Gutachten 366-0212-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55149
ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TKFZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Fahrzeughersteller FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TKFZHBA50E16N6 PCD108 ET50 ohne 63,4 700 2098 12/23
34
TKFZHBA50E16O6 PCD108 ET50 ohne 63,4 700 2098 12/23
34
TKFZHBP50E16N6 PCD108 ET50 ohne 63,4 700 2098 12/23
34
TKFZHBP50E16O6 PCD108 ET50 ohne 63,4 700 2098 12/23
34
TKFZHSA50E16N6 PCD108 ET50 ohne 63,4 700 2098 12/23
§22 55149*01
34
TKFZHSA50E16O6 PCD108 ET50 ohne 63,4 700 2098 12/23
34
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : PH2; BA7; DYB-LPG; DYB; DXA-LPG; DEH; DYB-BEV; PT2;
BA7-HEV; DA3; J2K; DXA; PU2; PJ2; DM2; DB3; BA7H
Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJC2
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : PU2; PJ2;
WA6
Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJL1
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0212-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55149
ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TKFZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : PH2; PJ2; PT2; PU2
120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DXA-LPG; DYB; DYB-LPG
130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
133 Nm ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6
135 Nm für Typ : DEH; DYB-BEV; J2K; PJ2; PU2
140 Nm für Typ : BA7; BA7H; BA7-HEV
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/55R16 12T; 51G Kombi; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/55R16 12T; 51G Stufenheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/55R16 12T; 51G Ford Focus Coupe-
Cabriolet;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 195/60R16 89 12I nicht FOCUS ACTIVE;
§22 55149*01
195/65R16 91 12T Kombi; Limousine;
205/55R16 91 12I Schrägheck;
205/60R16 92 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A 51A; 7OC; 7PA; 7PB;
215/60R16 95 12A 71C; 71K; 721; 725;
225/50R16 92 12A 73C; 74C; 76U
225/55R16 95 12A
235/55R16 98 11A; 12A; 26P
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 205/50R16 91 12Q; 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 91 12T Frontantrieb;
205/60R16 92 12A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A 51A; 7AX; 7BE; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: Focus Electric
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-BEV e13*2007/46*1390*.. 45 215/60R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
7AX; 7BY; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0212-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55149
ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TKFZ
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Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 205/50R16 91 12Q; 51J Kombi; Schrägheck;
205/55R16 91 12T Frontantrieb;
205/60R16 92 12A; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A 51A; 7AX; 7BY; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 205/55R16 12T; 51G Nur C-MAX;
215/55R16 93 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AX; 7BY; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 77E; MAO
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 215/65R16 12T; 51G Nur Kuga bis
215/70R16 12T; 51G Modelljahr 2012;
235/60R16 12T; 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
§22 55149*01
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AX; 7BY; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76U; 77E; MAO
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/65R16 98 12T Nur Kuga ab
225/60R16 98 12M Modelljahr 2013; bis
225/65R16 100 12A e13*2001/116*0109*39;
235/60R16 12T; 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AX; 7BY; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76U; 77E; MAO
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/60R16 95 12O ab
225/55R16 95 12O e13*2001/116*0249*26;
225/60R16 98 12O Kombi; Stufenheck;
235/55R16 98 12A Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AD; 7AX; 7BY;
7OC; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0212-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55149
ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TKFZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/60R16 95 12O ab
225/55R16 95 12O e13*2001/116*0249*26;
225/60R16 98 12O Kombi; Stufenheck;
235/55R16 98 12A Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AD; 7AX; 7BY;
7OC; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PH2 e1*2001/116*0206*.. 55 - 85 205/55R16 91 11A; 24M; 5GG Pkw geschlossen; Lkw
PT2 L071 205/55R16 94 11A; 24M; 5HI geschl.Kasten (Serie);
215/55R16 93 11A; 24D; 5HA Frontantrieb;
215/55R16 97 11A; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
744; 75I
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
§22 55149*01
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 215/60R16 95 51G bis
215/60R16 95H 51G e13*2001/116*0185*23;
85 - 176 215/60R16 95V 51G 10B; 11G; 11H; 12T;
215/60R16 99 51G 51A; 7AD; 71C; 71K;
146 - 176 215/60R16 99 51G 721; 725; 73C; 74C;
162 - 176 215/60R16 95W 51G 75I; 4A9
WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 215/60R16 51G Ford S-MAX; Ford
215/60R16 95W Galaxy; bis
215/60R16 99 e13*2001/116*0185*23;
225/55R16 95W FGT 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76U; 4A9
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/55R16 12T; 51G Nur C-MAX; MPV;
DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. 215/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
225/50R16 92 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AX; 7BY; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0212-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55149
ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TKFZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 205/55R16 12T; 51G Nur Grand C-MAX;
MPV;
215/55R16 12T; 51G Frontantrieb;
225/50R16 92 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AX; 7BY; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: MONDEO HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7H e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 215/60R16 95 12O Kombi; Stufenheck;
BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. 225/55R16 95 12O Schrägheck; Ohne
225/60R16 98 12O Radhausverbreiter.
235/55R16 98 12A Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AX; 7BY; 7OC;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J2K e9*2007/46*3165*.. 70 - 114 215/60R16 95 121 Frontantrieb; inkl.
§22 55149*01
225/55R16 95 12A Hybrid;
225/60R16 98 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OC; 7PA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOURNEO CONNECT,TRANSIT CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 125 205/60R16 12T; 51G ab
215/55R16 12T; 51G e1*2001/116*0207*26;
10B; 11G; 11H; 51A;
7AX; 7BE; 7BY; 7OC;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 110 205/60R16 12T; 51G ab
215/55R16 12T; 51G e1*2001/116*0207*16;
bis
e1*2001/116*0207*25;
10B; 11G; 11H; 51A;
7AX; 7BE; 7BY; 7OC;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0212-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55149
ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TKFZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Verkaufsbezeichnung: TRANSIT CONNECT,TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PU2 e1*2007/46*0272*.. 55 - 125 205/60R16 12T; 51G ab
e1*2007/46*0272*14;
215/55R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
7AX; 7BE; 7BY; 7OC;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C
PU2 e1*2007/46*0272*.. 55 - 110 205/60R16 51G ab
e1*2007/46*0272*04;
215/55R16 51G bis
e1*2007/46*0272*13;
bis MJ2018;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AX; 7BE; 7BY;
7OC; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO CONNECT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ2 e1*2001/116*0207*.. 55 - 85 205/55R16 91 11A; 24M; 5GG bis
PT2 e1*2007/46*0271*.. 205/55R16 94 11A; 24M; 5HI e1*2007/46*0272*03;
PU2 e1*2007/46*0272*.., 215/55R16 93 11A; 24D; 5HA bis
L072 215/55R16 97 11A; 24D e1*2001/116*0207*15;
§22 55149*01
Pkw geschlossen; Lkw
geschl.Kasten (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BE;
7BY; 7OC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
744; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
§22 55149*01
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeugherst eller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0212-23-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55149
ANLAGE: 6 FORD Radtyp: TKFZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unters chritten wird.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 55149*01
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0212-23-WIRD/N1
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 55149*01
Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: JX7T-1A 180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
(Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0212-23-WIRD/N1
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.08.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 200 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 55149*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 350 8 VA
26J x = 200 y = 350 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.