Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 11
Fahrzeughersteller RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKF9I0BA32ED661 PCD114.3 ET32 ohne 66,1 750 2297 03/24
TKF9I0BP32ED661 PCD114.3 ET32 ohne 66,1 750 2297 03/24
TKF9I0SA32ED661 PCD114.3 ET32 ohne 66,1 750 2297 03/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 55195*03
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RZG; RJL
Zubehör : OE-Mutter ww. ZMX1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RHN; RFE; RCB
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RJB
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : RHN
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJMM
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : RZG
110 Nm für Typ : RFE; RHN; RJB; RJL
130 Nm für Typ : RCB; RHN
Verkaufsbezeichnung: ARKANA, MEGANE CONQUEST, ARKANA E-TECH, MEGANE CONQUEST
E-TECH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RJL e6*2018/858*00003*.. 69 - 116 215/50R19 93 Frontantrieb;
225/45R19 92 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74U; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 205/55R19 97 124 Fahrzeuge mit
215/50R19 93 124; 5HA Befestigung M12x1,5;
225/50R19 96 11A; 12A; 26P ESPACE; mit
235/50R19 99 11A; 12A; 247; 26B Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55195*03
51A; 7PS; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 765; 77E
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 205/55R19 97 124 Fahrzeuge mit
215/50R19 93 124; 5HA Befestigung M14x1,5;
225/50R19 96 11A; 12A; 26P ESPACE; mit
235/50R19 99 11A; 12A; 247; 26B Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PS; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74U; 765; 77E
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 205/55R19 97V 124 Fahrzeuge mit
215/50R19 93 124 Befestigung M12x1,5;
225/50R19 96 11A; 12A; 245; 26P AUSTRAL; mit
235/50R19 99 11A; 12A; 245; 26B; Radhausverbreiterung
27H (Flap) Serie;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PS; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 765; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RHN e9*2018/858*30002*.. 96 - 116 205/55R19 97 124 Fahrzeuge mit
215/50R19 93 124 Befestigung M14x1,5;
225/50R19 96 11A; 12A; 26P AUSTRAL; mit
235/50R19 99 11A; 12A; 245; 26B Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7PS; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74U; 765; 77E
Verkaufsbezeichnung: KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 225/45R19 92 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74U
Verkaufsbezeichnung: KOLEOS
§22 55195*03
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RZG e11*2007/46*3255*.., 96 - 140 225/55R19 103 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*2007/46*0269*.. 235/50R19 99 12I 51A; 7MN; 71C; 71K;
235/55R19 101 12A 721; 725; 73C; 74C;
245/50R19 101 12A 74U
255/50R19 103 11A; 12A; 248; 26P;
27I
Verkaufsbezeichnung: MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
E-TECH ELECTRIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RCB e2*2018/858*00018*.. 55 195/55R19 94 11A; 26N MEGANE E-TECH;
215/50R19 93 11A; 26N; 27H Frontantrieb; Elektro;
225/45R19 92 11A; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7PS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74U; 77E
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RJB e2*2007/46*0684*.. 67 - 116 215/50R19 93 MITSUBISHI ASX;
225/45R19 92 Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RJB e2*2007/46*0684*.. 67 - 116 225/45R19 92 MITSUBISHI ASX;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74U; 77E
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CAPTUR, CAPTUR E-TECH PLUG-IN HYBRID, CAPTUR E-TECH
HYBRID, SYMBIOZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RJB e2*2007/46*0684*.. 67 - 116 225/45R19 92 RENAULT CAPTUR;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74U; 77E
Auflagen
§22 55195*03
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 11
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlic h
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55195*03
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürz e und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 11
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§22 55195*03
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den A usführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 11
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RHN
Genehm.Nr.: e9*2018/858*30002*..
Handelsbez.: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 310 y = 350 HA
27I x = 260 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55195*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 310 y = 350 30 HA
27H x = 310 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 11
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RCB
Genehm.Nr.: e2*2018/858*00018*..
Handelsbez.: MEGANE - E TECH 100 % ELECTRIC, MEGANE - E TECH ELECTRIC; SCENIC
E-TECH ELECTRIC
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 260 30 VA
27H x = 260 y = 320 8 HA
27F x = 260 y = 320 30 HA
26N x = 270 y = 260 8 VA
§22 55195*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 11
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RZG
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3255*..
Handelsbez.: KOLEOS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
§22 55195*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 11
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RHN
Genehm.Nr.: e9*2018/858*30002*..
Handelsbez.: AUSTRAL, ESPACE, RAFALE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 310 y = 380 HA
27I x = 260 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55195*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 310 y = 380 30 HA
27H x = 310 y = 380 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0213-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55195
ANLAGE: 13 RENAULT Radtyp: TKF9I
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 27.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 11
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RZG
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0269*..
Handelsbez.: KOLEOS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 300 HA
27B x = 300 y = 350 HA
§22 55195*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.