Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 55156*02
special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2
Genehmigungsnummer: 55156*02
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
ALCAR Wheels GmbH
AT-1030 Wien
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
TKFG
Kraftfahrt-Bundesamt
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2
Genehmigungsnummer: 55156*02
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 55156*02
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
29.07.2025
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0207-23-WIRD/N2
Kraftfahrt-Bundesamt
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3
Genehmigungsnummer: 55156*02
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
Pkw“ nur gemäß
The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
accordance with
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 33
und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
and under the specified conditions mentioned there.
10. Bemerkungen:
Remarks:
§22 55156*02
Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
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4
Genehmigungsnummer: 55156*02
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 21.08.2025
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 55156*02
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 55156*02
Approval No.
Ausgabedatum: 23.04.2024 letztes Änderungsdatum: 21.08.2025
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0207-23-WIRD 28.03.2024
366-0207-23-WIRD/N1 19.12.2024
366-0207-23-WIRD/N2 29.07.2025
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
§22 55156*02
Information document No.: Date
TKFG 13.11.2023
TKFG 12.12.2024
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
See item V.4. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 55156*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 55156
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 55156*02
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 55156*02
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 55156*02
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA GMBH Deutschstraße 10 2025-AT-AUTO-EX-0-001789
Räder- und Reifenprüfung A-1230 Wien
Seite: 1 von 8
G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
AB E 5 5 1 5 6
366-0207-23-WIRD/N2
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH
A-1030 Wien
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: TKFG
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch n ach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen dieses Radtyps TKFG ist, sofern nicht explizit
ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den Verwendungsberei c hen bzgl. der
Rad-./Reifenkombinationen zu beachten.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
§22 55156*02
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
TKFGHBA55E16O6 PCD108 ET55 ohne 108/5 63,4 55 725 2254 02/24
34
TKFGHBP55E16O6 PCD108 ET55 ohne 108/5 63,4 55 725 2254 02/24
34
TKFGHSA55E16O6 PCD108 ET55 ohne 108/5 63,4 55 725 2254 02/24
34
TKFGHBA48EO651 PCD108 ET48 ohne 108/5 65,1 48 725 2254 02/24
TKFGHBP48EO651 PCD108 ET48 ohne 108/5 65,1 48 725 2254 02/24
TKFGHSA48EO651 PCD108 ET48 ohne 108/5 65,1 48 725 2254 02/24
TKFG8BA40EO571 PCD112 ET40 ohne 112/5 57,1 40 725 2254 02/24
TKFG8BA44EO571 PCD112 ET44 ohne 112/5 57,1 44 725 2254 02/24
TKFG8BA46EO571 PCD112 ET46 ohne 112/5 57,1 46 725 2254 02/24
TKFG8BP40EO571 PCD112 ET40 ohne 112/5 57,1 40 725 2254 02/24
TKFG8BP44EO571 PCD112 ET44 ohne 112/5 57,1 44 725 2254 02/24
TKFG8BP46EO571 PCD112 ET46 ohne 112/5 57,1 46 725 2254 02/24
TKFG8SA40EO571 PCD112 ET40 ohne 112/5 57,1 40 725 2254 02/24
TKFG8SA44EO571 PCD112 ET44 ohne 112/5 57,1 44 725 2254 02/24
TKFG8SA46EO571 PCD112 ET46 ohne 112/5 57,1 46 725 2254 02/24
TKFG8BA40AEO66 PCD112 ET40 ohne 112/5 66,6 40 725 2254 11/24
6
TKFG8BA54EO666 PCD112 ET54 ohne 112/5 66,6 54 725 2254 02/24
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: TKFG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 8
TKFG8BP40AEO66 PCD112 ET40 ohne 112/5 66,6 40 725 2254 11/24
6
TKFG8BP54EO666 PCD112 ET54 ohne 112/5 66,6 54 725 2254 02/24
TKFG8SA40AEO66 PCD112 ET40 ohne 112/5 66,6 40 725 2254 11/24
6
TKFG8SA54EO666 PCD112 ET54 ohne 112/5 66,6 54 725 2254 02/24
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : ALCAR WHEELS GmbH
A-1030 Wien
Hersteller : ALCAR WHEELS GmbH
:
: A-1030 Wien
Handelsmarke : Dezent KF
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 11,4 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
§22 55156*02
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TKFG8BA40AEO666:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : TKFG
Radausführung : -- : PCD108 ET55
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Typzeichen : KBA 55156 : --
Einpreßtiefe : -- : ET55
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 02/24
Herkunftsmerkmal : -- : MII
Gießereikennzeichnung : -- : CO
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: TKFG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 8
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise/Prüfberichte vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-005837-B0-144 19.12.2024 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
§22 55156*02
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährlei sten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: TKFG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 8
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
§22 55156*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: TKFG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FORD, FORD MOTOR TKFGHBA55E16O634; 55 29.07.2025 liegt bei
TKFGHBP55E16O634;
TKFGHSA55E16O634
2 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION TKFGHBA55E16O634; 55 29.07.2025 liegt bei
TKFGHBP55E16O634;
TKFGHSA55E16O634
3 PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES TKFGHBA48EO651; 48 29.07.2025 liegt bei
TKFGHBP48EO651;
TKFGHSA48EO651
4 CITROEN TKFGHBA48EO651; 48 29.07.2025 liegt bei
TKFGHBP48EO651;
TKFGHSA48EO651
5 STELLANTIS TKFGHBA48EO651; 48 29.07.2025 liegt bei
TKFGHBP48EO651;
TKFGHSA48EO651
6 PEUGEOT TKFGHBA48EO651; 48 29.07.2025 liegt bei
§22 55156*02
TKFGHBP48EO651;
TKFGHSA48EO651
7 VOLKSWAGEN TKFG8BA40EO571; 40 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP40EO571;
TKFG8SA40EO571
8 QUATTRO GmbH TKFG8BA40EO571; 40 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP40EO571;
TKFG8SA40EO571
9 SEAT, SEAT, S.A. TKFG8BA40EO571; 40 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP40EO571;
TKFG8SA40EO571
10 SKODA TKFG8BA40EO571; 40 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP40EO571;
TKFG8SA40EO571
11 FORD TKFG8BA40EO571; 40 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP40EO571;
TKFG8SA40EO571
12 AUDI AG TKFG8BA40EO571; 40 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP40EO571;
TKFG8SA40EO571
13 AUDI TKFG8BA40EO571; 40 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP40EO571;
TKFG8SA40EO571
14 MG TKFG8BA40EO571; 40 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP40EO571;
TKFG8SA40EO571
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: TKFG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 8
15 AUDI TKFG8BA44EO571; 44 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP44EO571;
TKFG8SA44EO571
16 VOLKSWAGEN TKFG8BA44EO571; 44 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP44EO571;
TKFG8SA44EO571
17 SKODA TKFG8BA44EO571; 44 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP44EO571;
TKFG8SA44EO571
18 MG TKFG8BA44EO571; 44 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP44EO571;
TKFG8SA44EO571
19 AUDI AG TKFG8BA44EO571; 44 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP44EO571;
TKFG8SA44EO571
20 FORD TKFG8BA44EO571; 44 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP44EO571;
TKFG8SA44EO571
21 SEAT, SEAT, S.A. TKFG8BA44EO571; 44 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP44EO571;
TKFG8SA44EO571
22 QUATTRO GmbH TKFG8BA44EO571; 44 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP44EO571;
TKFG8SA44EO571
§22 55156*02
23 AUDI TKFG8BA46EO571; 46 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP46EO571;
TKFG8SA46EO571
24 AUDI AG TKFG8BA46EO571; 46 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP46EO571;
TKFG8SA46EO571
25 QUATTRO GmbH TKFG8BA46EO571; 46 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP46EO571;
TKFG8SA46EO571
26 FORD TKFG8BA46EO571; 46 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP46EO571;
TKFG8SA46EO571
27 MG TKFG8BA46EO571; 46 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP46EO571;
TKFG8SA46EO571
28 VOLKSWAGEN TKFG8BA46EO571; 46 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP46EO571;
TKFG8SA46EO571
29 SEAT, SEAT, S.A. TKFG8BA46EO571; 46 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP46EO571;
TKFG8SA46EO571
30 SKODA TKFG8BA46EO571; 46 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP46EO571;
TKFG8SA46EO571
31 Bayerische Motorenwerke AG, TKFG8BA54EO666; 54 29.07.2025 liegt bei
BMW AG TKFG8BP54EO666;
TKFG8SA54EO666
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: TKFG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
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32 DAIMLER (D) TKFG8BA54EO666; 54 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP54EO666;
TKFG8SA54EO666
33 AUDI TKFG8BA40AEO666; 40 29.07.2025 liegt bei
TKFG8BP40AEO666;
TKFG8SA40AEO666
§22 55156*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: TKFG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Änderungen:
:Einzelheiten zum Antrag vom Datum 29.07.2025
:Es wird geändert
Verwendungsbereich der Anlagen 7,10,13,14,15,16,17,18,27,28,30, 31,33
wurde aktualisiert.
:Es wird hinzugefügt
Anlagen 5 neu
§22 55156*02
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 29.07.2025
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
ANLAGE: 31 BMW, BMW AG Radtyp: TKFG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
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Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 54
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKFG8BA54EO666 PCD112 ET54 ohne 66,6 725 2254 02/24
TKFG8BP54EO666 PCD112 ET54 ohne 66,6 725 2254 02/24
TKFG8SA54EO666 PCD112 ET54 ohne 66,6 725 2254 02/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 55156*02
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 235/45R18 94 11A; 248 BMW X2 (F39);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
ANLAGE: 31 BMW, BMW AG Radtyp: TKFG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 215/45R18 93 Schräghecklimousine;
225/40R18 91 Allradantrieb;
235/35R18 90 11A; 248 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F7 e1*2018/858*00397*.. 90 - 221 215/45R18 M+S 52J 2ER REIHE;
225/45R18 91 Allradantrieb;
235/45R18 94 Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
F7 e1*2018/858*00397*.. 90 - 221 215/45R18 M+S 52J 1ER REIHE;
225/45R18 91 Allradantrieb;
235/45R18 94 Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
§22 55156*02
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93 BMW Active Tourer
F45;
F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/40R18 92W 11A; 248 BMW Gran Tourer F46;
225/45R18 91W 11A; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; 4DL
F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 225/40R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 12A; 51A; 7NM; 7OO;
235/40R18 91 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
ANLAGE: 31 BMW, BMW AG Radtyp: TKFG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 215/45R18 93 CLUBMAN JOHN
COOPER
225/40R18 88W WORKS (F54); MINI
CLUBMAN F54;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; FGC;
4DA; 4DL
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 BMW Active Tourer
F45;
225/40R18 92W 11A; 248 BMW Gran Tourer F46;
225/45R18 91W 11A; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; 4DA;
4DL
§22 55156*02
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 215/45R18 93 CLUBMAN JOHN
COOPER
225/40R18 88W WORKS (F54); MINI
CLUBMAN F54;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NM; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; FGC;
4DL
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
ANLAGE: 31 BMW, BMW AG Radtyp: TKFG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 55156*02
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
ANLAGE: 31 BMW, BMW AG Radtyp: TKFG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.07.2025
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
§22 55156*02
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.