Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							               Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
               ANLAGE: 33 AUDI                                                      Radtyp: TKFG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 29.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 10

                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKFG8BA40AEO66          PCD112 ET40            ohne                        66,6                     725      2254    11/24
               6
               TKFG8BP40AEO66          PCD112 ET40            ohne                        66,6                    725      2254     11/24
               6
               TKFG8SA40AEO66          PCD112 ET40            ohne                        66,6                    725      2254     11/24
               6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55156*02




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                                            140 Nm für Typ : F2
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 225/45R18        91      52J                      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                           235/40R18        91      5GG; 51J                 Nicht A4 Allroad
                                                           235/45R18        94      51J; 54F                 Quattro; AUDI S4 bis
                                                           245/40R18        93      11A; 22I                 MJ2016; Kombi;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74C; 76O; 77E


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKFG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/45R18      91      52J                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                         235/40R18      91      51J                     Kombi; Frontantrieb;
                                                         235/45R18      94      51J; 54F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/40R18      93      11A; 22I                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76O; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 90 - 200  225/40R18    91Y                             Nicht A4 Allroad
                                                           225/45R18    91Y                             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                           235/45R18    94                              ab MJ2016; AUDI S4
                                                  90 - 260 245/40R18    93Y                             (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                  260      225/40R18    M+S     52J                     Limousine;
                                                           225/45R18    M+S     52J                     Allradantrieb;
                                                           235/45R18    M+S     52J                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 91   52J                            AUDI A4 bis MJ2015;
§22 55156*02




                                                          235/40R18 91   5GG; 51J                       Nicht A4 Allroad
                                                          235/45R18 94   51J; 54F                       Quattro; AUDI S4 bis
                                                          245/40R18 93   11A; 22I                       MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 90 - 200  225/40R18    91Y                             Nicht A4 Allroad
                                                           225/45R18    91Y                             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                           235/45R18    94                              ab MJ2016; AUDI S4
                                                  90 - 260 245/40R18    93Y                             (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                  260      225/40R18    M+S     52J                     Limousine;
                                                           225/45R18    M+S     52J                     Allradantrieb;
                                                           235/45R18    M+S     52J                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76O; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   225/45R18   91      52J                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/40R18   91      51J                     Limousine;
                                                            235/45R18   94      51J; 54F                Frontantrieb;
                                                            245/40R18   93      11A; 22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKFG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91   51J                            AUDI A4 bis MJ2015;
                                                          235/45R18 94   51J; 54F                       AUDI S4 bis MJ2016;
                                                100 - 245 225/45R18 91   52J                            Limousine;
                                                          245/40R18 93   11A; 22I                       Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   225/45R18   91      52J                     AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            235/40R18   91      51J                     Kombi; Frontantrieb;
                                                            235/45R18   94      51J; 54F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18   93      11A; 22I                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
               F2           e1*2007/46*1801*.. 270     235/45R18 M+S     12Q; 52J                       S5 Limousine; S5
                                                       245/45R18 M+S     12A; 52J                       Avant; Anzugsmoment
                                                                                                        f. 1-teilige Schraube
                                                                                                        160NM; Allradantrieb;
                                                                                                        Hybrid;
§22 55156*02




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 7UN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E
               F2            e1*2007/46*1801*..   110 - 150 225/50R18 99        12A                     A5 Limousine; A5
                                                            235/45R18 97        12Q                     Avant; nicht TFSi e;
                                                            245/45R18 100       12A                     Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 7UN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6 Limousine/Avant
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 270 225/55R18      102     12Q                     nicht TFSi e; A6
                                                         235/55R18      100     12A                     Limousine (C9); A6
                                                         245/50R18      100     11A; 12A; 26P           Avant (C9);
                                                         255/50R18      102     11A; 12A; 26P           Anzugsmoment f. 1-
                                                                                                        teilige Schraube
                                                                                                        160NM; Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                        Luftfederung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 7UN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 75I; 76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKFG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     A6 Limousine/Avant
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F2           e1*2007/46*1801*.. 150     225/55R18        102     12Q                     A6 Limousine (C9); A6
                                                       235/55R18        100     12A                     Avant (C9);
                                                       245/50R18        100     11A; 12A; 26P           Frontantrieb; nicht
                                                       255/50R18        102     11A; 12A; 26P           Hybrid; Luftfederung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BN; 7UN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 235/45R18 94     5HI; 52J                     A6; nicht A6 allroad
                                                100 - 245 225/50R18 95Y                                 quattro; Kombi;
                                                          235/45R18 98     52J                          Stufenheck;
                                                          235/50R18 97W                                 Allradantrieb;
                                                          245/45R18 96Y                                 Frontantrieb;
                                                          255/45R18 99     68H                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 75I; 76O; 77E
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/45R18 94         52J                     A7 Sportback; Coupe;
                                                            235/50R18 97                                4-türig;
§22 55156*02




                                                            245/45R18 96                                Allradantrieb;
                                                            255/45R18 99                                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R18 97                                 Nur A6 allroad
                                                            235/55R18           51G                     quattro;
                                                            245/50R18 100                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/45R18 99                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 75I; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94     5HI; 52J             A6; nicht A6 allroad
                                               100 - 245 225/50R18 95Y                         quattro; Kombi;
                                                         235/45R18 98     52J                  Stufenheck;
                                                         235/50R18 97W                         Allradantrieb;
                                                         245/45R18 96Y                         Frontantrieb;
                                                         255/45R18 99     68H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74C; 75I; 76O; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKFG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/45R18 94     52J                  A7 Sportback; Coupe;
                                                         235/50R18 97                          4-türig;
                                                         245/45R18 96                          Allradantrieb;
                                                         255/45R18 99                          Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74C; 76O; 77E
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97                          Nur A6 allroad
                                                         235/55R18        51G                  quattro;
                                                         245/50R18 100                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/45R18 99                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74C; 75I; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 225/55R18 102                        A6 (C8);
                                                         235/50R18 101                        Kombilimousine;
                                                         235/55R18 100                        Limousine;
                                                         245/50R18 100                        Allradantrieb;
§22 55156*02




                                                         255/45R18 103                        Frontantrieb;
                                                         255/50R18 102  11A; 248; 26P         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7BN; 7UN;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74C; 75I; 76O;
                                                                                              77E
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 235/50R18 101  12I                   A6 ALLROAD
                                                                                              QUATTRO
                                                         235/55R18 100  12T                   (C8); Allradantrieb;
                                                         235/60R18 103  12I                   Hybrid;
                                                         245/50R18 100  12Q                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/55R18 103  12Q                   51A; 7BN; 7UN; 71C;
                                                         255/45R18 99   12Q                   71K; 721; 725; 73C;
                                                         255/50R18 102  11A; 12A; 26P         74C; 75I; 76O; 77E
                                                         255/55R18 105  11A; 12A; 26P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
               ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TKFG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 10
                      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 55156*02




                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw. )
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
               ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TKFG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 10
                      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                      R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                      winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 55156*02




               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz eugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         235/50R18
                                    Hinterachse:                         255/45R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfm utter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
               ANLAGE: 33 AUDI                                                   Radtyp: TKFG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10
                      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkont rollsystem verwendet
§22 55156*02




                    werden.
               7UN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 95C 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKFG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
§22 55156*02




                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0207-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55156
               ANLAGE: 33 AUDI                                                  Radtyp: TKFG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.07.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A6 Limousine/Avant

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 220                  VA
                            26B                     x = 300              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 300            30                HA
§22 55156*02




                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 270            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 270             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.