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                            Prüfbericht 366-0080-24-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002291
                            ANLAGE: 9.20                                                         Radtyp: TKFY
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.06.2024
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                                            Fahrzeughersteller              MERCEDES-BENZ




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 44,5
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TKFY8BA445MEO          TKFY ET44,5             ohne                        66,6                     725      2251    01/24
                            666
                            TKFY8BA445MEX6         TKFY ET44,5             ohne                        66,6                    725      2251     01/24
                            66
                            TKFY8BP445MEO          TKFY ET44,5             ohne                        66,6                    725      2251     01/24
R124 E1*124R00/03*2291*01




                            666
                            TKFY8BP445MEX6         TKFY ET44,5             ohne                        66,6                    725      2251     01/24
                            66
                            TKFY8SA445MEO          TKFY ET44,5             ohne                        66,6                    725      2251     01/24
                            666
                            TKFY8SA445MEX6         TKFY ET44,5             ohne                        66,6                    725      2251     01/24
                            66
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             R2CS         e1*2018/858*00017*.. 145 - 150 225/50R17             GCF; 12K; 51G; 57E         nicht All-Terrain;
                                                                                                                          C 300 e; C 300 de;
                                                                                                                          C 300 de 4MATIC;
                                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          7PI; 7PL; 711; 714;
                                                                                                                          721; 73C; 74D; 76V;
                                                                                                                          78A




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0080-24-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002291
                            ANLAGE: 9.20                                                     Radtyp: TKFY
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.06.2024
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                            Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            R2CW         e1*2018/858*00016*.. 145 - 185 225/50R17          GCF; 12K; 51G; 57E        C 300 e; C 300 e
                                                                                                                     4MATIC; C 400 e
                                                                                                                     4MATIC; C 300 de; C
                                                                                                                     300 de 4MATIC;
                                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7PI; 7PL; 711; 714;
                                                                                                                     721; 73C; 74D; 76V;
                                                                                                                     78A


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
R124 E1*124R00/03*2291*01




                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                                 zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                                 werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                                 derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0080-24-WIRD/N1
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002291
                            ANLAGE: 9.20                                                      Radtyp: TKFY
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.06.2024
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                                                                                                                                Seite: 3 von 3
                                   Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                   Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            7PI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                   Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                   Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                   werden.
                            7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems m it Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
R124 E1*124R00/03*2291*01




                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            GCF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                Vorderachse:                         225/50R17
                                                Hinterachse:                         245/45R17
                                   Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                                   der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.