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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7 J x 19 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 55195*03




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 19 H2


               Genehmigungsnummer: 55195*03
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     ALCAR Wheels GmbH
                     AT-1030 Wien

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     TKF9I
                                                                                             elektronisch gesiegelt
                                                                                             Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                             Typgenehmigung
                                                                                             08:19:20 UTC
                                                                                             25.06.2025
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 55195*03
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 55195*03




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     27.05.2025

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0213-23-WIRD/N3
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 55195*03
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 20

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 55195*03




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the versions
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 55195*03
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       23.06.2025
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
§22 55195*03




                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 55195*03
               Approval No.


               Ausgabedatum:        03.05.2024                 letztes Änderungsdatum: 23.06.2025
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0213-23-WIRD                                                  17.04.2024
                     366-0213-23-WIRD/N1                                               21.10.2024
                     366-0213-23-WIRD/N2                                               20.02.2025
                     366-0213-23-WIRD/N3                                               27.05.2025
§22 55195*03




                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     TKF9I                                                             06.10.2023
                     TKF9I                                                             10.10.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See item V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 55195*03

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 55195

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 55195*03




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 55195*03

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 55195*03




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               TÜV AUSTRIA GMBH                    Deutschstraße 10            2025-AT-AUTO-EX-0-001786
               Räder- und Reifenprüfung            A-1230 Wien




                                                                                                                           Seite: 1 von 7


                    G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
                                                AB E 5 5 1 9 5
                                                           366-0213-23-WIRD/N3

               Antragsteller:                             ALCAR WHEELS GmbH

                                                          A-1030 Wien
               Art:                                       Sonderrad 7 J X 19 H2
               Typ:                                       TKF9I

               Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
               den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               0.       Hinweise
               Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
               I.       Übersicht
               Ausführung                 Ausführungsbezeichnung                      Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
§22 55195*03




                                                                                      kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                          Kennzeichnung        Kennzeichnung          in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                          Rad                  Zentrierring           -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
               TKF9IHBA475E16D            PCD108 ET47.5        ohne                       108/5     63,4   47,5     750    2297     03/24
               634
               TKF9IHBP475E16D            PCD108 ET47.5        ohne                       108/5     63,4   47,5     750    2297     03/24
               634
               TKF9IHSA475E16D            PCD108 ET47.5        ohne                       108/5     63,4   47,5     750    2297     03/24
               634
               TKF9IHBA38ED651            PCD108 ET38          ohne                       108/5     65,1     38     750    2297     03/24
               TKF9IHBP38ED651            PCD108 ET38          ohne                       108/5     65,1     38     750    2297     03/24
               TKF9IHSA38ED651            PCD108 ET38          ohne                       108/5     65,1     38     750    2297     03/24
               TKF9I8BA38ED571            PCD112 ET38          ohne                       112/5     57,1     38     750    2297     09/24
               TKF9I8BA43ED571            PCD112 ET43          ohne                       112/5     57,1     43     750    2297     03/24
               TKF9I8BP38ED571            PCD112 ET38          ohne                       112/5     57,1     38     750    2297     09/24
               TKF9I8BP43ED571            PCD112 ET43          ohne                       112/5     57,1     43     750    2297     03/24
               TKF9I8SA38ED571            PCD112 ET38          ohne                       112/5     57,1     38     750    2297     09/24
               TKF9I8SA43ED571            PCD112 ET43          ohne                       112/5     57,1     43     750    2297     03/24
               TKF9I0BA35ED601            PCD114.3 ET35        ohne                     114,3/5     60,1     35     750    2297     03/24
               TKF9I0BP35ED601            PCD114.3 ET35        ohne                     114,3/5     60,1     35     750    2297     03/24
               TKF9I0SA35ED601            PCD114.3 ET35        ohne                     114,3/5     60,1     35     750    2297     03/24
               TKF9I0BA31ED661            PCD114.3 ET31        ohne                     114,3/5     66,1     31     750    2297     04/25
               TKF9I0BA32ED661            PCD114.3 ET32        ohne                     114,3/5     66,1     32     750    2297     03/24
               TKF9I0BP31ED661            PCD114.3 ET31        ohne                     114,3/5     66,1     31     750    2297     04/25
               TKF9I0BP32ED661            PCD114.3 ET32        ohne                     114,3/5     66,1     32     750    2297     03/24
               TKF9I0SA31ED661            PCD114.3 ET31        ohne                     114,3/5     66,1     31     750    2297     04/25
               TKF9I0SA32ED661            PCD114.3 ET32        ohne                     114,3/5     66,1     32     750    2297     03/24




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2                                   Radtyp: TKF9I
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 27.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               TKF9I0BA45ED671        PCD114.3 ET45          ohne                     114,3/5        67,1    45   750   2297     03/24
               TKF9I0BP45ED671        PCD114.3 ET45          ohne                     114,3/5        67,1    45   750   2297     03/24
               TKF9I0SA45ED671        PCD114.3 ET45          ohne                     114,3/5        67,1    45   750   2297     03/24
               I.1.     Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                     : ALCAR WHEELS GmbH

                                                  A-1030 Wien
               Hersteller                        : ALCAR WHEELS GmbH
                                                 :
                                                 : A-1030 Wien
               Handelsmarke                      : Dezent KF
               Art der Sonderräder               :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
               Korrosionsschutz                  : Verchromung
               Masse des Rades                   : ca. 11,7 kg
               I.2.     Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
§22 55195*03




               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TKF9I0BA31ED661:

                                                     : Außenseite                             : Innenseite
               Radtyp                                : --                                     : TKF9I
               Radausführung                         : --                                     : PCD114.3 ET45
               Radgröße                              : --                                     : 7 J X 19 H2
               Typzeichen                            : KBA 55195                              : --
               Einpreßtiefe                          : --                                     : ET45
               Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                              : z.B. 03/24
               Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MIG
               Gießereikennzeichnung                 : --                                     : HS
               Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
               Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : DEZENT
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               Die Kennzeichnung des Sonderrades erfolgt nicht über den Radtyp, sondern über die
               Ausführungskennzeichnung.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2                                 Radtyp: TKF9I
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               II.      Sonderradprüfung
               Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
               und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
               II.1.    Felge
               Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
               Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
               Unterlagen überein.
               II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
               Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Bes chreibung des
               Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
               II.3.    Festigkeitsprüfung:
               Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
               Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
               Technischer Bericht      RP-005850-C0-144                 27.05.2025    TÜV NORD
               III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
§22 55195*03




               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.   Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.      Zusammenfassung:
               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
               Bedenken.
               Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2                                 Radtyp: TKF9I
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
               ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.


               - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
               fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
§22 55195*03




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2                                    Radtyp: TKF9I
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 27.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               V.       Unterlagen und Anlagen:
               V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
               ergänzt:
               Anl Hersteller                                        Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
               age                                                                                                          Hinweise
                 1 FORD                                              TKF9IHBA475E16D634;            47,5    27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9IHBP475E16D634;
                                                                     TKF9IHSA475E16D634
                    2 OPEL / VAUXHALL                                TKF9IHBA38ED651;               38      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9IHBP38ED651;
                                                                     TKF9IHSA38ED651
                    3 STELLANTIS                                     TKF9IHBA38ED651;               38      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9IHBP38ED651;
                                                                     TKF9IHSA38ED651
                    4 PEUGEOT                                        TKF9IHBA38ED651;               38      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9IHBP38ED651;
                                                                     TKF9IHSA38ED651
                    5 SKODA                                          TKF9I8BA43ED571;               43      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9I8BP43ED571;
                                                                     TKF9I8SA43ED571
                    6 VOLKSWAGEN                                     TKF9I8BA43ED571;               43      27.05.2025      liegt bei
§22 55195*03




                                                                     TKF9I8BP43ED571;
                                                                     TKF9I8SA43ED571
                    7 Jiangling Motor Holding Co.Ltd                 TKF9I8BA43ED571;               43      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9I8BP43ED571;
                                                                     TKF9I8SA43ED571
                    8 AUDI                                           TKF9I8BA43ED571;               43      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9I8BP43ED571;
                                                                     TKF9I8SA43ED571
                    9 SEAT, S.A.                                     TKF9I8BA43ED571;               43      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9I8BP43ED571;
                                                                     TKF9I8SA43ED571
                10 Gumpert Aiways Automobile GmbH                    TKF9I8BA43ED571;               43      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9I8BP43ED571;
                                                                     TKF9I8SA43ED571
                11 TOYOTA,                                           TKF9I0BA35ED601;               35      27.05.2025      liegt bei
                              Toyota Motor Europe NV/SA,             TKF9I0BP35ED601;
                   TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA                         TKF9I0SA35ED601
                12 Nissan International S. A.                        TKF9I0BA32ED661;               32      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9I0BP32ED661;
                                                                     TKF9I0SA32ED661
                13 RENAULT                                           TKF9I0BA32ED661;               32      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9I0BP32ED661;
                                                                     TKF9I0SA32ED661
                14 MAZDA, Mazda Motor Corporation                    TKF9I0BA45ED671;               45      27.05.2025      liegt bei
                                                                     TKF9I0BP45ED671;
                                                                     TKF9I0SA45ED671




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2                                Radtyp: TKF9I
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                   Stand: 27.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 7
                15 HYUNDAI Motor Company,                        TKF9I0BA45ED671;               45      27.05.2025      liegt bei
                           HYUNDAI MOTOR (CZ),                   TKF9I0BP45ED671;
                   HYUNDAI MOTOR EUROPE                          TKF9I0SA45ED671
                16 KIA                                           TKF9I0BA45ED671;               45      27.05.2025      liegt bei
                                                                 TKF9I0BP45ED671;
                                                                 TKF9I0SA45ED671
                17 MG                                            TKF9I8BA38ED571;               38      27.05.2025      liegt bei
                                                                 TKF9I8BP38ED571;
                                                                 TKF9I8SA38ED571
                18 Nissan International S. A.                    TKF9I0BA31ED661;               31      27.05.2025      liegt bei
                                                                 TKF9I0BP31ED661;
                                                                 TKF9I0SA31ED661
                19 AUTOMOBILES DACIA S.A.                        TKF9I0BA31ED661;               31      27.05.2025      liegt bei
                                                                 TKF9I0BP31ED661;
                                                                 TKF9I0SA31ED661
                20 AMPERE, RENAULT                               TKF9I0BA31ED661;               31      27.05.2025      liegt bei
                                                                 TKF9I0BP31ED661;
                                                                 TKF9I0SA31ED661
§22 55195*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2                                    Radtyp: TKF9I
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 27.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               V.2.    Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.    Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
               V.4.    Änderungen:
               :Einzelheiten zum Antrag vom                                                          Datum       27.05.2025

               :Es wird geändert
                Verwendungsbereich der Anlagen 3 wurde aktualisiert.
               :Es wird hinzugefügt
                die Radausführung TKF9I0BP31ED661 (Anlage 18-20) kommt neu hinzu.
                Anlagen 18,19,20 neu
§22 55195*03




               Fleischer

               Sachverständiger
               Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
               Wien, 27.05.2025
               KUB




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                           Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Fahrzeughersteller              AMPERE, RENAULT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 31
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKF9I0BA31ED661         PCD114.3 ET31          ohne                        66,1                     750      2297    04/25
               TKF9I0BP31ED661         PCD114.3 ET31          ohne                        66,1                     750      2297    04/25
               TKF9I0SA31ED661         PCD114.3 ET31          ohne                        66,1                     750      2297    04/25
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55195*03




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AMPERE, RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RJL; RZG
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZMX1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RHN; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RHN
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : P01; RFE; RCB
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJB1




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                            Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 27.05.2025
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RHN; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR7


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : RHN
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR7


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm   für   Typ : RZG
                                                            110 Nm   für   Typ : RFE; RHN; RJL
                                                            120 Nm   für   Typ : P01
                                                            130 Nm   für   Typ : RCB; RHN
               Verkaufsbezeichnung:     ARKANA, MEGANE CONQUEST, ARKANA E-TECH, MEGANE CONQUEST
                                        E-TECH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               RJL         e6*2018/858*00003*.. 69 - 116 215/50R19 93                    Frontantrieb;
                                                         225/45R19 92                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
§22 55195*03




                                                                                         74U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                           Auflagen zu Reifen    Auflagen
               RHN          e9*2018/858*30002*.. 96  205/55R19 97                                           Fahrzeuge mit
                                                     215/50R19 93                     5HA                   Befestigung M12x1,5;
                                                     225/50R19 96                     11A; 26P              ESPACE; mit
                                                     235/50R19 99                     11A; 24M; 26B; 26N    Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74D; 74U; 765; 77E
               RHN            e9*2018/858*30002*.. 96           205/55R19      97                           Fahrzeuge mit
                                                                215/50R19      93     5HA                   Befestigung M14x1,5;
                                                                225/50R19      96     11A; 26P              ESPACE; mit
                                                                235/50R19      99     11A; 24M; 26B; 26N    Radhausverbreiterung
                                                                                                            (Flap) Serie;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74U; 765; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                       Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.05.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RHN          e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 205/55R19 97                                  Fahrzeuge mit
                                                          215/50R19 93                                  Befestigung M14x1,5;
                                                          225/50R19 96          11A; 26P                AUSTRAL; mit
                                                          235/50R19 99          11A; 245; 248; 26B;     Radhausverbreiterung
                                                                                26N                     (Flap) Serie;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; 765; 77E
               RHN           e9*2018/858*30002*.. 96 - 116   205/55R19   97V                            Fahrzeuge mit
                                                             215/50R19   93                             Befestigung M12x1,5;
                                                             225/50R19   96     11A; 245; 26P           AUSTRAL; mit
                                                             235/50R19   99     11A; 24J; 26B; 26N;     Radhausverbreiterung
                                                                                27H                     (Flap) Serie;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 74U; 765; 77E
§22 55195*03




               Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 225/45R19 92                                    Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74U

               Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RZG          e11*2007/46*3255*.., 96 - 140 225/55R19      103    12O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                            e6*2007/46*0269*..            235/50R19      99     12I                     51A; 7MN; 71C; 71K;
                                                          235/55R19      101    12A                     721; 725; 73C; 74C;
                                                          245/50R19      101    11A; 12A; 248           74U
                                                          255/50R19      103    11A; 12A; 245; 248;
                                                                                26P; 27I

               Verkaufsbezeichnung:     MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
                                        E-TECH ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen          Auflagen zu Reifen Auflagen
               RCB         e2*2018/858*00018*.. 55    195/55R19 94    11A; 26N; 27H      MEGANE E-TECH;
                                                      215/50R19 93    11A; 26N; 27H      Frontantrieb; Elektro;
                                                      225/45R19 92    11A; 26N; 27H      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 74U; 77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                       Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.05.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT 5 E-TECH ELECTRIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
               P01          e2*2018/858*00093*.. 78   HL 195/45R19 91                                   RENAULT 5 E-TECH
                                                                                                        ELECTRIC; M. zusätz.
                                                                                                        Radabdeckung Achse 2
                                                                                                        (Flap); Frontantrieb;
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 55195*03




                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                        Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.05.2025
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               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 55195*03




                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                        Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.05.2025
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                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 55195*03




               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                       Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.05.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     RHN
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*30002*..
                      Handelsbez.:     AUSTRAL, ESPACE, RAFALE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 310              y = 380                  HA
                            27I                     x = 260              y = 330                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55195*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 310        y = 380            30                HA
                            27H                  x = 310        y = 380             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                       Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.05.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     RZG
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0269*..
                      Handelsbez.:     KOLEOS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
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                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                       Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 11

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     RHN
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*30002*..
                      Handelsbez.:     AUSTRAL, ESPACE, RAFALE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 310              y = 350                  HA
                            27I                     x = 260              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
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                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 310        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 310        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                       Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.05.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                     Hersteller:      RENAULT
                     Fahrzeugtyp:     RCB
                     Genehm.Nr.:      e2*2018/858*00018*..
                     Handelsbez.:     MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
               E-TECH ELECTRIC

                      Variante(n):


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 260        y = 320            30                HA
                            26N                  x = 270        y = 260             8                VA
                            26J                  x = 270        y = 260            30                VA
                            27H                  x = 260        y = 320             8                HA
§22 55195*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
               ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT                                       Radtyp: TKF9I
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.05.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      RENAULT
                      Fahrzeugtyp:     RZG
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3255*..
                      Handelsbez.:     KOLEOS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
§22 55195*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.