Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
ANLAGE: 16 SEAT Radtyp: TKF7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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Fahrzeughersteller SEAT, SEAT, S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKF78BA41EO571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2251 02/24
TKF78BP41EO571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2251 02/24
TKF78SA41EO571 PCD112 ET41 ohne 57,1 730 2251 02/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 55151*03
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL; 1P; 1PN; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
140 Nm für Typ : KL; KN; 5FP
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 24J; 52J Altea 4 Freetrack;
225/45R17 91 Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
77E
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET; Nicht Altea Freetrack;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24M; 12A; 51A; 573; 71C;
51J 71K; 721; 725; 73C;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 22P; 24C; 24M 74C; 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
ANLAGE: 16 SEAT Radtyp: TKF7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 24J; 52J Altea Freetrack;
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
77E
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 11A; 24J; 52J Altea 4 Freetrack;
225/45R17 91 Allradantrieb;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
77E
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET; Nicht Altea Freetrack;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
63 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24M; 12A; 51A; 573; 71C;
51J 71K; 721; 725; 73C;
63 - 147 225/45R17 91 11A; 22P; 24C; 24M 74C; 76S; 77E
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 11A; 24J; 52J Altea Freetrack;
§22 55151*03
225/45R17 91 Frontantrieb;
225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
77E
Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 215/50R17 91 Allradantrieb;
215/55R17 94 Frontantrieb;
215/60R17 96 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R17 97 721; 725; 73C; 74C;
235/50R17 96 11A; 245 76S; 77E
235/55R17 99 11A; 245
245/45R17 95
245/50R17 99 11A; 24J; 248
255/50R17 101 11A; 24J; 248
5FP e9*2007/46*6394*.. 221 215/55R17 94 ATECA CUPRA;
215/60R17 96 Allradantrieb;
225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12A; 51A; 71C; 71K;
235/50R17 96 11A; 245 721; 725; 73C; 74C;
235/55R17 99 11A; 245 76S; 77E
245/45R17 95
245/50R17 99 11A; 24J; 248
255/50R17 101 11A; 24J; 248
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
ANLAGE: 16 SEAT Radtyp: TKF7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 12A; 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 12A; 51J Frontantrieb;
75 - 155 225/45R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76S;
77E; MAO
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 155 205/50R17 93 12A; 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 215/45R17 91 12A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 12T; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76S;
77E; MAO
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 51J Frontantrieb;
215/45R17 87Y 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G;
5ET; 51J 11H; 12A; 51A; 71C;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 71K; 721; 725; 73C;
51J 74C; 76S; 77E
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 24C;
§22 55151*03
24D
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 205/45R17 88 ab
e9*2007/46*0094*01;
205/50R17 89 11A; 245; 248; 26P; nicht Leon X-Perience;
27H Kombi; 3-türig; 5-
215/45R17 87 11A; 245; 248; 26P türig; Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 205/50R17 89 11A; 27H Leon X-Perience;
205/55R17 91 11A; 27H Allradantrieb;
215/45R17 87W 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
215/55R17 94 11A; 27H 721; 725; 73C; 74C;
225/45R17 91 11A; 27H 76S; 77E
235/45R17 94 11A; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
ANLAGE: 16 SEAT Radtyp: TKF7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 205/45R17 88 Cupra; nicht Leon X-
205/50R17 89 11A; 26P; 27H Perience; Kombi; 3-
215/45R17 91 11A; 26P türig; 5-türig; Mit
195 - 221 225/45R17 91 11A; 26P; 27H Radhausverbreiterung
235/45R17 94 11A; 245; 26P; 27H Serie; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76S; 77E
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 205/50R17 89 11A; 27H Leon X-Perience;
205/55R17 91 11A; 27H Frontantrieb;
215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
215/55R17 94 11A; 27H 721; 725; 73C; 74C;
225/45R17 91 11A; 27H 76S; 77E
235/45R17 94 11A; 27H
Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 205/45R17 88 12N; 5FE nicht Cupra Leon;
§22 55151*03
205/50R17 89 12N Kombi; Schrägheck;
215/45R17 91 12I Allradantrieb;
215/50R17 91 11A; 12A; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
66 - 140 225/45R17 91 12Q Hybrid;
235/45R17 94 11A; 12A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
140 205/45R17 M+S 12N; 52J 51A; 71C; 71K; 721;
205/50R17 M+S 12N; 52J 725; 73C; 74C; 76S;
215/45R17 M+S 12I; 52J 77E
215/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 26P;
52J
KL e9*2007/46*3167*.. 110 - 140 205/45R17 M+S 12N; 52J Leon Cupra; Leon
205/50R17 M+S 12N; 52J Cupra Sportstourer;
215/45R17 M+S 12I; 52J Kombi; Schrägheck;
215/50R17 M+S 11A; 12A; 248; 26P; Allradantrieb;
52J Frontantrieb; inkl.
225/45R17 91 12Q Hybrid;
235/45R17 94 11A; 12A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76S;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
ANLAGE: 16 SEAT Radtyp: TKF7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 147 215/65R17 99 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 99 12A; 51A; 71C; 71K;
225/65R17 102 721; 725; 73C; 74C;
235/60R17 102 76S; 77E
110 - 180 215/65R17 M+S 52J
225/60R17 M+S 52J
225/65R17 M+S 52J
235/60R17 M+S 52J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 55151*03
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
ANLAGE: 16 SEAT Radtyp: TKF7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
§22 55151*03
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
ANLAGE: 16 SEAT Radtyp: TKF7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehme n.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
§22 55151*03
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubvent ilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
§22 55151*03
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KL
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3167*..
Handelsbez.: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 265 y = 265 VA
26P x = 215 y = 215 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 265 y = 265 20 VA
§22 55151*03
26N x = 265 y = 265 8 VA
27F x = 275 y = 275 20 HA
27H y = 275 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
§22 55151*03
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
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ANLAGE: 16 SEAT Radtyp: TKF7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.07.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 10 VA
§22 55151*03
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 310 30 HA
27H x = 300 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.