Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7 J x 19 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 55195*03 special wheels for passenger cars 7 J x 19 H2 Genehmigungsnummer: 55195*03 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: ALCAR Wheels GmbH AT-1030 Wien 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: TKF9I elektronisch gesiegelt Kraftfahrt-Bundesamt Typgenehmigung 08:19:20 UTC 25.06.2025 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 55195*03 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 55195*03 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 27.05.2025 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0213-23-WIRD/N3 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 55195*03 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ nur gemäß The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in accordance with Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 20 und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden. and under the specified conditions mentioned there. 10. Bemerkungen: Remarks: §22 55195*03 Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application Aktualisierung der Ausführungen Update of the versions Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 55195*03 Approval number: 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 23.06.2025 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Anlagen: §22 55195*03 Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 55195*03 Approval No. Ausgabedatum: 03.05.2024 letztes Änderungsdatum: 23.06.2025 Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 366-0213-23-WIRD 17.04.2024 366-0213-23-WIRD/N1 21.10.2024 366-0213-23-WIRD/N2 20.02.2025 366-0213-23-WIRD/N3 27.05.2025 §22 55195*03 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date TKF9I 06.10.2023 TKF9I 10.10.2024 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes See item V.4. of the test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 55195*03 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor- schrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 55195 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig- ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 55195*03 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig- te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer- den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset- zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi- gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge- ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge- nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 55195*03 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros- ecuted. §22 55195*03 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as- signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com- ply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin- dered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg. TÜV AUSTRIA GMBH Deutschstraße 10 2025-AT-AUTO-EX-0-001786 Räder- und Reifenprüfung A-1230 Wien Seite: 1 von 7 G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R AB E 5 5 1 9 5 366-0213-23-WIRD/N3 Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH A-1030 Wien Art: Sonderrad 7 J X 19 H2 Typ: TKF9I Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig §22 55195*03 kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum TKF9IHBA475E16D PCD108 ET47.5 ohne 108/5 63,4 47,5 750 2297 03/24 634 TKF9IHBP475E16D PCD108 ET47.5 ohne 108/5 63,4 47,5 750 2297 03/24 634 TKF9IHSA475E16D PCD108 ET47.5 ohne 108/5 63,4 47,5 750 2297 03/24 634 TKF9IHBA38ED651 PCD108 ET38 ohne 108/5 65,1 38 750 2297 03/24 TKF9IHBP38ED651 PCD108 ET38 ohne 108/5 65,1 38 750 2297 03/24 TKF9IHSA38ED651 PCD108 ET38 ohne 108/5 65,1 38 750 2297 03/24 TKF9I8BA38ED571 PCD112 ET38 ohne 112/5 57,1 38 750 2297 09/24 TKF9I8BA43ED571 PCD112 ET43 ohne 112/5 57,1 43 750 2297 03/24 TKF9I8BP38ED571 PCD112 ET38 ohne 112/5 57,1 38 750 2297 09/24 TKF9I8BP43ED571 PCD112 ET43 ohne 112/5 57,1 43 750 2297 03/24 TKF9I8SA38ED571 PCD112 ET38 ohne 112/5 57,1 38 750 2297 09/24 TKF9I8SA43ED571 PCD112 ET43 ohne 112/5 57,1 43 750 2297 03/24 TKF9I0BA35ED601 PCD114.3 ET35 ohne 114,3/5 60,1 35 750 2297 03/24 TKF9I0BP35ED601 PCD114.3 ET35 ohne 114,3/5 60,1 35 750 2297 03/24 TKF9I0SA35ED601 PCD114.3 ET35 ohne 114,3/5 60,1 35 750 2297 03/24 TKF9I0BA31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 114,3/5 66,1 31 750 2297 04/25 TKF9I0BA32ED661 PCD114.3 ET32 ohne 114,3/5 66,1 32 750 2297 03/24 TKF9I0BP31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 114,3/5 66,1 31 750 2297 04/25 TKF9I0BP32ED661 PCD114.3 ET32 ohne 114,3/5 66,1 32 750 2297 03/24 TKF9I0SA31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 114,3/5 66,1 31 750 2297 04/25 TKF9I0SA32ED661 PCD114.3 ET32 ohne 114,3/5 66,1 32 750 2297 03/24 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 TKF9I0BA45ED671 PCD114.3 ET45 ohne 114,3/5 67,1 45 750 2297 03/24 TKF9I0BP45ED671 PCD114.3 ET45 ohne 114,3/5 67,1 45 750 2297 03/24 TKF9I0SA45ED671 PCD114.3 ET45 ohne 114,3/5 67,1 45 750 2297 03/24 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : ALCAR WHEELS GmbH A-1030 Wien Hersteller : ALCAR WHEELS GmbH : : A-1030 Wien Handelsmarke : Dezent KF Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Verchromung Masse des Rades : ca. 11,7 kg I.2. Radanschluss siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. §22 55195*03 eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TKF9I0BA31ED661: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : TKF9I Radausführung : -- : PCD114.3 ET45 Radgröße : -- : 7 J X 19 H2 Typzeichen : KBA 55195 : -- Einpreßtiefe : -- : ET45 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 03/24 Herkunftsmerkmal : -- : MIG Gießereikennzeichnung : -- : HS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. Die Kennzeichnung des Sonderrades erfolgt nicht über den Radtyp, sondern über die Ausführungskennzeichnung. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Bes chreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Technischer Bericht RP-005850-C0-144 27.05.2025 TÜV NORD III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen §22 55195*03 Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. §22 55195*03 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FORD TKF9IHBA475E16D634; 47,5 27.05.2025 liegt bei TKF9IHBP475E16D634; TKF9IHSA475E16D634 2 OPEL / VAUXHALL TKF9IHBA38ED651; 38 27.05.2025 liegt bei TKF9IHBP38ED651; TKF9IHSA38ED651 3 STELLANTIS TKF9IHBA38ED651; 38 27.05.2025 liegt bei TKF9IHBP38ED651; TKF9IHSA38ED651 4 PEUGEOT TKF9IHBA38ED651; 38 27.05.2025 liegt bei TKF9IHBP38ED651; TKF9IHSA38ED651 5 SKODA TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei TKF9I8BP43ED571; TKF9I8SA43ED571 6 VOLKSWAGEN TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei §22 55195*03 TKF9I8BP43ED571; TKF9I8SA43ED571 7 Jiangling Motor Holding Co.Ltd TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei TKF9I8BP43ED571; TKF9I8SA43ED571 8 AUDI TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei TKF9I8BP43ED571; TKF9I8SA43ED571 9 SEAT, S.A. TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei TKF9I8BP43ED571; TKF9I8SA43ED571 10 Gumpert Aiways Automobile GmbH TKF9I8BA43ED571; 43 27.05.2025 liegt bei TKF9I8BP43ED571; TKF9I8SA43ED571 11 TOYOTA, TKF9I0BA35ED601; 35 27.05.2025 liegt bei Toyota Motor Europe NV/SA, TKF9I0BP35ED601; TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA TKF9I0SA35ED601 12 Nissan International S. A. TKF9I0BA32ED661; 32 27.05.2025 liegt bei TKF9I0BP32ED661; TKF9I0SA32ED661 13 RENAULT TKF9I0BA32ED661; 32 27.05.2025 liegt bei TKF9I0BP32ED661; TKF9I0SA32ED661 14 MAZDA, Mazda Motor Corporation TKF9I0BA45ED671; 45 27.05.2025 liegt bei TKF9I0BP45ED671; TKF9I0SA45ED671 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 15 HYUNDAI Motor Company, TKF9I0BA45ED671; 45 27.05.2025 liegt bei HYUNDAI MOTOR (CZ), TKF9I0BP45ED671; HYUNDAI MOTOR EUROPE TKF9I0SA45ED671 16 KIA TKF9I0BA45ED671; 45 27.05.2025 liegt bei TKF9I0BP45ED671; TKF9I0SA45ED671 17 MG TKF9I8BA38ED571; 38 27.05.2025 liegt bei TKF9I8BP38ED571; TKF9I8SA38ED571 18 Nissan International S. A. TKF9I0BA31ED661; 31 27.05.2025 liegt bei TKF9I0BP31ED661; TKF9I0SA31ED661 19 AUTOMOBILES DACIA S.A. TKF9I0BA31ED661; 31 27.05.2025 liegt bei TKF9I0BP31ED661; TKF9I0SA31ED661 20 AMPERE, RENAULT TKF9I0BA31ED661; 31 27.05.2025 liegt bei TKF9I0BP31ED661; TKF9I0SA31ED661 §22 55195*03 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 19 H2 Radtyp: TKF9I Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen V.4. Änderungen: :Einzelheiten zum Antrag vom Datum 27.05.2025 :Es wird geändert Verwendungsbereich der Anlagen 3 wurde aktualisiert. :Es wird hinzugefügt die Radausführung TKF9I0BP31ED661 (Anlage 18-20) kommt neu hinzu. Anlagen 18,19,20 neu §22 55195*03 Fleischer Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017 Wien, 27.05.2025 KUB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller AMPERE, RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 31 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKF9I0BA31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 66,1 750 2297 04/25 TKF9I0BP31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 66,1 750 2297 04/25 TKF9I0SA31ED661 PCD114.3 ET31 ohne 66,1 750 2297 04/25 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55195*03 Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AMPERE, RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RJL; RZG Zubehör : OE-Mutter ww. ZMX1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RHN; (Kegelbund) Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RHN Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : P01; RFE; RCB Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RHN; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR7 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RHN Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR7 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : RZG 110 Nm für Typ : RFE; RHN; RJL 120 Nm für Typ : P01 130 Nm für Typ : RCB; RHN Verkaufsbezeichnung: ARKANA, MEGANE CONQUEST, ARKANA E-TECH, MEGANE CONQUEST E-TECH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJL e6*2018/858*00003*.. 69 - 116 215/50R19 93 Frontantrieb; 225/45R19 92 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; §22 55195*03 74U; 77E Verkaufsbezeichnung: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RHN e9*2018/858*30002*.. 96 205/55R19 97 Fahrzeuge mit 215/50R19 93 5HA Befestigung M12x1,5; 225/50R19 96 11A; 26P ESPACE; mit 235/50R19 99 11A; 24M; 26B; 26N Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 765; 77E RHN e9*2018/858*30002*.. 96 205/55R19 97 Fahrzeuge mit 215/50R19 93 5HA Befestigung M14x1,5; 225/50R19 96 11A; 26P ESPACE; mit 235/50R19 99 11A; 24M; 26B; 26N Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 205/55R19 97 Fahrzeuge mit 215/50R19 93 Befestigung M14x1,5; 225/50R19 96 11A; 26P AUSTRAL; mit 235/50R19 99 11A; 245; 248; 26B; Radhausverbreiterung 26N (Flap) Serie; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 765; 77E RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 205/55R19 97V Fahrzeuge mit 215/50R19 93 Befestigung M12x1,5; 225/50R19 96 11A; 245; 26P AUSTRAL; mit 235/50R19 99 11A; 24J; 26B; 26N; Radhausverbreiterung 27H (Flap) Serie; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74U; 765; 77E §22 55195*03 Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 225/45R19 92 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U Verkaufsbezeichnung: KOLEOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 140 225/55R19 103 12O 10B; 11B; 11G; 11H; e6*2007/46*0269*.. 235/50R19 99 12I 51A; 7MN; 71C; 71K; 235/55R19 101 12A 721; 725; 73C; 74C; 245/50R19 101 11A; 12A; 248 74U 255/50R19 103 11A; 12A; 245; 248; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC E-TECH ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RCB e2*2018/858*00018*.. 55 195/55R19 94 11A; 26N; 27H MEGANE E-TECH; 215/50R19 93 11A; 26N; 27H Frontantrieb; Elektro; 225/45R19 92 11A; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: RENAULT 5 E-TECH ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P01 e2*2018/858*00093*.. 78 HL 195/45R19 91 RENAULT 5 E-TECH ELECTRIC; M. zusätz. Radabdeckung Achse 2 (Flap); Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder §22 55195*03 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die §22 55195*03 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. §22 55195*03 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RHN Genehm.Nr.: e9*2018/858*30002*.. Handelsbez.: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 310 y = 380 HA 27I x = 260 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55195*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 310 y = 380 30 HA 27H x = 310 y = 380 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RZG Genehm.Nr.: e6*2007/46*0269*.. Handelsbez.: KOLEOS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA §22 55195*03 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RHN Genehm.Nr.: e9*2018/858*30002*.. Handelsbez.: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 310 y = 350 HA 27I x = 260 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55195*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 310 y = 350 30 HA 27H x = 310 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RCB Genehm.Nr.: e2*2018/858*00018*.. Handelsbez.: MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC E-TECH ELECTRIC Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 320 30 HA 26N x = 270 y = 260 8 VA 26J x = 270 y = 260 30 VA 27H x = 260 y = 320 8 HA §22 55195*03 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195 ANLAGE: 20 AMPERE, RENAULT Radtyp: TKF9I Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RZG Genehm.Nr.: e11*2007/46*3255*.. Handelsbez.: KOLEOS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA §22 55195*03 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.