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							               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                      Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.03.2024
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 37
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKFF7BP37ED651          PCD110 ET37            ohne                        65,1                     725      2260    02/24
               TKFF7SA37ED651          PCD110 ET37            ohne                        65,1                     725      2260    02/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55155*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : S-D; Z-C/SW; A-H/Monocab/V; A-H/Monocab; A-H/C; Z-C/S;
                                                            S-D MONOCAB B/ V; A-H; A-H/SW; Z-C; A-H/Monocab-CNG;
                                                            S-D/MONOCAB B; X01Monocab; J96; J96/Kombi
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : T98/NB; T98/CNG; VECTRA/SW; VECTRA/CAR, VECTRA;
                                                            T98MONOCAB; T98C; T98/KOMBI; T98; Z02 / Z18XE; VECTRA/LIM
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18        85      QFA; 5EG                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18        85W     QFA; 5EG                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                           215/40R18        89      QFA                      721; 725; 73C; 74D;
                                                           225/40R18                51G                      4HS
                                                           225/40R18        88      QFA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85          QFA; 5EG                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 55 - 147 215/40R18 85W         QFA; 5EG                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                          215/40R18 89          QFA                     721; 725; 73C; 74D;
                                                          225/40R18             51G                     4HS
                                                          225/40R18 88          QFA

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/40R18 85           QFA; 5EG                Cabrio; Coupe;
                                                55 - 110 225/40R18 88           QFA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                55 - 147 215/40R18 85W          QFA; 5EG                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                         215/40R18 89           QFA                     721; 725; 73C; 74D;
                                                         225/40R18              51G                     4HS
                                                         225/40R18 88W          QFA
               A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177      225/40R18              51G                     Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        4HS

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
§22 55155*00




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18     85      QFA; 5EG                10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18     85W     QFA; 5EG                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                          215/40R18     89      QFA                     721; 725; 73C; 74D;
                                                          225/40R18             51G                     4HS
                                                          225/40R18     88W     QFA

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87             11A; 21B; 22B; 22L;     Limousine; Stufenheck;
                             e1*98/14*0086*..                                   24J; 24M                Schrägheck;
               T98/NB        e1*97/27*0101*..,              225/40R18 88        11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0101*..                                   24J; 24M; 54A           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  62 - 108 225/35R18 83W        11A; 21B; 22B; 22L;     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                24J; 24M; 5DW           915
                                                  62 - 147 225/35R18 83Y        11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                24J; 24M; 5DW
               T98/CNG       e1*2001/116*0216*.. 60 - 147   225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 24J;     Kombi;
               T98/KOMBI     e1*97/27*0087*..,                                  24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0087*..               225/40R18 88        11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24M; 54A                721; 725; 73C; 74D;
                                                  62 - 108 225/35R18 83W        11A; 21B; 22B; 24J;     915; 4R3
                                                                                24M; 5DW




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W            11A; 21B; 22B; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                24J; 24M; 5DW           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  74 - 147 215/40R18 85W        11A; 21P; 22I; 22M;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24J; 24M; 5EG           721; 725; 73C; 74D
                                                            225/35R18 83Y       11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                24J; 24M; 5DW
                                                            225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  215/35R18 84W              11A; 22H; 22M; 24M      nur Opel Corsa D OPC;
                                                     215/40R18 85W              11A; 21P; 22H; 22M;     bis
                                                                                24M                     e1*2001/116*0379*29;
                                                            225/35R18 87        11A; 21P; 22H; 22M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 24M                12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 77E; 4AC; 4CO
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        215/35R18 80W       11A; 248; 26P; 27H      Adam-S;
                                                            215/40R18 85        11A; 248; 26P; 27H      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/35R18 83        11A; 248; 26P; 27H      12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
§22 55155*00




                                                                                                        74D; 77E; 4AC; 4CO
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W        11A; 248; 26B; 26N      Corsa-E; ab
                                                                                                        e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 77E; 4AC; 4CO

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89                                    10B; 11G; 11H; 12A;
               D/MONOCA                                 225/40R18               51G                     51A; 7BP; 71C; 71K;
               BB
                                                        225/40R18 88            5FE                     721; 725; 73C; 74D
                                                        225/40R18 92

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103     215/40R18 89                                10B; 11G; 11H; 12A;
               MONOCAB                                      225/40R18           51G                     51A; 7BP; 71C; 71K;
               B/ V                                         225/40R18 88        5FE                     721; 725; 73C; 74D
                                                            225/40R18 92

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen  Auflagen
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 74            215/35R18 84        11A; 21M; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24D; 24J; 5EA       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74D



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.03.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W             5FE                     nicht Fz schlechte
               R, VECTRA
                                              74 - 155 225/40R18 92W                                    Strassen;
                                                       225/45R18                51G; 52A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        4IQ
               Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 129    225/40R18 88W      5FE                     nicht Fz schlechte
                                                    74 - 184 225/40R18 92W                              Strassen;
                                                             225/45R18          51G; 52A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        4IQ

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88             11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*..,                                  24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0030*..       55 - 125 225/40R18 88W      11A; 21B; 22B; 24J;     721; 725; 73C; 74D
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..,                                  24M
                             e1*98/14*0044*..
§22 55155*00




               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W        11A; 22L; 5FE           nicht Fz schlechte
               Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92         11A; 22L                Strassen;
                             e11*2001/116*0235*..
               Z18XE                                        225/45R18           11A; 22L; 51G; 52A      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7IA; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 4R4
               Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 129    225/40R18 88W      11A;   22L; 5FE         nicht Fz schlechte
                                                    74 - 184 225/40R18 92       11A;   22L              Strassen;
                                                    74 - 206 225/40R18 92Y      11A;   22L              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R18          11A;   22L; 51G; 52A    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        4IQ

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W             5FE                     nicht Fz schlechte
                                              74 - 155 225/40R18 92W                                    Strassen;
                                                       225/45R18                51G; 52A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        4IQ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W          5FE                     nicht Fz schlechte
                                                74 - 184 225/40R18 92W                                  Strassen;
                                                74 - 206 225/40R18 92Y                                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                         225/45R18              51G; 52A                11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 4IQ

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W         QF1; 5FM                10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18             51G                     12A; 51A; 52R; 71C;
                                                          225/40R18 92W         QF1; 5GM                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 4AC; 4IQ
               A-            e1*2001/116*0325*.., 177       225/40R18           51G                     Nur Zafira OPC;
               H/Monocab     e1*2007/46*0497*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 4AC; 4IQ
               A-            e1*2001/116*0378*.. 69 - 110   225/40R18 92                                10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab-                                                                               12A; 51A; 52R; 71C;
               CNG
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
§22 55155*00




                                                                                                        74D; 4AC; 4IQ

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W           QF1; 5FM                10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab/V                              225/40R18               51G                     12A; 51A; 52R; 71C;
                                                        225/40R18 92W           QF1; 5GM                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 4AC; 4IQ

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98MONOC e1*98/14*0110*..       63 - 147 225/40R18 88W           11A; 21B; 22B; 22F;     Nur Zafira A OPC und
               AB                                                               22N; 24J; 24M           Edition;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 11
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 55155*00




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.03.2024
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                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an di e
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 55155*00




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am E nde dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.03.2024
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               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4HS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               4IQ)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                      Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               4R3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               4R4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 55155*00




                    Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
               52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.03.2024
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               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprec hen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
§22 55155*00




                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7IA)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
                      geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
               QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                    Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                    225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
               QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                    (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                    225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                    haben.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.03.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):     Adam, Adam-S

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 400                  VA
                            26P                     x = 230              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 280        y = 400            25                VA
§22 55155*00




                            26N                  x = 280        y = 400             8                VA
                            27F                  x = 240        y = 240            25                HA
                            27H                  x = 240        y = 240             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0216-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55155
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TKFF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.03.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
§22 55155*00




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.