Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               Gutachten 366-0214-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55153
               ANLAGE: 29 MAZDA                                                        Radtyp: TKF9J
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 08.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 1 von 7

                               Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 49,5
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               TKF9J0BA495ED67         PCD114.3 ET49.5        ohne                           67,1                     725      2260    04/24
               1
               TKF9J0BP495ED67         PCD114.3 ET49.5        ohne                           67,1                    725      2260     04/24
               1
               TKF9J0SA495ED67         PCD114.3 ET49.5        ohne                           67,1                    725      2260     04/24
               1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55153*00




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm   für   Typ : ER; ERE; GH; GHE; KE; KF; KFE; NC1; NC1E
                                                            120 Nm   für   Typ : BL; BLE
                                                            126 Nm   für   Typ : DJ1
                                                            140 Nm   für   Typ : BL
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19 99              122                        inkl. Mj.2015; nur CX-
                KF           e13*2007/46*1803*..           235/45R19 95              122                        5; Allradantrieb;
                                                           245/45R19 98              122                        Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                74C; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0214-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55153
               ANLAGE: 29 MAZDA                                                 Radtyp: TKF9J
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KFE          e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R19 99        122                       nur CX-5;
                                                          235/45R19 95        122                       Allradantrieb;
                                                          245/45R19 98        122                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/55R19          51G                       Allradantrieb;
               ERE          e13*2007/46*1109*..                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R19 85        11A; 24J; 24M; 54A        MX-5 "Softtop"; MX-5
               NC1E         e1*2001/116*0371*..                                                         "Roadster Coupe";
                                                                                                        Cabrio;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
§22 55153*00




                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/40R19 89                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BL           e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 225/35R19 88        11A; 26P                  ab Mj.2013; ab
                                                                                                        e11*2001/116*0262*10;
                                                                                                        (Typ BM/BN);
                                                                                                        Limousine; Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0214-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55153
               ANLAGE: 29 MAZDA                                                 Radtyp: TKF9J
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/35R19 88W 11A; 22I; 5FE                   bis Mj.2013;
               BLE          e13*2007/46*1071*..                                                         Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 191       225/35R19 88Y     11A; 22I; 5FE             bis Mj.2013;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 132 225/40R19 93                                   ab
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                                         e13*2007/46*1075*02;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2001/116*0448*06;
§22 55153*00




                                                                                                        bis Mj.2012;
                                                                                                        Stufenheck;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb; nur
                                                                                                        Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 136   225/40R19 93                                bis Mj.2012; Kombi;
               GHE           e13*2007/46*1075*..                                                        Frontantrieb; nur
                                                                                                        Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R19 99       122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                            235/45R19 95      122                       5; Allradantrieb;
                                                            245/45R19 98      122                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0214-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55153
               ANLAGE: 29 MAZDA                                                 Radtyp: TKF9J
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 136 225/40R19 93                                   nur bis
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                                         e13*2007/46*1075*01;
                                                                                                        nur bis
                                                                                                        e1*2001/116*0448*05;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb; nur
                                                                                                        Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
§22 55153*00




               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0214-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55153
               ANLAGE: 29 MAZDA                                                  Radtyp: TKF9J
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 55153*00




                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0214-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55153
               ANLAGE: 29 MAZDA                                                  Radtyp: TKF9J
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 7
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge z u beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 55153*00




                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0214-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 55153
               ANLAGE: 29 MAZDA                                                 Radtyp: TKF9J
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.05.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 7


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 55153*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.