Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKFSHBP42EO634 PCD108 ET42 ohne 63,4 825 2251 02/24 TKFSHSA42EO634 PCD108 ET42 ohne 63,4 825 2251 02/24 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55157*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M; M-2D Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B-2D; D; D-N2D; G; D-2D; A; B; F; A-2D Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : P; Z; X; U Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : M; M-2D 110 Nm für Typ : M 130 Nm für Typ : M 130 Nm ( nur V40 ) für Typ : M 140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F; G; P; U; X; Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: C30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET VOLVO C30 (Coupe); 73 - 169 205/50R17 89W 11A; 24J; 24M; 65H Frontantrieb; 215/45R17 87Y 11A; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 56G 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 74H; 76S; 77E 235/40R17 90 11A; 24J; 24M 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 110 - 187 225/55R17 12K; 51G nicht Cross Country; 225/55R17 97 11A; 12A; 26P Kombi; Limousine; 225/60R17 99 11A; 12A; 26P Allradantrieb; 235/50R17 96 11A; 12A; 26P Frontantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 12A; 26B; 26N 51A; 71C; 71K; 721; 245/55R17 102 11A; 12A; 26B; 26N 725; 73C; 74D; 74H; 255/45R17 98 11A; 12A; 26P 76S; 77E §22 55157*00 Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e4*2007/46*1315*.. 120 - 186 225/50R17 94 11A; 26N; 26P nur Limousine 225/55R17 97 11A; 26N; 26P Allradantrieb; nur 235/45R17 94 11A; 26P Limousine 235/50R17 96 11A; 26B; 26N Frontantrieb; 235/55R17 99 11A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R17 98 11A; 26B; 26N 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 11A; 22I; 24J; 24M; VOLVO S40, V50; 5ET Kombi; Limousine; 73 - 169 205/50R17 89W 11A; 22I; 24J; 24M; Frontantrieb; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; 74H; 77E; 4AE; 4DK 24M 235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 84 - 187 225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 248; VOLVO V40 26P CrossCountry; 235/45R17 94 11A; 24J Allradantrieb; 235/50R17 96 11A; 22P; 241; 246; Frontantrieb; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 248; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P 721; 725; 73C; 74A; 255/45R17 98 11A; 22P; 241; 246; 74H; 76S; 77E; 4AE; 248; 26P; 27H 4DK M e4*2001/116*0076*.. 84 - 187 215/45R17 91W VOLVO V40; 225/45R17 91W Frontantrieb; 235/40R17 90W 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R17 91W 11A; 22P; 24J; 248; 721; 725; 73C; 74A; 26P 74H; 76S; 77E; 4AE; 4DK M e4*2001/116*0076*.. 100 - 169 215/50R17 91 56G VOLVO C70 (Cabrio); 225/45R17 91 Frontantrieb; 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76S; 77E; 4AE; §22 55157*00 4DK M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET VOLVO C30 (Coupe); 73 - 169 205/50R17 89W 11A; 24J; 24M; 65H Frontantrieb; 215/45R17 87Y 11A; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 56G 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 74H; 76S; 77E; 4AE; 235/40R17 90 11A; 24J; 24M 4DK 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95 11A; 21P; 22I; 56G nicht S60 Cross 225/45R17 94 11A; 21P; 22I Country; nicht V60 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; Cross Country; Kombi; 248; 260; 54A Stufenheck; 235/40R17 94 11A; 21P; 22I Allradantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I Frontantrieb; 245/40R17 95 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 260 12A; 51A; 573; 71C; 245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 24J; 71K; 721; 725; 73C; 248; 260 74D; 74H; 76S; 77E; 4AE; 4DK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/55R17 97 11A; 26P; 27I S60 Cross Country; 235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26P; V60 Cross Country; 27B Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R17 101 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27B 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76S; 77E; 4AE; 4DK Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 225/50R17 94W 11A; 22I; 24J Allradantrieb; A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/45R17 94W Frontantrieb; 80 - 210 245/45R17 95 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 80 - 232 225/50R17 94Y 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 98 11A; 22I; 24J 721; 725; 73C; 74D; 235/45R17 94Y 74H; 76S; 77E; 4AE; 245/45R17 95Y 11A; 22I; 24J 4WE 245/45R17 99 11A; 22I; 24J §22 55157*00 Verkaufsbezeichnung: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G e9*2007/46*0093*.. 120 - 162 235/45R17 97 11A; 26P; 27I V60 Hybrid; V60 Plug in Hybrid; V60 Twin Engine; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74D; 74H; 76S; 4AE; 4DK Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97 11A; 24J; 51J VOLVO XC70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 225/60R17 99 11A; 24J; 51J Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/55R17 102 11A; 21P; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74D; 24M 74H; 76S; 77E; 4AE; 4DK B e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17 94 11A; 22I; 24J VOLVO V70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 235/45R17 94 11A; 22I Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 22I; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76S; 77E; 4AE; 4DK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: XC40, C40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 235/60R17 102 11A; 245; 26P XC40; nicht Elektro; 235/65R17 104 11A; 245; 26P inkl. Hybrid; 245/55R17 102 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 255/55R17 104 11A; 24J; 24M; 26B; 721; 725; 73C; 74D; 26N; 27I 74H; 76S; 77E 255/60R17 106 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27I Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/60R17 102 11A; 24J; 248 Allradantrieb; D-N2D e1*2007/46*0339*.. 235/65R17 104 11A; 24J; 248 Frontantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 245/65R17 107 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R17 106 11A; 22I; 24C; 244 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76S; 77E; 4AE; 4DK Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 55157*00 U e4*2007/46*1220*.. 110 - 187 235/65R17 104 11A; 245 XC60; 245/65R17 107 11A; 24J Niveauregulierung; 255/60R17 106 11A; 24J; 248 Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76S; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 55157*00 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch §22 55157*00 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4DK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems m it Sensoren Art. Nr.: 31341893 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4WE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 31341893 ( nur e9*2001/116*0057*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes §22 55157*00 Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom §22 55157*00 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: X Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*.. Handelsbez.: XC40, C40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 26P x = 150 y = 200 VA 26B x = 200 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55157*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA 26N x = 200 y = 250 8 VA 26J x = 200 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: Z Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*.. Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 270 VA 26P x = 245 y = 220 VA 27B x = 260 y = 305 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55157*00 27F x = 260 y = 305 20 HA 27H x = 260 y = 305 8 HA 26J x = 295 y = 270 28 VA 26N x = 295 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 280 VA 26P x = 190 y = 230 VA 27P x = 190 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55157*00 27H x = 240 y = 270 8 HA 27F x = 240 y = 270 13 HA 26N x = 240 y = 280 8 VA 26J x = 240 y = 280 27 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: G Genehm.Nr.: e9*2007/46*0093*.. Handelsbez.: V60 Hybrid, V60 Plug in Hybrid, V60 Twin Engine Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 370 VA 26P x = 300 y = 320 VA 27B x = 400 y = 350 HA 27I x = 360 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55157*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 370 5 VA 26N x = 350 y = 370 5 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55157*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0210-23-WIRD zur Erteilung der ABE 55157 ANLAGE: 3 VOLVO Radtyp: TKFS Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.03.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*.. Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 350 VA 26P x = 320 y = 300 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55157*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 300 15 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 370 y = 350 15 VA 26N x = 370 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.