Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                     Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 15

                               Fahrzeughersteller              SKODA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 41
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKF78BA41EO571          PCD112 ET41            ohne                        57,1                     730      2251    02/24
               TKF78BP41EO571          PCD112 ET41            ohne                        57,1                     730      2251    02/24
               TKF78SA41EO571          PCD112 ET41            ohne                        57,1                     730      2251    02/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55151*03




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 3T; 5E; 5L
                                                            140 Nm für Typ : NS; NU; NZ; PS; 3T
                Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                NU           e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 205/55R17          95      11A; 245                 inkl. SCOUT;
                                                         205/60R17          93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17          95      11A;   245; 248          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         215/55R17          94      11A;   245; 248          721; 725; 73C; 74C;
                                                         215/60R17          96      11A;   245; 248          76S; 77E
                                                         225/50R17          94      11A;   24J; 248
                                                         225/55R17          97      11A;   24J; 248
                                                         235/50R17          96      11A;   241; 246; 248
                                                         235/55R17          99      11A;   241; 246; 248
                                                         245/45R17          95      11A;   24J; 248
                                                         245/50R17          99      11A;   24C; 244



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 15

               Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NS           e8*2007/46*0249*..   85 - 147 215/65R17     99                              Allradantrieb;
                                                           225/60R17    99                              Frontantrieb;
                                                           225/65R17    101                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/60R17    102                             12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                           245/55R17    102                             71K; 721; 725; 73C;
                                                 176 - 180 215/65R17    M+S     52J                     74C; 75I; 76S; 77E
               PS           e8*2018/858*00107*.. 195       215/65R17    M+S     52J                     Allradantrieb;
                                                           225/60R17    M+S     52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        75I; 76S; 77E
               PS            e8*2018/858*00107*.. 110 - 150 215/65R17 99                                Allradantrieb;
                                                              225/60R17 99                              Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        75I; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 55151*03




               1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W        11A; 22Q; 24J; 24M;     Limousine;
                             e11*2007/46*0012*..                                5FM; 51J                Frontantrieb;
                                                            215/45R17 91        11A; 22P; 24J; 51J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   55 - 147 225/45R17 91        11A; 22Q; 24J; 24M      12A; 51A; 573; 71C;
                                                            235/45R17 93        11A; 22H; 22Q; 24C;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                24M                     74C; 77E
               1Z            e11*2001/116*0230*.., 55 - 118   205/50R17 89W     11A; 22L; 22Q; 24J;     nicht Octavia Scout;
                             e11*2007/46*0012*..                                24M; 5FM; 51J           Kombi; Allradantrieb;
                                                              215/45R17 91      11A; 22M; 22P; 24J;     Frontantrieb;
                                                                                51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   55 - 147 205/50R17 93        11A; 22L; 22Q; 24J;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                            M+S                 24M; 5FM; 51J; 52J      71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/45R17 91        11A; 22L; 22Q; 24J;     74C; 77E
                                                                                24M
                                                              235/45R17 93      11A; 22H; 22L; 22Q;
                                                                                24C; 24M
               1Z            e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91       11A; 24J; 52J           Nur Octavia Scout;
                             e11*2007/46*0012*..
                                                              205/55R17 91      11A; 22M; 22P;   24J;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                52J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              215/50R17 91      11A; 22M; 22P;   24J;   721; 725; 73C; 74C;
                                                                                24M; 52J                77E
                                                              225/45R17 91      11A; 24J; 52J
                                                              225/50R17 94      11A; 22M; 22P;   24J;
                                                                                24M
                                                              235/45R17 94      11A; 22M; 22P;   24J;
                                                                                24M




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5E           e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 205/45R17      88W    5FE                     ab
                            e11*2007/46*0244*..,          205/50R17      91     11A; 27I                e11*2007/46*0243*01;
                            e8*2007/46*0318*..            215/45R17      91     11A; 27I                ab
                                                          225/45R17      91     11A; 27I                e11*2007/46*0244*01;
                                                          235/45R17      94     11A; 27I                nicht Octavia Scout;
                                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S; 77E
               5E            e11*2007/46*0243*.., 81 - 140   205/45R17   88                             Octavia Scout;
                                                             M+S
                             e8*2007/46*0318*..              205/50R17   89                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R17   91                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             215/45R17   87W                            721; 725; 73C; 74C;
                                                             215/45R17   91                             77E
                                                             225/45R17   91

               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
§22 55151*03




               NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 150 205/50R17 93  11A; 26P                          inkl. Octavia Scout;
                                                        205/55R17 95  11A; 26P                          inkl. Octavia RS;
                                                        215/50R17 95  11A; 26P                          Kombilimousine;
                                                        215/55R17 94  11A; 26P                          Limousine;
                                                        225/50R17 94  11A; 248; 26B; 26N                Allradantrieb;
                                                        235/45R17 94  11A; 26P                          Frontantrieb; inkl.
                                                        235/50R17 96  11A; 245; 248; 26B;               Hybrid;
                                                                      26N                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/45R17 95  11A; 248; 26B; 26N                12A; 51A; 71C; 71K;
                                               81 - 195 205/50R17 M+S 11A; 26P; 52J                     721; 725; 73C; 74C;
                                                        205/55R17 M+S 11A; 26P; 52J                     76S; 77E
                                                        215/50R17 M+S 11A; 26P; 52J
                                                        215/55R17 M+S 11A; 26P; 52J
                                                        225/50R17 M+S 11A; 248; 26B; 26N;
                                                                      52J
                                                        235/45R17 M+S 11A; 26P; 52J
                                                        235/50R17 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                                      26N; 52J
                                                        245/45R17 M+S 11A; 248; 26B; 26N;
                                                                      52J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NZ           e8*2018/858*00106*.. 110 - 195 215/50R17 95         12Q                     nicht Scout; nicht
                                                           215/55R17 94         12Q; 5HI                Hochstands-
                                                           215/55R17 98         12Q                     /Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 7UJ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S; 77E
               NZ            e8*2018/858*00106*.. 110 - 195 215/50R17 95        12Q                     nicht Scout;
                                                              215/55R17 94      12Q; 5HI                Hochstands-
                                                              215/55R17 98      12Q                     /Schlechtwegefahrwerk;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 7UJ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S; 77E
               3T            e11*2001/116*0326*.., 88 - 206   215/50R17 92                              inkl. Superb Scout;
                             e8*2007/46*0317*..
§22 55151*03




                                                              215/55R17   94                            ab
                                                              225/50R17   94                            e11*2001/116*0326*32;
                                                              225/55R17   97                            Kombi; Limousine;
                                                              235/50R17   96    11A; 26P; 27P           Allradantrieb;
                                                              245/45R17   95                            Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S; 77E
               3T            e11*2001/116*0326*.., 77 - 191   225/45R17 94      11A; 24J; 24M           bis
                             e11*2007/46*0014*..
                                                              235/45R17 94      11A; 21P; 24J; 24M      e11*2001/116*0326*31;
                                                                                                        Stufenheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7HB;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76S; 77E
               3T            e11*2001/116*0326*.., 77 - 191   205/50R17 93Y     11A; 245; 51J           bis
                             e11*2007/46*0014*..
                                                              225/45R17 94      11A; 245                e11*2001/116*0326*31;
                                                              235/45R17 94      11A; 21P; 245; 248      Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 7HB;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76S; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     YETI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17             51G; 52J                Allradantrieb;
                            e11*2007/46*0034*..           215/50R17     95      11A; 24N; 51J           Frontantrieb;
                                                          215/55R17     94      11A; 24N; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R17     94                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                          225/50R17     94      11A; 24J; 248           71K; 721; 725; 73C;
                                                          235/45R17     94      11A; 24N                74C; 77E
                                                          245/45R17     95      11A; 24J; 248


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 55151*03




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 15
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 55151*03




               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kot flügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                  Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 15
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglic hen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 55151*03




                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile F ahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                  Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 15
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 55151*03




                    Achslast von 1160kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprec hen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                  Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 15
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7HB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e11*2001/116*0326*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7UJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 3WA 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 55151*03




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 15


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     5E
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0243*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                      Variante(n):     ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 170              y = 250                  HA
                            27I                     x = 120              y = 200                  HA
                            26B                     x = 220              y = 275                  VA
                            26P                     x = 170              y = 225                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55151*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 170        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 170        y = 250            30                HA
                            26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                            26N                  x = 220        y = 275            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     3T
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0326*..
                      Handelsbez.:     SUPERB

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 300              y = 300                  HA
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55151*03




                            27F                  x = 300        y = 300            23                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 300            23                VA
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     3T
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0317*..
                      Handelsbez.:     SUPERB

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 300              y = 300                  HA
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55151*03




                            27F                  x = 300        y = 300            23                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 300            23                VA
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     5E
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0318*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 170              y = 250                  HA
                            27I                     x = 120              y = 200                  HA
                            26B                     x = 220              y = 275                  VA
                            26P                     x = 170              y = 225                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55151*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 170        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 170        y = 250            30                HA
                            26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                            26N                  x = 220        y = 275            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     5E
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0244*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 170              y = 250                  HA
                            27I                     x = 120              y = 200                  HA
                            26B                     x = 220              y = 275                  VA
                            26P                     x = 170              y = 225                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55151*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 170        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 170        y = 250            30                HA
                            26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                            26N                  x = 220        y = 275            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-23-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55151
               ANLAGE: 18 SKODA                                                 Radtyp: TKF7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     NX
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0355*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 280              y = 270                  HA
                            27I                     x = 230              y = 220                  HA
                            26B                     x = 300              y = 240                  VA
                            26P                     x = 250              y = 190                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55151*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  y = 280        y = 270            10                HA
                            27H                  y = 280        y = 270             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 240            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 240             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen