Gutachten 366-0216-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55155 ANLAGE: 1 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKFF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller FORD, FORD MOTOR Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TKFFHBA50E16D6 PCD108 ET50 ohne 63,4 725 2260 02/24 34 TKFFHBA50E16N6 PCD108 ET50 ohne 63,4 725 2260 02/24 34 TKFFHBP50E16D6 PCD108 ET50 ohne 63,4 725 2260 02/24 34 TKFFHBP50E16N6 PCD108 ET50 ohne 63,4 725 2260 02/24 34 TKFFHSA50E16D6 PCD108 ET50 ohne 63,4 725 2260 02/24 §22 55155*01 34 TKFFHSA50E16N6 PCD108 ET50 ohne 63,4 725 2260 02/24 34 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DYB-LPG; BA7; BA7-HEV; DEH; DA3; DFK; BA7H; DYB; DXA; J2K; DB3; DM2; DFHK Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJC2 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WAH6; SBF; WA6 Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJL1 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0216-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55155 ANLAGE: 1 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKFF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2 130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DYB; DYB-LPG 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 133 Nm ( bis e13*2001/116*0185*23 ) für Typ : WA6 135 Nm für Typ : DEH; DFHK; DFK; J2K 140 Nm für Typ : BA7; BA7H; BA7-HEV 180 Nm für Typ : SBF; WAH6 180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 Verkaufsbezeichnung: Edge Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 175 235/60R18 103 12O Allradantrieb; 245/55R18 103 12Q Frontantrieb; 245/60R18 105 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R18 105 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 4A9 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 166 225/40R18 51G Nur Ford Focus ST; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55155*01 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76Z DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 92 215/40R18 85 Schrägheck; FGQ; Kombi; Schrägheck; 11A; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 59 - 107 215/40R18 85W Schrägheck; FGQ; 12A; 51A; 71C; 71K; 11A; 5EG; 51J 721; 725; 73C; 74C 215/40R18 89 Kombi; Schrägheck; FGQ; 11A; 51J 225/40R18 51G 225/40R18 88 FGP; 11A DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 92 215/40R18 85 FGQ; 11A; 5EG; 51J Stufenheck; 59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 51G 721; 725; 73C; 74C 225/40R18 88 FGP; 11A DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89 FGP; 11A; 51J Ford Focus Coupe- 225/40R18 51G Cabriolet; 225/40R18 88 FGP; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/45R18 91 FOCUS ACTIVE; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OC; 7PA; 7PB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0216-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55155 ANLAGE: 1 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKFF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 225/40R18 91 FOCUS ST; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OC; 7PA; 7PB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 205/45R18 86 nicht FOCUS ACTIVE; 215/40R18 89 Kombi; Limousine; 215/45R18 89 Schrägheck; 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 7OC; 7PA; 235/45R18 94 11A; 26P 7PB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/40R18 92 Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92 Kombi; Schrägheck; §22 55155*01 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/40R18 51G Nur C-MAX; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/50R18 95 51J Nur Kuga ab 235/45R18 94 51J Modelljahr 2013; 235/50R18 97 inkl. Facelift 2017; 245/45R18 96 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0216-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55155 ANLAGE: 1 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKFF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 97 Nur Kuga bis 245/45R18 96 Modelljahr 2012; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: FORD KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DFHK e13*2018/858*00042*. 112 225/60R18 100 12R Frontantrieb; Hybrid; . 235/55R18 100 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R18 103 12I 12A; 51A; 7PA; 71C; 245/55R18 103 12Q 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O DFK e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 225/60R18 100 12R Allradantrieb; 235/55R18 100 12I Frontantrieb; inkl. 235/60R18 103 12I Hybrid; 245/55R18 103 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OC; 7PA; §22 55155*01 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab 235/45R18 94 e13*2001/116*0249*26; 245/45R18 96 Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab 235/45R18 94 e13*2001/116*0249*26; 245/45R18 96 Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0216-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55155 ANLAGE: 1 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKFF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WAH6 e13*2007/46*2374*.. 110 - 121 235/50R18 97 S-Max; Galaxy; inkl. 245/45R18 96 Hybrid; 245/50R18 100 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 97 ab 245/45R18 100 e13*2001/116*0185*24; Galaxy; S-MAX; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O; 4A9 WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 235/45R18 FGT; 51G Ford S-MAX; Ford 235/45R18 94W FGT; 5HI Galaxy; bis 235/45R18 94Y FGT; 5HI e13*2001/116*0185*23; 235/45R18 98 FGT 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 FGT 12A; 51A; 7AD; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 4A9 §22 55155*01 Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W 51J Nur C-MAX; MPV; 215/45R18 89W 51J Frontantrieb; 225/40R18 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76T DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92 51J Nur Grand C-MAX; MPV; 77 - 92 215/45R18 93 51J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76T Verkaufsbezeichnung: MONDEO HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7H e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 225/45R18 95 Kombi; Stufenheck; BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. 235/45R18 94 Schrägheck; Ohne 245/45R18 96 Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0216-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55155 ANLAGE: 1 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKFF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: PUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J2K e9*2007/46*3165*.. 117 - 147 215/45R18 89 Puma ST; Frontantrieb; 215/50R18 92 inkl. Hybrid; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 12A; 51A; 7OC; 7PA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O J2K e9*2007/46*3165*.. 70 - 114 215/50R18 92 121 Frontantrieb; inkl. 225/45R18 91 12A Hybrid; 235/45R18 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OC; 7PA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen §22 55155*01 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0216-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55155 ANLAGE: 1 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKFF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet §22 55155*01 werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprec hen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0216-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55155 ANLAGE: 1 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKFF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsys tems mit Sensoren Art. §22 55155*01 Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: JX7T-1A 180-CA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art. Nr.: FR3V-1A180-DA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0216-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55155 ANLAGE: 1 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKFF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. §22 55155*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0216-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55155 ANLAGE: 1 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TKFF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.12.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 200 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55155*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 350 8 VA 26J x = 200 y = 350 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.