Gutachten 366-0214-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55153 ANLAGE: 22 NISSAN Radtyp: TKF9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKF9J0BA40NED66 PCD114.3 ET40 ohne 66,1 725 2260 04/24 1 TKF9J0BP40NED66 PCD114.3 ET40 ohne 66,1 725 2260 04/24 1 TKF9J0SA40NED66 PCD114.3 ET40 ohne 66,1 725 2260 04/24 1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 55153*00 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T33; (Kegelbund) Zubehör : OE-Mutter ww. ZMX1 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T32; (Serie Kegelbund) Zubehör : OE-Mutter ww. ZMX1 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T31; F15; ZE1; FE0E; C13 Zubehör : OE-Mutter ww. ZMX1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : J12 Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NFK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0214-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55153 ANLAGE: 22 NISSAN Radtyp: TKF9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1 (26mm) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJB1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : FE0E; T31; T32; T33; ZE1 110 Nm für Typ : NFK 113 Nm für Typ : C13; J11; J12 118 Nm für Typ : F15 130 Nm für Typ : F15 Verkaufsbezeichnung: ARIYA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE0E e13*2018/858*00237*. 45 - 90 235/55R19 101 12T Allradantrieb; . 245/50R19 101 11A; 12A; 26P Frontantrieb; Elektro; 255/50R19 103 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 75I; 765 §22 55153*00 Verkaufsbezeichnung: NISSAN JUKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F15 e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 225/35R19 88 Schrägheck; 4-türig; e5*2007/46*1031*.. 81 - 160 225/40R19 89 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7FW; 7OE; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C F15 e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 225/35R19 88 Allradantrieb; e5*2007/46*1031*.. 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7FW; 7OE; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: Nissan Leaf Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1 e9*2007/46*6537*.. 90 225/35R19 88 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R19 89 11A; 26P 12A; 51A; 7MN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J11 e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 225/45R19 92 Allradantrieb; e5*2007/46*1029*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7MN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0214-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55153 ANLAGE: 22 NISSAN Radtyp: TKF9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R19 95 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C T32 e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 225/55R19 99 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AI Verkaufsbezeichnung: PULSAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 215/35R19 85 Frontantrieb; 225/35R19 88 11A; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4AI Verkaufsbezeichnung: Qashqai §22 55153*00 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J12 e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 235/45R19 95 121 Allradantrieb; 235/50R19 99 11A; 12A; 26P; 27H Frontantrieb; Hybrid; 245/45R19 98 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: TOWNSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NFK e2*2018/858*00024*.. 96 225/40R19 93 bis e2*2018/858*00024*03; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E NFK e2*2018/858*00024*.. 96 225/40R19 93 11A; 248; 5HA ab e2*2018/858*00024*04; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0214-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55153 ANLAGE: 22 NISSAN Radtyp: TKF9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: TOWNSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NFK e2*2018/858*00025*.. 51 - 96 225/40R19 93 11A; 248; 5HA ab e2*2018/858*00025*05; Frontantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E NFK e2*2018/858*00025*.. 51 - 96 225/40R19 93 bis e2*2018/858*00025*04; Frontantrieb; inkl. Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: X-TRAIL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T33 e13*2018/858*00293*. 116 - 120 235/55R19 101 12T Allradantrieb; . Frontantrieb; Hybrid; §22 55153*00 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 765 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0214-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55153 ANLAGE: 22 NISSAN Radtyp: TKF9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, §22 55153*00 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, us w.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser A nlage zu entnehmen. 4AI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0214-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55153 ANLAGE: 22 NISSAN Radtyp: TKF9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. §22 55153*00 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*0132*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 5Z H0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0214-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55153 ANLAGE: 22 NISSAN Radtyp: TKF9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: J12 Genehm.Nr.: e9*2018/858*11042*.. Handelsbez.: Qashqai Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 275 VA 26P x = 260 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 275 8 VA §22 55153*00 26J x = 310 y = 275 30 VA 27H x = 315 y = 290 8 HA 27F x = 315 y = 290 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0214-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55153 ANLAGE: 22 NISSAN Radtyp: TKF9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: ZE1 Genehm.Nr.: e9*2007/46*6537*.. Handelsbez.: Nissan Leaf Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55153*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0214-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55153 ANLAGE: 22 NISSAN Radtyp: TKF9J Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 08.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: FE0E Genehm.Nr.: e13*2018/858*00237*.. Handelsbez.: ARIYA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 290 y = 320 HA 27I x = 240 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55153*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 20 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.