RHN; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : RHN
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR7
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : RZG
110 Nm für Typ : RFE; RHN; RJL
120 Nm für Typ : P01
130 Nm für Typ : RCB; RHN
Verkaufsbezeichnung: ARKANA, MEGANE CONQUEST, ARKANA E-TECH, MEGANE CONQUEST
E-TECH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RJL e6*2018/858*00003*.. 69 - 116 215/50R19 93 Frontantrieb;
225/45R19 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
§22 55195*03
74U; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 205/55R19 97 Fahrzeuge mit
215/50R19 93 5HA Befestigung M12x1,5;
225/50R19 96 11A; 26P ESPACE; mit
235/50R19 99 11A; 24M; 26B; 26N Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 74U; 765; 77E
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 205/55R19 97 Fahrzeuge mit
215/50R19 93 5HA Befestigung M14x1,5;
225/50R19 96 11A; 26P ESPACE; mit
235/50R19 99 11A; 24M; 26B; 26N Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74U; 765; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 205/55R19 97 Fahrzeuge mit
215/50R19 93 Befestigung M14x1,5;
225/50R19 96 11A; 26P AUSTRAL; mit
235/50R19 99 11A; 245; 248; 26B; Radhausverbreiterung
26N (Flap) Serie;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74U; 765; 77E
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 205/55R19 97V Fahrzeuge mit
215/50R19 93 Befestigung M12x1,5;
225/50R19 96 11A; 245; 26P AUSTRAL; mit
235/50R19 99 11A; 24J; 26B; 26N; Radhausverbreiterung
27H (Flap) Serie;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 74U; 765; 77E
§22 55195*03
Verkaufsbezeichnung: KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 225/45R19 92 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74U
Verkaufsbezeichnung: KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 140 225/55R19 103 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0269*.. 235/50R19 99 12I 51A; 7MN; 71C; 71K;
235/55R19 101 12A 721; 725; 73C; 74C;
245/50R19 101 11A; 12A; 248 74U
255/50R19 103 11A; 12A; 245; 248;
26P; 27I
Verkaufsbezeichnung: MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
E-TECH ELECTRIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RCB e2*2018/858*00018*.. 55 195/55R19 94 11A; 26N; 27H MEGANE E-TECH;
215/50R19 93 11A; 26N; 27H Frontantrieb; Elektro;
225/45R19 92 11A; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT 5 E-TECH ELECTRIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P01 e2*2018/858*00093*.. 78 HL 195/45R19 91 RENAULT 5 E-TECH
ELECTRIC; M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Frontantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 55195*03
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 55195*03
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 55195*03
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RHN
Genehm.Nr.: e9*2018/858*30002*..
Handelsbez.: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 310 y = 380 HA
27I x = 260 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55195*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 380 30 HA
27H x = 310 y = 380 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RZG
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0269*..
Handelsbez.: KOLEOS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
§22 55195*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RHN
Genehm.Nr.: e9*2018/858*30002*..
Handelsbez.: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 310 y = 350 HA
27I x = 260 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55195*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 350 30 HA
27H x = 310 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RCB
Genehm.Nr.: e2*2018/858*00018*..
Handelsbez.: MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
E-TECH ELECTRIC
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 260 y = 320 30 HA
26N x = 270 y = 260 8 VA
26J x = 270 y = 260 30 VA
27H x = 260 y = 320 8 HA
§22 55195*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RZG
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3255*..
Handelsbez.: KOLEOS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
§22 55195*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.